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Übernahme höherwertigerer Tätikgeit

Verfasst: 3. Feb 2009, 23:05
von Zollkodex-Ritter
Hallo,

folgendes soll wieder an meiner Dienststelle geschehen:

Beamter H. ist Beamter der Besoldungsgruppe A7. Er ist Inhaber einer Planstelle A6-A8 (Planstellenbündelung). Er soll nun dazu verdonnert werden, eine Tätigkeit wahrzunehmen, die laut der Planstellenbewertung der Verwaltung aber A9 bzw. A9+Z vorgesehen ist.

Ist H beamtenrechtlich dazu verpflichtet, diese Stelle zu übernehmen?

Die Tätigkeit wird derzeit von einer Angestellten wahrgenommen, H. soll diese "nur" vertreten.

Der bisherige Vertreter wird versetzt. Kollege H spielt nun mit dem Gedanken, sich zu verweigern.

Das ganze betrifft mich (noch) nicht, sollte sich H aber weigern, stehe ich auf der Liste. Und ich bin auch nicht sonderlich heiss auf den Job.

Verfasst: 9. Feb 2009, 01:20
von Eisenbahner
Wenn du dran bist:
http://www.beamtentalk.de/anspruch-t1063.html

Lies nur deinen Tip!! :lol:

Verfasst: 10. Feb 2009, 18:52
von Zollkodex-Ritter
Es geht darum, vor Übernahme der Tätigkeit die Tätigkeit abzuwenden. Im anderen Thema hat der Themenersteller es mit sich schon machen lassen.

Ist schon etwas anders gelagert.

Zudem: Wenn H. Murx baut, ist er erhöht pers. dafür haftbar (Übernahme von Kassentätigkeit) und deswegen ist die Stelle auch höher bewertet.

Verfasst: 10. Feb 2009, 23:28
von Mikesch
Was heißt übernehmen?

So im Rahmen einer Weisung? Ich denke, der muss man folgen. Weigern kann man sich zunächst mal nicht.
Ich würde aber den Hinweis nicht vergessen, klar, mach ich das auf Weisung, kann ich aber nicht, dazu bin ich zu doof...
...hat man wahrscheinlich ja auch schriftlich ;-)
Nennt sich Schwarzer Peter wenn dann was in die Hose geht ;-)
Richtig angestellt, besetzt man die Stelle nicht lange...
Klar sollte aber auch sein, dass man diese Unfähigkeit auch auf Jahre hinaus bestätigt bekommt ;-)

cu,
Mikesch

Verfasst: 11. Feb 2009, 14:16
von Zollkodex-Ritter
Ja klar im Rahmen einer Weisung.

Eben nicht, wenn was in die Hose geht, dann ist nicht der Chef von H. verantwortlich, H ist selbst pers. verantwortlich. Gibt H zuviel Geld raus, muss ers bezahlen, nimmt H Falschgeld an, muss er es erstatten usw. Der Chef von H ist auf jeden Fall fein raus :roll:

Verfasst: 12. Feb 2009, 10:00
von Mikesch
Zollkodex-Ritter hat geschrieben:Gibt H zuviel Geld raus, muss ers bezahlen, nimmt H Falschgeld an, muss er es erstatten usw.
Nicht ganz richtig, ist ne Einzelfallprüfung...
Fahrlässigkeit ist das Stichwort, da zahlt der Arbeitgeber. Ob zahlen oder nicht liegt in der Kunst des begründens ;-)

cu,
Mikesch

Re: Übernahme höherwertigerer Tätikgeit

Verfasst: 12. Feb 2009, 11:26
von leonsucher
Zollkodex-Ritter hat geschrieben:
Beamter H. ist Beamter der Besoldungsgruppe A7. Er ist Inhaber einer Planstelle A6-A8 (Planstellenbündelung). Er soll nun dazu verdonnert werden, eine Tätigkeit wahrzunehmen, die laut der Planstellenbewertung der Verwaltung aber A9 bzw. A9+Z vorgesehen ist.
Lustig, ich kenne es genau andersrum............. :P
Beamte des m.D. ( A6/8 ) müssen schon jahrelang ausfallbedingt einzelne Tätigkeiten ( laut GVPL - Beschreibung ) des e.D. ( A3/4 ) mit übernehmen, da sich entsprechende Beamte des e.D. in Abstimmung mit dem Personalrat geweigert haben, auf diese Dienstposten ( auch nur vertretungsweise ) umgesetzt zu werden.

Umkehrschluss: Weigerung scheint also möglich........... :?

