Besetzung einer höheren Stelle

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123Torsten123
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Besetzung einer höheren Stelle

Beitrag von 123Torsten123 »

Hallo,
Ich hoffe das mir auf diesem Weg jemand weiterhelfen kann.
Meine Frage wäre:
Kann ich als Beamter auf Probe auf eine höhere Stelle gesetzt werden? Ich meine damit jetzt nicht eine Beförderung, sondern, dass ich mich auf eine höhere Stelle bewerbe, diese eventuell besetzte und wenn ich alle Beamtenlaufbahn relevanten Zeiten eingehalten habe, dann auch natürlich befördert werde.

Es würde in meinen Fall das Bundesland Sachsen-Anhalt betreffen.
Mask
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Re: Besetzung einer höheren Stelle

Beitrag von Mask »

Beamtenrechtlich kein Problem.
Kerberos
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Re: Besetzung einer höheren Stelle

Beitrag von Kerberos »

Ist die Besatzungszeit nicht vorbei? :D
123Torsten123
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Re: Besetzung einer höheren Stelle

Beitrag von 123Torsten123 »

@ mask vielen Dank für deine Antwort. Ich denke auch, dass es funktionieren würde. Meine Dienststelle ist allerdings etwas anderer Meinung. Ich hoffe irgendwie noch zu einer Einigung zu kommen.
123Torsten123
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Re: Besetzung einer höheren Stelle

Beitrag von 123Torsten123 »

@kerberos ich habe meinen Fehler schon bemerkt. Leider ging es nicht mehr zu korrigieren bzw. habe ich noch nicht rausbekommen ob und wie man den Text nochmal bearbeiten kann.😖
Torquemada
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Re: Besetzung einer höheren Stelle

Beitrag von Torquemada »

Kerberos hat geschrieben: 19.02.2020 16:19 Ist die Besatzungszeit nicht vorbei? :D
Jetzt schon...habe den Threadtitel korrigiert - mod
Mask
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Re: Besetzung einer höheren Stelle

Beitrag von Mask »

123Torsten123 hat geschrieben: 19.02.2020 19:52 @ mask vielen Dank für deine Antwort. Ich denke auch, dass es funktionieren würde. Meine Dienststelle ist allerdings etwas anderer Meinung. Ich hoffe irgendwie noch zu einer Einigung zu kommen.
Wenn die Dienststelle nicht will wird man wenig dagegen tun können. Vergiss nicht, dass man es theoretisch könnte, heißt leider nicht auch, dass es in der Praxis theoretisch funktioniert. Am Beispiel einer Wachgruppe bei der BF: Ein frischgebackener Brandmeister absoluter Überflieger in der Ausbildung und theoretisch ein Genie, noch im Beamtenverhältnis auf Probe, wird zum stv. Wachgruppenführer ernannt und soll jetzt auf einmal BHM mZ sagen, wo und wie sie ihren Job zu machen haben. Ob der BHM mZ mit zwanzig Jahren Schichterfahrung in den Knochen jetzt ohne zu murren Anweisungen von einem jüngeren UND dienstgradniederen Kollegen annimmt … ???