Versorgungsausgleich
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 32
- Registriert: 26.01.2020 13:50
- Behörde:
- Geschlecht:
Versorgungsausgleich
Habe von 1973 bis 1991 in die Rentenkasse eingezahlt. Von 1991 bis 2006 war ich im Beamtenverhältnis und habe nicht mehr in die Rentenkasse einbezahlt. Seit 2006 bin ich in Pension. Auf der Renteninfo stehen 18 Endgeldpunkte, Stand 2019. Ich lebe in Trennung und will mich demnächst scheiden lassen. Bin 36 Jahre verheiratet.Wie berechnen sich die Endgeldpunkte von 1991 bis jetzt ? Wo kann man sich hinwenden, um sich die Endgeldpunkte ausrechnen lassen. Die gesetzliche Rentenkasse war ja nur bis 1991 zuständig.
Und ab wann muss ich den Versorgungsausgleich an meine Exfrau, 60 Jahre alt, bezahlen. Sie ist, bis auf eine kurze Auszeit (2 Jahre ) in einem sozialpflichtigen Arbeitsverhältnis. Ab Scheidung, oder wenn sie in die Rente eintritt ?
Hat jemand Richtwerte, wie hoch der Versorgungsausgleich in meinem Fall in etwa beträgt ?
Danke für eine Antwort.
Und ab wann muss ich den Versorgungsausgleich an meine Exfrau, 60 Jahre alt, bezahlen. Sie ist, bis auf eine kurze Auszeit (2 Jahre ) in einem sozialpflichtigen Arbeitsverhältnis. Ab Scheidung, oder wenn sie in die Rente eintritt ?
Hat jemand Richtwerte, wie hoch der Versorgungsausgleich in meinem Fall in etwa beträgt ?
Danke für eine Antwort.
-
- Beiträge: 728
- Registriert: 09.07.2015 00:09
- Behörde: Ruheständler & Privatier
Re: Versorgungsausgleich
Das Familiengericht läßt einen Versorgungsausgleich erstellen (dir werden die Daten aber zu Prüfung vorgelegt)
Solltest du was an deine Frau ausgleichen müssen wird dir das ab rechtsgültiger Scheidung abgezogen. Außer ihr verzichtet auf einen Versorgungsausgleich.
Wer hat denn mehr Geld/Monat verdient?
Solltest du was an deine Frau ausgleichen müssen wird dir das ab rechtsgültiger Scheidung abgezogen. Außer ihr verzichtet auf einen Versorgungsausgleich.
Wer hat denn mehr Geld/Monat verdient?
-
- Beiträge: 32
- Registriert: 26.01.2020 13:50
- Behörde:
- Geschlecht:
Re: Versorgungsausgleich
Ich ..Netto, ein Unterschied von 800 €. Was wird denn herangezogen, brutto oder netto ? Ich bezahle ja noch ca. 300 € an die Krankenkasse.zeerookah hat geschrieben: ↑26.01.2020 21:34 Das Familiengericht läßt einen Versorgungsausgleich erstellen (dir werden die Daten aber zu Prüfung vorgelegt)
Solltest du was an deine Frau ausgleichen müssen wird dir das ab rechtsgültiger Scheidung abgezogen. Außer ihr verzichtet auf einen Versorgungsausgleich.
Wer hat denn mehr Geld/Monat verdient?
-
- Beiträge: 728
- Registriert: 09.07.2015 00:09
- Behörde: Ruheständler & Privatier
Re: Versorgungsausgleich
https://dbb.wuestenrot-doppelvorteil.de ... tenrot.pdf
(hat nichts mit Wüstenrot zu tun) ab Seite 65 kannst du eine Menge zum Versorgungsausgleich lesen
(hat nichts mit Wüstenrot zu tun) ab Seite 65 kannst du eine Menge zum Versorgungsausgleich lesen
-
- Beiträge: 32
- Registriert: 26.01.2020 13:50
- Behörde:
- Geschlecht:
Re: Versorgungsausgleich
Hat sich jemand schon mal bei der Versorgungsstelle ausrechnen lassen, wie viele Endgeldpunkte, so auf die Art, wie die Rentenversicherung es alljährlich mitteilt, ausrechnen lassen ? Machen die überhaut so was ?
-
- Beiträge: 343
- Registriert: 29.11.2016 18:38
- Behörde:
Re: Versorgungsausgleich
In der Beamtenversorgung gibt es keine Entgeltpunkte. Die Pensionsbehörde macht auf Anforderung des Familiengerichts eine Berechnung.
-
- Moderator
- Beiträge: 3961
- Registriert: 04.07.2012 13:08
- Behörde: Ruheständler und Privatier
- Geschlecht:
Re: Versorgungsausgleich
Nimm einfach die Prozent, die während der Ehe angesammelt wurden und die Hälfte ist dann futsch.
Das erklärt die auch dein Anwalt.
Das erklärt die auch dein Anwalt.