Verfasst: 12. Feb 2009, 20:58
von Zollkodex-Ritter
Mikesch hat geschrieben:
Zollkodex-Ritter hat geschrieben:Gibt H zuviel Geld raus, muss ers bezahlen, nimmt H Falschgeld an, muss er es erstatten usw.
Nicht ganz richtig, ist ne Einzelfallprüfung...
Fahrlässigkeit ist das Stichwort, da zahlt der Arbeitgeber. Ob zahlen oder nicht liegt in der Kunst des begründens ;-)

cu,
Mikesch
Nö, ist keine Einzellfallprüfung. Ist auch nur ein Cent zu viel oder zu wenig in der Kasse, ist H. dran. Da gibts nichts zu begründen, da gibts keine Fahrlässigkeit. Deswegen bekommt H. auch ein nettes Schreiben vom HZA, in dem er auf seine Pflichten (Rechte hat man keine) hingewiesen wird.
Du darfst mit nem DKFZ soviele Unfälle bauen (ist übertrieben, ich weiss), wie du willst, der Dienstherr zahlts, aber sobald auch nur ein Cent in der von dir geführten Kasse fehlt, darfst löhnen.

Nicht umsonst ist die Tätigkeit eines Geldannahmestellenverwalters auch mit A9/A9Z nach der Dienstpostenbewertung bewertet. Die verkraften es eher, nen falschen Fuffi zu ersetzen, der ihnen mal angedreht wurde.

@Leonsucher
Andersherum würds mich nicht jucken, wenn ich z.B. ne Botentätigkeit des e.D. machen müsste, würd ich mich nicht weigern, nicht jeder Bote ist soo gut bezahlt. Aber das mag jeder anders sehen.

Verfasst: 13. Feb 2009, 01:58
von Mikesch
Zollkodex-Ritter hat geschrieben:Nö, ist keine Einzellfallprüfung. Ist auch nur ein Cent zu viel oder zu wenig in der Kasse, ist H. dran. Da gibts nichts zu begründen, da gibts keine Fahrlässigkeit. Deswegen bekommt H. auch ein nettes Schreiben vom HZA, in dem er auf seine Pflichten (Rechte hat man keine) hingewiesen wird.
Du darfst mit nem DKFZ soviele Unfälle bauen (ist übertrieben, ich weiss), wie du willst, der Dienstherr zahlts, aber sobald auch nur ein Cent in der von dir geführten Kasse fehlt, darfst löhnen.
Ok, noch mal zum langsamen Mitschreiben:
Entscheidend für Regressansprüche des Bundes sind alleine Fahrlässigkeit/ grobe Fahrlässigkeit /Vorsatz!
Und genau dies ist im Einzelfall zu Prüfen! Sei es Dkfz oder auch Kassenfehlbeträge!
Verstöße gegen Vorschriften gelten gemeinhin zumindest als grobe Fahrlässigkeit, klar, dass Du dann grundsätzlich zahlen musst.
Allerdings gibt es Situationen, wo man objektiv vielleicht gegen Vorschriften verstoßen haben mag, aber dies kann sich auch aus einer bestimmten Situation heraus ergeben haben die diesen Verstoß in den Hintergrund treten lassen kann.

Beispiele aus meinem Leben:
Kassenfehlbetrag von 500 Euro, nicht zahlen müssen...
Schaden von 2.000 Euro beim Rückwärtsfahren mit Dkfz, hier zahlt der Fahrer eigentlich grundsätzlich immer, nicht zahlen müssen...
Und das hätte ich notfalls vor Gericht erstritten!
Zollkodex-Ritter hat geschrieben:Nicht umsonst ist die Tätigkeit eines Geldannahmestellenverwalters auch mit A9/A9Z nach der Dienstpostenbewertung bewertet. Die verkraften es eher, nen falschen Fuffi zu ersetzen, der ihnen mal angedreht wurde.
Mit Verlaub, das ist echt Blödsinn...

Früher gab es mal eine Kassenentschädigung. Nachdem es mal einen Kollegen mit einem Minus erwischt hat, welches durch die Kassenentschädigung bei weitem nicht abgedeckt war, hatte jener Kollege geklagt und Recht bekommen. Tenor: Die Verwaltung darf das Risiko nicht einseitig auf den Beamten abwälzen. Danach wurde die Kassenentschädigung abgeschafft und der Beamte zahlt nur noch bei grober Fahrlässigkeit. Fahrlässigkeit geht zu Lasten der Verwaltung, dazu gehört z.B. auch ein simples Verzählen an der Kasse...

Es mag durchaus Ämter geben, die dem Beamten erst mal den schwarzen Peter zuschieben wollen, zumeist auch unterstürzt durch den Personalrat (ich weiß das...), der oft genau so blöde ist.

