Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

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KölnerBub
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von KölnerBub »

Siggi09 hat geschrieben: 13. Apr 2021, 20:23 Auszug aus dem Gesetz:

Ich bin kein Jurist und auch kein "typischer Beamter" der sich den ganzen Tag durch Paragraphen wühlt, deshalb mag das alles Unsinn sein, was ich hier schreibe, aber so wirklich überzeugend hat es bisher noch niemand rübergebracht.
Es ist in der Tat alles Unsinn was Du hier schreibst - der bisher einzige wahre Satz in deinen sinnfreien Ausführungen !
Siggi09
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von Siggi09 »

KölnerBub hat geschrieben: 11. Apr 2021, 19:29 Vor allen Dingen der Hinweis von Siggi09 mit "hat es schon jemand mal ausgetestet - berichtet bitte mal ist unter aller Kanone. Als wenn hier einer den ER austestet und die Stunden nicht erbringt und dann die Gefahr eingeht, dass vielleicht doch der Abzug wieder erfolgt. Das ist ja fast schon eine Aufforderung zum vorsätzlichen Missbrauch.
Dann kann ich ja gar nicht zum Missbrauch aufgefordert haben, warum schreibst Du sowas?

Wenn es jemanden mit Mindestversorgung und nicht erbrachtem "Engagement" gibt, dem nichts passiert ist (weder Abzug der 10,8% noch Rücknahme der Zurruhesetzung), dann wäre es doch die Bestätigung dessen was Du hier propagierst. Wäre also in Deinem Sinne. Wieso also der o.g. "Angriff"?

Wenn also jemand entspr. Erfahrungen hat können wir das Thema Mindestversorgung und ER schließen.
KölnerBub
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von KölnerBub »

Hallo Siggi09,
ach so - und Du beschließt jetzt, dass das Thema Mindestversorung und ER geschlossen werden kann. Dabei ist das eigentliche Thema aber der ER und wie es weiter geht in 2020 bzw. 2021.

Warum soll eine/r eigentlich über seine Erfahrungen berichten wenn alles ganz klar geregelt ist. Beim ER mit Mindestversorgung gibt es keinen Abzug der 10,8 %. daher ist es im Prinzip egal ob dann die vorgegebenen Sozialstunden bzw. BufDi abgeleistet werden, angefangen und abgebrochen oder erst gar nicht begonnen werden. Es gibt nach drei Jahren keine Sanktionen, wenn die Vorgabe nicht erbracht wurde. Wer eine Sanktion und schon überhaupt kein Diszi - weil für dieses Sanktionen die rechtliche Grundlage fehlt.

Ich weiß jetzt auch nicht was man bei diesem klaren Thema und der Fragestellung noch vortragen muss, damit Du es verstehst und nachvollziehen kannst. Dass Du ein persönliches Problem damit hast, ist vielleicht denkbar. Aber wir wollen hier ja keine Neiddebatte führen. Wenn der Versorgungsabschlag von Beginn an nicht abgezogen hätte werden können wie bei der Mindestversorgung, dann kann auch im Nachgang nichts nachgefordert bzw. wieder aufgeschlagen werden !!!

Wo ist jetzt Dein Problem Siggi09 ?
Wenn Du aber schon bei so einfachen Fragestellungen nicht auf der Rechtsgrundlage eine Auskunft geben kannst, dann würde ich mir mal Gedanken über Deine vielen anderen Antworten machen. Geschweige denn wenn es problematische Fallkonstellationen aufzuarbeiten und zu klären gilt.
Siggi09
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von Siggi09 »

KölnerBub hat geschrieben: 15. Apr 2021, 20:08 ach so - und Du beschließt jetzt, dass das Thema Mindestversorung und ER geschlossen werden kann. Dabei ist das eigentliche Thema aber der ER und wie es weiter geht in 2020 bzw. 2021.
Es ist aber auch schwer nicht (bewusst?) missverstanden zu werden. Ich beschließe gar nichts (für das Forum), sondern für mich, wenn jemand bestätigen kann, dass man faktisch ohne Engagement (und damit entgegen den im Gesetz geforderten Bedingungen) mit Mindestversorgung in den ER gehen kann.

Ja, mag sein dass es mein persönliches Problem ist - ja und? Neid liegt mir fern, ich gönne es jedem der ohne "Engagement" gehen kann, wie z.B. der/die, dessen/deren Sohn/Tochter am zweiten Tag des ER 18 wird.

Tut mir leid, wenn dieser "Fall" auch alle meine anderen Antworten hier im Forum entwertet, weil wer sich einmal irrt natürlich immer irrt - ist ja auch logisch. :?

Am Ende stellen meine Beiträge hier immer nur meine unmaßgebliche Meinung dar und jeder kann sich dazu seine Gedanken machen und sich überlegen: Quatsch oder "da ist was dran". Ich gebe hier niemals eine Rechtsberatung und natürlich ist das alles unverbindlich. Ob / Wer also etwas aus meinen Beiträgen mit nimmt, liegt am "Empfänger". Wenn Du also meinen "Mist" nicht lesen magst, ignoriere mich einfach ... Danke!
KölnerBub
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von KölnerBub »

Hallo,
das ist ja das Problem hier...
Wenn Du eine Antwort gibt, sollte diese entweder der Rechtslage entsprechen oder gut recherchiert sein. Ein guter Wille ist dabei eher kontraproduktiv !!!

