AndyO hat geschrieben: ↑17.07.2020 08:06
Nur scheint das ein Ente zu sein, weil der entsprechende Absatz den Bundesrat nie erreicht hat. Nach meiner Kenntnis hängt die erforderliche Gesetzesänderung irgendwo zwischen 1. Lesung Bundestag und Bundesrat.
"Bis Ende 2024 wird verlängert
Die Verlängerung des Engagierten Ruhe-standes über 2020 hinaus bis Ende 2024, ist im Gesetz zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes enthalten. Mit der Zustimmung des Bundesrates am 14.02.2020, kann das Gesetz nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vorgelegt und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Zuvor hatte der Deutsche Bundes-tag den Gesetzentwurf bereits am 19.12.2019 in 1. und 2. Lesung beschlossen. Im Finanzausschuss des Bundesrates war das Gesetz am 30.01.2020 beraten worden. Mit dem Gesetz zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes ist somit die Verlängerung des Engagierten Ruhestandes bis 2024 gesetzlich beschlossen."
Nun brauch man doch bloß schauen ob es im Bundesgesetzblatt verkündet wurde
zeerookah hat geschrieben: ↑17.07.2020 11:02
"Bis Ende 2024 wird verlängert
Die Verlängerung des Engagierten Ruhestandes über 2020 hinaus bis Ende 2024, ist im Gesetz zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes enthalten. Mit der Zustimmung des Bundesrates am 14.02.2020, kann das Gesetz nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vorgelegt und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Zuvor hatte der Deutsche Bundes-tag den Gesetzentwurf bereits am 19.12.2019 in 1. und 2. Lesung beschlossen. Im Finanzausschuss des Bundesrates war das Gesetz am 30.01.2020 beraten worden. Mit dem Gesetz zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes ist somit die Verlängerung des Engagierten Ruhestandes bis 2024 gesetzlich beschlossen."
Nun brauch man doch bloß schauen ob es im Bundesgesetzblatt verkündet wurde
Auch bei dir gilt: Erst mal lesen bevor man tönt.
Das hier steht in der ominösen Drucksache 24/20 des Bundesrates:
„§ 107
Verordnungsermächtigung
Die Landesregierungen werden ermächtigt, die Zuständigkeit des Amtsgerichts nach
1. § 46 Absatz 3 Satz 2,
2. § 50 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 10 Absatz 3 Satz 5, § 30 Absatz 3
Satz 5 oder § 62 Absatz 5 Satz 3,
3. § 60 Absatz 3 Satz 2,
4. § 93 Absatz 3 Satz 6 und
5. § 94 Absatz 3 Satz 5
durch Rechtsverordnung einem anderen Amtsgericht zu übertragen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die
Landesjustizverwaltungen übertragen.“
f) Der bisherige § 107 wird § 108.
2. Dem Artikel 2 Absatz 4 wird folgende Nummer 3 angefügt:
‚3. In § 4 Absatz 1 wird in dem Satzteil vor Nummer 1 die Angabe „2020“ durch die Angabe „2024“ ersetzt.‘
Also ich habe auch nochmals schnell ein bisschen gegoogelt und offensichtlich hat die Änderung/Verlängerung auf Antrag der GrKo den Bundestag als Beschlussempfehlung an den Bundesrat verlassen mit nachfolgender Textpassage aus Drucksache 19/16116 des BT:
"Vom Ausschuss angenommene Änderungsanträge Die vom Ausschuss angenommenen Änderungen am Gesetzentwurf auf Drucksache 19/12088 sind aus der Zusammenstellung in der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses ersichtlich. Die Begründungen der Änderungen finden sich in diesem Bericht unter „B. Besonderer Teil“. Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD brachten insgesamt drei Änderungsanträge ein.
Voten der Fraktionen: Änderungsantrag 1 der Koalitionsfraktionen (Verlängerung des engagierten Ruhestands im Postnachfolgebereich) Zustimmung: CDU/CSU, SPD, B90/G"
Danach hat diese Beschlussempfehlung den BR einstimmig verlassen:
"Wir kommen zur grünen Liste. Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 1/20201 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 1, 3, 8, 16, 24, 29, 32 bis 34, 37, 39, 40, 42 bis 49, 51 und 54 bis 57.
1 Anlage 1
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die deutliche Mehrheit."
