In der Regel wird ein Dienstherr dies nicht machen. Hintergrund ist, dass du die Befähigung für eine höhere Laufbahngruppe hättest. Dir könnte man entweder unterstellen, du seist a) überqualifiziert oder b) überfordert.
Also hast du gebündelte Dienstposten und „spitzbewertete“ Dienstposten (vermutlich meintest du eine A9mZ) in deiner Nähe gefunden.
Das sog. Downshifting (Zurückschalten) finde ich persönlich super und zeugt meiner Meinung nach von Willensstärke.
Wenn du mit der Besoldungseinbuße leben kannst, und nun eine Laufbahngruppe unterhalb der aktuellen leben kannst, dann ist das deine Entscheidung. Zumal aber auch die Aufgaben -zwar auf dem Papier interessant wirken- nicht im das Wahre sind.
Gibt es denn keine Möglichkeit des Mobilen Arbeitens in deiner aktuellen Dienststelle?
Laufbahngruppen der Regellaufbahnen:
- Laufbahngruppe 1.1 = ehem. einfacher Dienst
- Laufbahngruppe 1.2 = ehem. mittlerer Dienst = 2. Qualifikationsebene*
- Laufbahngruppe 2.1 = ehem. gehobener Dienst = 3. Qualifikationsebene
- Laufbahngruppe 2.2 = ehem. höherer Dienst
* Quelle QE:
https://www.zbfs.bayern.de/behoerde/kar ... /index.php
Wäre schön, wenn du uns über deine Entscheidung auf dem Laufenden halten würdest.
Bedenke aber bitte, dass dir die Berufserfahrung im mittleren Dienst für Stellen im gehobenen oder höheren Dienst nichts bringen. Wie es im Landesrecht aussieht, kann ich dir leider nicht sagen. Im Bund auf jeden Fall nichts.
Viele Grüße
Acta