Übernahme höherwertigerer Tätikgeit
Verfasst: 3. Feb 2009, 23:05
Hallo,
folgendes soll wieder an meiner Dienststelle geschehen:
Beamter H. ist Beamter der Besoldungsgruppe A7. Er ist Inhaber einer Planstelle A6-A8 (Planstellenbündelung). Er soll nun dazu verdonnert werden, eine Tätigkeit wahrzunehmen, die laut der Planstellenbewertung der Verwaltung aber A9 bzw. A9+Z vorgesehen ist.
Ist H beamtenrechtlich dazu verpflichtet, diese Stelle zu übernehmen?
Die Tätigkeit wird derzeit von einer Angestellten wahrgenommen, H. soll diese "nur" vertreten.
Der bisherige Vertreter wird versetzt. Kollege H spielt nun mit dem Gedanken, sich zu verweigern.
Das ganze betrifft mich (noch) nicht, sollte sich H aber weigern, stehe ich auf der Liste. Und ich bin auch nicht sonderlich heiss auf den Job.
folgendes soll wieder an meiner Dienststelle geschehen:
Beamter H. ist Beamter der Besoldungsgruppe A7. Er ist Inhaber einer Planstelle A6-A8 (Planstellenbündelung). Er soll nun dazu verdonnert werden, eine Tätigkeit wahrzunehmen, die laut der Planstellenbewertung der Verwaltung aber A9 bzw. A9+Z vorgesehen ist.
Ist H beamtenrechtlich dazu verpflichtet, diese Stelle zu übernehmen?
Die Tätigkeit wird derzeit von einer Angestellten wahrgenommen, H. soll diese "nur" vertreten.
Der bisherige Vertreter wird versetzt. Kollege H spielt nun mit dem Gedanken, sich zu verweigern.
Das ganze betrifft mich (noch) nicht, sollte sich H aber weigern, stehe ich auf der Liste. Und ich bin auch nicht sonderlich heiss auf den Job.