Guten Morgen,
ich bin gerade Beamter auf Lebenszeit geworden. Nach Hinweis von einem Kollegen hätte (habe) ich die Bedingung erfüllt, die Probezeit zu verkürzen. Ist dies auch rückwirkend möglich? Ich ziele damit auf die (vorzeitige) Beförderung ab. Sprich die gesetzliche Wartefrist von einem Jahr "umgehen"/ verkürzen.
Probezeitverkürzung rückwirkend
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Re: Probezeitverkürzung rückwirkend
Meine Meinung: nein