Unter Punkt 3 wurde das Gesetz zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes einstimmig beschlossen und die entsprechende Änderung ist sogar in AndyO`s Beitrag genannt: "3. In § 4 Absatz 1 wird in dem Satzteil vor Nummer 1 die Angabe „2020“ durch die Angabe „2024“ ersetzt"
Also ich verstehe nicht wo das Problem ist oder sehe ich hier etwas falsch?
OPEDELER hat geschrieben: ↑17.07.2020 13:07
Also ich verstehe nicht wo das Problem ist oder sehe ich hier etwas falsch?
Na, dass die Änderung zum ER im Bundesgesetzblatt auch nach >4 Monaten nicht veröffentlicht ist und dass dadurch auch das Gesetz nicht aktualisiert wird. Ausschließlich in der Lesung des Bundestages ist ein konkreter Hinweis auf den ER zu finden. Dieser taucht beim Bundesrat dann aber nicht mehr auf. Gesetzgebung soll transparent sein. Das hier wäre es nicht.
Das hier wäre der zu ändernde Text:
§ 4 Beamtinnen und Beamte bei den Postnachfolgeunternehmen
(1) Beamtinnen und Beamte nach § 1 Nr. 2 können bis zum 31. Dezember 2020 auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden
Hallo Andy,
vielen Dank! Jetzt verstehe ich das Problem, die entsprechende Änderung ist nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Dennoch besteht doch grundsätzliche Einigkeit zwischen allen Beteiligten (Telekom, GroKo, betroffene Beamte), dieses Verfahren weiterhin anwenden zu wollen, von daher sollte doch einer Verlängerung nichts im Wege stehen...zumindest wird die weitere Anwendung seit heute offiziell auf dem SharePoint Server der TPS kommuniziert (allerdings auch unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Verlängerung)…von daher sollte es sich doch hier um eine reine Formalie handeln, die u.U. Corona geschuldet noch nicht vollzogen ist.
Pipapo hat geschrieben: ↑17.07.2020 17:41
Bevor ein Gesetz veröffentlicht wird, muss es der Bundespräsident erst mal unterschreiben. Und das hat er wohl bisher nicht getan.
Und ich behaupte es wurde im Bundesrat gar nicht behandelt. Die von mir zitierte Rechtsverordnung der Länder unterschreibt der Bundespräsident nämlich nicht.
Also werden hier von Seiten der TPS mal wieder die Pferde wild gemacht, obwohl noch nicht einmal fest steht ob eine entsprechende Verlängerung des ER überhaupt gesetzlich möglich ist. Das ist ja mal wieder Klasse. Nach meiner Recherche im Internet stößt Verdi übrigens schon seit Februar ins gleiche Horn...unglaublich!
...und das schreibt die DBVKOM:
"Beamte der Deutschen Telekom haben nun voraussichtlich bis zum Jahr 2024 die Möglichkeit, den engagierten Ruhestand zu nutzen und vorzeitig aus dem Unternehmen auszuscheiden. So hat der Bundesrat Mitte Februar einem bereits vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Verlängerung des engagierten Ruhestands zugestimmt.
Damit wurde die Forderung der DPVKOM erfüllt, den engagierten Ruhestand über das Jahr 2020 hinaus zu verlängern. Ob und in welchem Umfang der engagierte Ruhestand bei der Deutschen Telekom ab dem Jahr 2021 angewandt wird, entscheidet - wie in der Vergangenheit auch - der Vorstand der Telekom jeweils im Vorjahr"
Andy woher kommen dann Deine Zweifel das dieses Gesetz niemals im Bundesrat behandelt wurde? Im Steno Protokoll welches Pipapo gerade verlinkt hat, steht ebenfalls das der TO3 mit Mehrheit beschlossen wurde. Hast Du Informationen die anderes belegen?
Pipapo hat geschrieben: ↑17.07.2020 18:55
Naja, manche sollten auf ihre eigenen Ratschläge hören
AndyO hat geschrieben: ↑17.07.2020 12:33........erst mal lesen bevor man tönt.
......
Also Punkt 3 wir gar nicht erwähnt. Wenn de zitieren willst, dann bitte auch punktgenau. Also meinst das hier auf Seite 5?
Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Ich beende damit den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Punkt 4:
Das bezieht sich dann aber wieder auf die von mir zitierte Drucksache die eben nicht passt. Beweis ist das gerade mal Null.