Wer sich das gefallen lässt, selber Schuld. Aber bloß, weil eine DSt einem Beamten an die Beine pinkelt, heißt das noch lange nicht, dass das richtig ist!

Tja, wer so blöde ist, der soll auch zahlen, hier ein Beispiel zur Abgrenzung ;-)
http://www.beamtentalk.de/teurer-montag ... -t903.html

cu,
Mikesch

Verfasst: 13. Feb 2009, 13:12
von Zollkodex-Ritter
Mikesch hat geschrieben: Ok, noch mal zum langsamen Mitschreiben:
Entscheidend für Regressansprüche des Bundes sind alleine Fahrlässigkeit/ grobe Fahrlässigkeit /Vorsatz!
Und genau dies ist im Einzelfall zu Prüfen! Sei es Dkfz oder auch Kassenfehlbeträge!
Verstöße gegen Vorschriften gelten gemeinhin zumindest als grobe Fahrlässigkeit, klar, dass Du dann grundsätzlich zahlen musst.
Ich kenne selbst zwei Fälle, in dem die Kasse nen Fehlbetrag hatte und derjenige zahlen musste, ohne dass gefragt wurde, warum. Naja, ich kenne die Umstände nur durch Hörensagen. Und wie soll denn das bitte bewerkstelligt werden? Man macht in der Regel nur einmal am Tag nen Abschluss und da soll man sich allen ernstes noch an die genaue Situation erinnern können, in der z.B. Falschgeld angenommen wurde?

Beim KFZ hingegen wird kein großer Terz gemacht, das passiert halt, nur wenn ein Cent in der Kasse fehlt, ists geschrei riesig.
Allerdings gibt es Situationen, wo man objektiv vielleicht gegen Vorschriften verstoßen haben mag, aber dies kann sich auch aus einer bestimmten Situation heraus ergeben haben die diesen Verstoß in den Hintergrund treten lassen kann.
Welche wären des? Mir fällt da rein gar keine ein.
Früher gab es mal eine Kassenentschädigung. Nachdem es mal einen Kollegen mit einem Minus erwischt hat, welches durch die Kassenentschädigung bei weitem nicht abgedeckt war, hatte jener Kollege geklagt und Recht bekommen. Tenor: Die Verwaltung darf das Risiko nicht einseitig auf den Beamten abwälzen. Danach wurde die Kassenentschädigung abgeschafft und der Beamte zahlt nur noch bei grober Fahrlässigkeit. Fahrlässigkeit geht zu Lasten der Verwaltung, dazu gehört z.B. auch ein simples Verzählen an der Kasse...
Da würde mich doch brennend das AZ interessieren. Jede Kassiererin im Supermarkt muss Fehlbeträge aus eigener Tasche zahlen. Dass Beamte pauschal dieses Risiko nicht haben, wäre mir neu.

Wer sich das gefallen lässt, selber Schuld. Aber bloß, weil eine DSt einem Beamten an die Beine pinkelt, heißt das noch lange nicht, dass das richtig ist!
Und genau den "Stress", der das mit sich bringt, will H. nicht haben. H. hat keine Dienstrechtschutzversicherung, H. sieht nicht ein, dass er als A7 ne Tätigkeit von A9/A9Z machen muss. Nicht umsonst ist diese Tätigkeit höher bezahlt, weil sie eben doch ne höhere persönliche Verantwortung mitbringt.

Ach ja:
H hats schriftlich, dass er ein kleines bisschen zu doof dafür ist. Ich aber nicht.

Verfasst: 13. Feb 2009, 16:22
von Mikesch
Zollkodex-Ritter hat geschrieben:derjenige zahlen musste, ohne dass gefragt wurde
Berechtigt, nichtberechtigt, Fragen, die hier im Raum stehen...
Zollkodex-Ritter hat geschrieben:... soll man sich allen ernstes noch an die genaue Situation erinnern können, in der z.B. Falschgeld angenommen wurde?
Falschgeld ist ein völlig blödes Beispiel, wenn Dir nicht gerade Monopoly-Geld unter gejubelt wurde ;-)
Ansonsten führt die Diskussion zu nichts ;-)
Zollkodex-Ritter hat geschrieben:Und genau den "Stress", der das mit sich bringt, will H. nicht haben.
DAS ist ein Argument...
Aber letztendlich hast Du den Stress so oder so an der Backe, alleine, weil Du ausgeguckt wurdest. Sei es, dass du ablehnst oder nicht ablehnst und vielleicht Mist baust.

cu,
Mikesch