AndyO hat geschrieben: 17. Jul 2020, 20:09
f) Der bisherige § 107 wird § 108.
2. Dem Artikel 2 Absatz 4 wird folgende Nummer 3 angefügt:
‚3. In § 4 Absatz 1 wird in dem Satzteil vor Nummer 1 die Angabe „2020“ durch die Angabe „2024“ ersetzt.‘[/i]
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/dru ... onFile&v=2
Es geht um eine Landesverordnung und nicht um den ER. Alles Andere ist wilde Spekulation. Und wenn du hier mit mir diskutieren willst, dann zitiere gefälligst!
Hallo Andy,
Du irrst:
Im geänderten und von BT und BR zugestimmten Gesetzentwurfs (Drucksache 19/12088) steht auf Seite 72, Artikel 2,
Änderung anderer Rechtsvorschriften:
"
(4) Das Gesetz zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2426), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1944) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Nummer 2 werden die Wörter „Deutsche Postbank AG“ durch die Wörter „DB Privat- und Firmenkundenbank AG“ ersetzt.
2. § 2 Absatz 3 Satz 3 wird aufgehoben. "
Das ist also der betreffende Artikel 2 Absatz 4, dem nun noch die Nummer 3 angefügt wird (Drucksache 24/20):
3. In § 4 Absatz 1 wird in dem Satzteil vor Nummer 1 die Angabe „2020“ durch die Angabe „2024“ ersetzt.
Und diese Nummer 3 bezieht sich auf das Gesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/bedbpstruktg/__4.html
Und dort heisst es in §4 Absatz (1):
"
(1) Beamtinnen und Beamte nach § 1 Nr. 2 können bis zum 31. Dezember 2020 auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden, wenn"
Und in diesem Satz wird 2020 durch 2024 ersetzt.
Und damit wird der engagierte Vorruhestand bis 31.12.2024 verlängert. Der Rest ist Formsache und da wir noch 2020 haben, ist auch keine Eile geboten.