Das löst für mich vorerst mal nur weitere komplexe Fragen auf, u.a.:PHinske hat geschrieben: ↑23.01.2020 23:38 Zum Sachverhalt muss ich noch ergänzen, dass der Pensionär Geistlicher im kirchlichen Dienst war.
Wohl bedingt durch eine Demenzkrankheit hat er schon eine ganze Zeit seinen Papierkram nicht mehr gut hinbekommen.
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Seht ihr mit der Zusatzinformation die Sachlage jetzt evtl. etwas positiver?
Seit wann ist er - nachweisbar - dement? Hatte er selbst die Beihilfeanträge gestellt? Oder ggf. ein Bevollmächtigter oder Betreuer? Warum hat dieser dann nie einen Nachweis eines 30%igen PKV-Tarifs erbracht?
Selbst dann bin ich weiter skeptisch, ob ein Fall des § 51 VwVfG NRW überhaupt vorliegt. Eine nachträgliche Änderung der Sach- oder Rechtslage oder neue Beweismittel? Es wurden schlicht die Tatsachen der Beihilfestelle nicht mitgeteilt, obwohl seit 2015 bekannt. Es hat sich seither nachträglich nichts geändert und neues gibt's auch nicht, was nicht schon 2015 vorgelegen hätte.
Trotzdem würde ich es probieren und die Entscheidung der Beihilfestelle abwarten.