Beförderung in den obersten Bundesbehörden

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T.Heinrich
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Beförderung in den obersten Bundesbehörden

Beitrag von T.Heinrich »

Hallo Werte Community,

Ich bin seit einem Jahr in einer obersten Bundesbehörde, direkte Verbeamtung auf Probe in A13/3.
Meine Frage ist, ab wann eine Beförderung realistisch wäre bzw. ab wann kann ich mich auf eine A14 Stelle bewerben.
Welche Möglichkeiten gibt es die 3 Jahre Verweilzeit plus 1 Jahr Sperrzeit zu verkürzen. Was kann ich selbst dafür tun und wen muss ich dafür ansprechen etc.

Kurz zu meiner Person:
32J. Master-Absolvent mit einem Auslandsjahr
6 Jahre in der freien Wirtschaft zuvor

Danke für eure Rückmeldungen im Voraus.
Carrington
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Re: Beförderung in den obersten Bundesbehörden

Beitrag von Carrington »

Ich würde im Staatsdienst nie auf eine Verkürzung spekulieren. Das ist die absolute Ausnahme. Da kannst Du auch niemanden ansprechen, weil die Hierarchien im öffentlichen Dienst anders sind. Dein Vorgesetzter hat das im Zweifel nicht selbst zu entscheiden.
T.Heinrich
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Re: Beförderung in den obersten Bundesbehörden

Beitrag von T.Heinrich »

Aber ein Wechsel außerhalb kann ich jederzeit vornehmen oder schaut die andere Behörde auch auf die aktuelle Verweilzeit bzw. um mich auf eine A14 Stelle woanders zu bewerben, muss ich 3 Jahre A13 nachweisen?!
Kerberos
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Re: Beförderung in den obersten Bundesbehörden

Beitrag von Kerberos »

Nach §22 (4) BBG sind Beförderungen theoretisch schon 1 Jahr nach der Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe zulässig. Aber warum so eilig?
T.Heinrich
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Re: Beförderung in den obersten Bundesbehörden

Beitrag von T.Heinrich »

Einfach nach den Karrieremöglichkeiten erkundigen. Wenn es ab A15 immer schwieriger wird, aufzusteigen. Geschweige denn an eine B-Besoldung zu denken, kann ich vllt schon mal einen guten und frühen Grundstein legen.
Acta
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Re: Beförderung in den obersten Bundesbehörden

Beitrag von Acta »

T.Heinrich hat geschrieben: 4. Mär 2020, 21:42 Hallo Werte Community,

Ich bin seit einem Jahr in einer obersten Bundesbehörde, direkte Verbeamtung auf Probe in A13/3.
Meine Frage ist, ab wann eine Beförderung realistisch wäre bzw. ab wann kann ich mich auf eine A14 Stelle bewerben.
Welche Möglichkeiten gibt es die 3 Jahre Verweilzeit plus 1 Jahr Sperrzeit zu verkürzen. Was kann ich selbst dafür tun und wen muss ich dafür ansprechen etc.

Kurz zu meiner Person:
32J. Master-Absolvent mit einem Auslandsjahr
6 Jahre in der freien Wirtschaft zuvor

Danke für eure Rückmeldungen im Voraus.
Wenn du bei einer obersten Bundesbehörde bist, gehe ich mal stark davon aus, dass gebündelte Dienstposten A13/A15 vorliegen. Warum willst du dich dann auf einen A14er-Dienstposten (DP) bewerben?
Wenn dein Dienstherr dir sagt, dass du auf diesem DP 3 Jahre verweilen sollst und dazu noch 1 Jahr eine Sperrzeit hast, bringt das nicht viel, sich darüber aufzuregen. Ansprechpartner ist immer deine Personalstelle, ggfls. beim Personalrat (Frauen zzgl. Gleichstellungsbeauftragte und Menschen mit Behinderung zzgl. Schwerbehindertenvertretung aufsuchen) nachfragen.

Ansonsten Eignung, Befähigung und fachliche Leistung inkl. guter Beurteilung und oberhalb der Rangfolge sein, dann klappt es mit einer Beförderung.
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