Du tust jetzt so als wenn Du zwar keine Rechtsberatung gibst, aber deine Antworten fundiert sind. Ich habe mir mal stellenweise Deine Antworten angesehen und die sind nicht nur unverbindlich sondern auch sowas von falsch. Aber Deiner Meinung nach muss man einfach mal die falschen Antworten noch mit Unsinn begründen und dann passt es irgendwie am Ende des Tages. Das ist nicht der Sinn in einem Forum...

Mein Tipp an Dich:
Wenn Du keine Ahnung hast, dann verkneif Dir lieber mal eine Antwort als wenn man hier einen Fragesteller auf eine "falsche Fährte" bringt mit falschen Antworten oder Meinungen !
Pipapo
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von Pipapo »

KölnerBub, du nervst.
Siggi09
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von Siggi09 »

KölnerBub hat geschrieben: 16. Apr 2021, 11:00 Wenn Du eine Antwort gibt, sollte diese entweder der Rechtslage entsprechen oder gut recherchiert sein.
Falls es Dir entgangen ist: Ich hatte die Antwort mit einer Folie von DPVKOM belegt. OK, das mag veraltet gewesen sein - aber dann wird das aufgeklärt und gut ist es.

Warum Du da jetzt ein Drama draus machst verstehe ich nicht. Wenn es Dir nur darum geht Dich über andere zu erheben, bitteschön: Du bist der Schlauste, Beste, Größte und hast den L... . :mrgreen:

Vielleicht kehren wir nun wieder zum Thema zurück ... !
paul123
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von paul123 »

CPostler hat geschrieben: 13. Apr 2021, 17:23
Wenn ein Beamter im ER mit Mindestversorgung die 1000 Stunden oder den BuFDi nicht leistet, kann man das nicht als Betrug deuten, da das Gesetz über den ER schon eine Sanktion bei Nichtleistung vorsieht:
...
Ich mit ER habe mich bisher nicht um die 1.000 Stunden gekümmert. Durch Corona läuft sowieso fast nichts nach meiner Beobachtung. Ich könnte mir auch vorstellen, das so zu lassen und die 10,8 % Abzug hinzunehmen. Denn 2 Jahre später könnte ich mit 60 Jahren die Auszahlung meiner angesammelten Riesterrente starten und dieser monatliche Betrag gleicht dann die 10,8 % zu einem Großteil wieder aus. Natürlich: Die 1.000 Stunden machen hätte ich die 10,8 % mehr. Aber immer mehr macht auch nicht glücklich und einen Pflegeplatz für 4.000 Euro im Monat oder mehr könnte ich sowieso nicht Jahrzehnte finanzieren.

Zudem darf man ja solange man es kann über die private Vermögensverwaltung unbegrenzt hinzuverdienen. Auch über diesen Weg sollten die 10,8 % Abschlag bis zum Lebensende in 1.000 Stunden selbst zu verdienen sein. Für noch geistig fitte ER'ler irgendwie kein Thema.

Wünsche allen, das es in der zweiten Jahreshälfte noch weitere ER-Termin gibt. Daumendrück.
Siggi09
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von Siggi09 »

paul123 hat geschrieben: 21. Apr 2021, 21:45 Auch über diesen Weg sollten die 10,8 % Abschlag bis zum Lebensende in 1.000 Stunden selbst zu verdienen sein.
Unterschätze das nicht. Die 10,8% dürften oft zwischen etwa 200 - 250 EUR / Monat ausmachen. Sagen wir mal rund 2500 EUR / Jahr. Wenn man noch 20 - 30 Jahre durchhält (75 - 85 Jahre) sind das zwischen 50.000 - 70.000 EUR die sich da ansammeln. Und einen Stundenlohn von 50 - 70 EUR / Std., um mit 1000 Stunden Arbeitsaufwand diesen Betrag zu erreichen, dürfte nur für einen privilegierten Kreis realisierbar sein.
KölnerBub
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von KölnerBub »

Hallo Paul123,
wenn Du meinst, dass Du auf die 10,8 % verzichten kannst, ist es doch ok. Rein wirtschaftlich macht das aber überhaupt keinen Sinn. Wenn man mal die 1000 in Sektor Minijob mit 12 € ansetzt, macht das 12000 € die Du "verlierst, wenn Du nach drei Jahren die Sozialstunden durchgeführt hast. Dann bekommst Du aber ab dem 4. Jahr ca. 250 €, vielleicht auch mehr - je nach deinem Verdienst. Nach vier Jahren hast Du den "Verlust von 12000 € wieder raus - es ist aber auch eigentlich kein Verlust, denn Du hast "nur" Deine Arbeitskraft eingesetzt und vielleicht ja auch was gutes und sinnvolles getan.
Wenn Du dann überlegst, dass Du tatsächlich noch ein paar Jährchen bis 75 lebst, ist das doch eine sehr sehr gute Rendite. 1000 Stunden investieren und ca. 3000 € im Jahr ohne weitere Arbeit hinzubekommen - also ab dem 4. Jahr. Dann bekommst Du nichts und derjenige der die 1000 Stdn. geleistet hat, lacht sich einen ab.