-
- Beiträge: 728
- Registriert: 09.07.2015 00:09
- Behörde: Ruheständler & Privatier
Re: Versorgungsausgleich
Da du mehr Geld verdient hast als deine Frau macht es für dich als Mann wenig Sinn sich scheiden zu lassen.sunny47 hat geschrieben: ↑26.01.2020 19:21 Ich lebe in Trennung und will mich demnächst scheiden lassen. Bin 36 Jahre verheiratet.Wie berechnen sich die Endgeldpunkte von 1991 bis jetzt ? Wo kann man sich hinwenden, um sich die Endgeldpunkte ausrechnen lassen. Die gesetzliche Rentenkasse war ja nur bis 1991 zuständig.
Es kann dir passieren das du dich selber in Armut stürzt (Durchaus möglich das 1/3 deiner Altersversorgung weg sind)
Für Beamte gibt es keine Endgeldpunkte. Bei Scheidung wird ein fiktives Rentenkonto erstellt und angepaßt (da Beamte vom 1.Tag eine wesentlich höhere Altersabsicherung haben als Normalsterbliche)
Gib ein wenig Geld aus und mach dich schlau. Und solltest du dich trotzdem scheiden lassen dann nimm dir einen männlichen Anwalt

PS: Noch ein Rat...schaff alles was wirklich von Wert ist sofort beiseite

-
- Beiträge: 32
- Registriert: 26.01.2020 13:50
- Behörde:
- Geschlecht:
Re: Versorgungsausgleich
Was für Prozente meinst du ? Hab ja zuerst in die Rentenkasse eingezahlt. Da habe ich 18 EndgeldpunkteTorquemada hat geschrieben: ↑27.01.2020 13:46 Nimm einfach die Prozent, die während der Ehe angesammelt wurden und die Hälfte ist dann futsch.
Das erklärt die auch dein Anwalt.
-
- Beiträge: 14
- Registriert: 03.01.2020 17:18
- Behörde: Bundesbehörde
Re: Versorgungsausgleich
erschreckend, die Empfehlungen von Dir, männliche Verhaltenweisen aus dem letzten Jahrhundert (gemeinsam erwirtschaftes Vermögen zu beseitigen), hättest Du diese Tipps auch einer weiblichen Kollegin gegeben?zeerookah hat geschrieben: ↑27.01.2020 15:00Da du mehr Geld verdient hast als deine Frau macht es für dich als Mann wenig Sinn sich scheiden zu lassen.sunny47 hat geschrieben: ↑26.01.2020 19:21 Ich lebe in Trennung und will mich demnächst scheiden lassen. Bin 36 Jahre verheiratet.Wie berechnen sich die Endgeldpunkte von 1991 bis jetzt ? Wo kann man sich hinwenden, um sich die Endgeldpunkte ausrechnen lassen. Die gesetzliche Rentenkasse war ja nur bis 1991 zuständig.
Es kann dir passieren das du dich selber in Armut stürzt (Durchaus möglich das 1/3 deiner Altersversorgung weg sind)
Für Beamte gibt es keine Endgeldpunkte. Bei Scheidung wird ein fiktives Rentenkonto erstellt und angepaßt (da Beamte vom 1.Tag eine wesentlich höhere Altersabsicherung haben als Normalsterbliche)
Gib ein wenig Geld aus und mach dich schlau. Und solltest du dich trotzdem scheiden lassen dann nimm dir einen männlichen Anwalt
PS: Noch ein Rat...schaff alles was wirklich von Wert ist sofort beiseite![]()
-
- Beiträge: 728
- Registriert: 09.07.2015 00:09
- Behörde: Ruheständler & Privatier
Re: Versorgungsausgleich
Nein, aber es kommt immer auf den Individualfall an.der-neugierige hat geschrieben: ↑28.01.2020 09:20 erschreckend, die Empfehlungen von Dir, männliche Verhaltenweisen aus dem letzten Jahrhundert (gemeinsam erwirtschaftes Vermögen zu beseitigen), hättest Du diese Tipps auch einer weiblichen Kollegin gegeben?
Es gibt nicht wirklich ein gemeinsam erwirtschaftet Vermögen. Vor Gericht wird jeder finanziell für sich betrachtet.
Juristische & Lebenserfahrungen eines Alleinerziehenden mit 3 Kindern.
Daher mein Rat es nach 36 Ehejahren sein zu lassen mit der Scheidung. Es kostet nur Geld und es werden Dinge kaputt gemacht die sich nicht wieder reparieren lassen. Es gibt klügere Wege aber des Menschen Wille ist sein Himmelreich.
-
- Beiträge: 294
- Registriert: 02.02.2013 12:18
- Behörde: Postbank/DPAG
Re: Versorgungsausgleich
Der errechnete Versorgungsausgleich wird Dir ab Scheidung sofort abgezogen.
Allerdings kommt Deine Frau auch erst in dessen Genuss wenn sie selbst in die Altersrente geht....
-
- Beiträge: 387
- Registriert: 14.04.2013 08:34
- Behörde:
- Wohnort: irgendwo im nirgendwo