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Anspruch??

Verfasst: 4. Feb 2009, 19:25
von Ibis
Servus

Als kleiner A5 z habe ich die letzten 5 Jahre auf Dienstposten von A7 bis A11 gearbeitet. Gibt es irgend einen Anspruch auf einen höheren Dienstgrad ? Wenn ja, nach welcher Zeit?
Wie lange muß ich den gleichen Arbeitsplatz behalten um Ansprüche zu haben.
Gibt es andere Möglichkeiten?

Vielen Dank für eure Antworten.

Verfasst: 5. Feb 2009, 18:08
von Mr. Green
Du hast als "einfacher" Diener einen Posten des gehobenen Dienstes ausgeübt? Welche Dienststelle macht denn sowas? :roll:

Anspruch??

Verfasst: 6. Feb 2009, 16:30
von Ibis
Wer das macht spielt ja erst einmal keine Rolle. Meine Frage war eine ganz andere! Hört sich aber so an als wenn es nicht ok. ist?

Verfasst: 6. Feb 2009, 18:38
von EDE
Habe mal gegoogelt, und in verschiedenen Verwaltungsgerichtsurteilen gelesen, das der Beamte nach ständiger Rechtssprechung grundsätzlich keinen Anspruch auf Beförderung hat.

Oder, wie ein Kollege so schön sagte: "Der Beamte hat keinen Anspruch auf nix" :-)

Ob das so richtig ist, weiß ich natürlich nicht. Wie gesagt, nur mal gegoogelt.

Grüße

Verfasst: 7. Feb 2009, 00:52
von Früchtchen
Bei uns gibts die Variante A6 vertritt A11. Offiziell ist natürlich ein A9-A11 der Vertreter, aber der kann/will nicht ran und so macht die Arbeit ein A6 - der Leitung ist es wurscht bzw es wird dabei belassen.
Bringt in der Regel einen Haufen Arbeit und sonst nix (naja und ein edA, wenn es wieder so weit ist...). :roll:

Verfasst: 8. Feb 2009, 19:26
von Zollkodex-Ritter
2 Möglichkeiten (leider)

1. Sich verweigern

2. Murx bauen

Re

Verfasst: 11. Feb 2009, 08:22
von zolltrottel
Sei froh, dass Du ein Dach überm Kopf hast und heizen darfst. Und zur Toilette gehen darfst. Aber nicht so oft.
O- Ton ehemalige OFD: Kann der einfache Dienst denn mehr als rasenmähen?
Falls nicht aufgefallen: Das war Sarkasmus, ausser das mit der OFD: Das ist wirklich passiert. Ich kann nur sagen, selber schuld. Andere Leute bekommen die entsprechenede Beurteilung...sprich gD.