Der Vergleich mit dem Pflegeheim für 4000 € hinkt auch ein wenig, denn das hat ja nichts mit dem ER zu tun. Dann könntest Du auch sagen, morgen habe ich einen Unfall und bin im Pflegeheim, aus diesem Grunde gehe ich nicht mehr auf die Straße.

Es ist aber Deine eigene und persönliche Entscheidung, die Du alleine für dich triffst und wo Du dich auch nicht für rechtfertigen musst.
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von ER04-20 »

Hollo Siggi und Kölner Bub,

ich bin nicht jetzt genau Euren Ausführungen gefolgt.

Aber die Mindestversorgung eines Beamten und der ER sind für mich zwei unterschiedlich zu betrachtende und juristische Prozesse die in unseren Beamtengesetzen auch unterschiedlich definiert sind.

Eine Mindestversorgung ist für mich “das mindestens” als Versorgungsbezug gezahlt wird. Da ich persönlich einen dienstunfähigen Beamten kenne, weiß sich auch das hier keine 10,8 Prozent mehr abgezogen werden.
Das betrifft ja nur das ER Verfahren mit den entsprechenden juristischen Bedingungen
Siggi09
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von Siggi09 »

Hallo ER04-20,

juristische Bedingung für den ER ist die Verpflichtung / Erfüllung des "Engagements". Deshalb war/ist es für mich nicht ganz logisch, dass jemand der Mindestversorgung bekommt und von vorneherein ohne die Absicht das Engagement antreten zu wollen - weil er/sie weiß, dass es von der Mindestpension keinen Abzug geben wird- ungeschoren davon kommt. Denn faktisch stellt dies meines Erachtens einen Rechtsbruch dar.

Auch im anderen Fall ohne Mindestversorgung ist es ein Rechtsbruch, aber dafür gibt es eine Sanktion - den Abzug der 10,8%.

Vielleicht ist das eine Gesetzeslücke die Mindestpensionäre so stellt, als würde es das Erfordernis des Engagements im Gesetz nicht geben. Dann sei dies den Mindestpensionären gegönnt. Gem. DPVKOM war wohl zumindest mal geplant, dies als "Mißbrauch" zu sanktionieren und den Beamten wieder zu reaktivieren. Vielleicht gab es andere rechtliche Bedenken die dazu geführt haben, dass man diese "Mißbrauchsmöglichkeit" ohne Sanktion in Kauf genommen hat.

Von daher wäre es interessant zu erfahren wie es jemanden mit Mindestversorgung ergangen ist, der kein Engagement erbracht hat ...
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von zeerookah »

Der der Quatsch jetzt wieder in eine neue Runde ???
( es gibt niemanden mit Mindestversorgung der sein Engagement nicht erbracht hat ...) :idea:
Siggi09
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von Siggi09 »

zeerookah hat geschrieben: 22. Apr 2021, 16:41 Der der Quatsch jetzt wieder in eine neue Runde ???
Es wurde nachgefragt ..., Du musst es ja nicht lesen und warst auch nicht angesprochen. 8-)
KölnerBub
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Re: Engagierter Vorruhestand 2020 - es geht weiter

Beitrag von KölnerBub »

Hallo Siggi09,
Du willst es immer noch nicht verstehen...
Es gab und gib keine gesetzliche Regelung, die bei ER mit Mindestpension eine (zusätzliche) Sanktionieren bei Nichtdurchführung der Sozialstunden oder BufDi vorsieht. Das war vielleicht ein Wunschdenken von der DPVKom - jeder darf mal zu zu Weihnachten seine Wünsche äußern...
Die einzige Sanktion ist, dass bei Nichtdurchführung die 10,8 ab Beginn des 4. Jahres (wieder) abgezogen werden !!!

Wo aber nichts vorher "gutgeschrieben" wurde, kann auch nachher nichts abgezogen werden. Für die Telekom bzw. die jeweilige Org.-Einheit ist es wahrscheinlich noch besser wenn einer mit Mindestversorgung in den ER geht. Denn die 10,8 % muss von der jeweiligen Org.-Einheit "gezahlt" werden. Daher ist meiner Meinung das Thema mit ER und Mindestversorgung beendet !

Auch wenn es Dir persönlich nicht gefällt, kannst Du jetzt mal Ruhe geben und es dabei belassen. Ich möchte auch jetzt nicht unhöflich sein, aber deine Auskünfte hier sind für mich sowas von merkwürdig und oftmals auch nicht richtig. Und wenn einer mit seinen Aussagen hier mehr verwirrt als aufklärt, dann würde ich mir schon mal Gedanken machen über die Qualität Deiner Antwort. Und ich sage bewusst Qualität, denn wenn es bei Dir um Quantität ginge, wärst Du schon der absolute Antwortenkönig !
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