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Anrechnung von Zeiten im Angestelltenverhältnis für die Pension

Verfasst: 6. Mär 2020, 14:50
von cotamiqu
Hallo,

Folgende Frage: Ich war nach dem Referendariat anderthalb Jahr im Schuldienst im Angestelltenverhältnis. Danach bin ich in ein anderes Bundesland und dort ins Beamtenverhältnis.
Eine Kollegin hat mich darauf hingewiesen, dass ich mir die Beiträge für die Rente aus dem Angestelltenverhältnis von der Deutschen Rentenversicherung erstatten lassen kann. Ich habe bei denen nachgefragt und das geht. Die haben mich allerdings darauf hingewiesen, dass das einen Einfluss auf die beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge haben könnte.
Ich habe dann mit der Besoldungsstelle telefoniert und die sehen hier kein Problem.
Allerdings kam eine andere Frage auf: Sind meine anderthalb Jahre im Angestelltenverhältnis anrechenbar auf eine Pension? Man sagte mir, dass das möglich sei, wenn ich im Angestelltenverhältnis Erfahrungen für meine spätere Beamtentätigkeit gesammelt hätte.
Ich habe da Zweifel und weiß leider auch nicht wen ich da fragen kann.

Re: Anrechnung von Zeiten im Angestelltenverhältnis für die Pension

Verfasst: 6. Mär 2020, 15:15
von Ruheständler
cotamiqu hat geschrieben: 6. Mär 2020, 14:50 Allerdings kam eine andere Frage auf: Sind meine anderthalb Jahre im Angestelltenverhältnis anrechenbar auf eine Pension? Man sagte mir, dass das möglich sei, wenn ich im Angestelltenverhältnis Erfahrungen für meine spätere Beamtentätigkeit gesammelt hätte.
...bei mir als ehemaliger Bundesbeamter und Seiteneinsteiger in das Beamtenverhältnis wurden meine Vorzeiten im Angestelltenverhältnis angerechnet in Bezug auf die zu erwartende Pension ( 71,75% )
Stichwort:Zusammenstellung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten und Berechnung des Ruhegehaltssatzes nach § 14 BeamtVG
Gruß vom Ruheständler

Re: Anrechnung von Zeiten im Angestelltenverhältnis für die Pension

Verfasst: 6. Mär 2020, 15:32
von zeerookah
cotamiqu hat geschrieben: 6. Mär 2020, 14:50 Eine Kollegin hat mich darauf hingewiesen, dass ich mir die Beiträge für die Rente aus dem Angestelltenverhältnis von der Deutschen Rentenversicherung erstatten lassen kann. Ich habe bei denen nachgefragt und das geht.
Spontan würde ich sagen lass es dir auszahlen.
Was in 35 Jahren ist weiß kein Mensch (außer das du wie jetzt auch ein Dach über den Kopf brauchst)
Ich würde jetzt den Spatz in die Hand nehmen als später auf die Taube auf dem Dach hoffen :mrgreen:
Musst du vorzeitig aus Gesundheitlichen Gründen aufhören bekommst du als Beamter eine Mindestversorgung.
Ansonsten sollte man im Hinterkopf haben das man in 35 Jahren eventuell bis 70 arbeiten muss.