Habe nun meine erste „Reisekostenvergütung bzw. „Fahrtgeld“ erhalten.
Nun habe ich eine Frage
Art. 6 BayRKG
Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung
(1) 1Für Strecken, die Dienstreisende aus triftigen Gründen mit einem ihnen gehörenden Fahrzeug zurücklegen, wird als Auslagenersatz eine Wegstreckenentschädigung gewährt, und zwar je Kilometer bei Benutzung eines
1.
Kraftwagens
0,35 €,
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(6) 1Für Strecken, die Dienstreisende ohne Vorliegen triftiger Gründe mit einem ihnen gehörenden Fahrzeug zurücklegen, wird eine Wegstreckenentschädigung gewährt, und zwar je Kilometer bei Benutzung eines
1.
Kraftwagens
0,25
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! Kann mir jemand erklären, warum ich statt 0,35€ pro km, nur 0,25€ erhalte?
Was ist denn der Unterschied zwischen „triftigen Grund“ und „nicht triftigen Grund“
Danke!!