Moin,
Ich arbeite als Beamter bei einer Bundesbehörde. Ich habe mich auf eine Stelle bei einer politischen Stiftung beworben, die mir eine TVöD Stelle (E13) anbieten kann. Kann ich mich als Beamter in den TVöD abordnen lassen oder muss ich dann meinen Status wechseln? Es ist ja leider sehr unattraktiv den Beamtenstatus aufzugeben.. Oder besteht die Möglichkeit sich beurlauben zu lassen und dann später wieder als Beamter einzusteigen?
Danke für die Hilfe!!
Beamter und TVöD Stelle
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Re: Beamter und TVöD Stelle
Gewährleistungsbescheid nennt man das im Übrigen.
- Ruheständler
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Re: Beamter und TVöD Stelle
grundsätzlich ja, der Beamtenstatus ruht für die Zeit als Angestellter,danach ist eine problemlose Rückkehr in das Beamtenverhältnis möglich.
Eine Rechtsquelle habe ich nicht gesucht,aber aus eigener Erfahrung weis ich das zur Zeit als die Bundeswehr mit der BWI-IT kooperiert hat ( 2006 bis 2016) viele meiner Beamtenkollegen den Wechsel als Angestellter zur BWI-IT vollzogen haben,es gab bei entsprechender Tätigkeit einige Euros mehr.
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...

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Re: Beamter und TVöD Stelle
Hallo,
ich würde mir nacheinander folgende Fragen stellen:
1. Ist die "politische Stiftung" dienstherrenfähig. (wahrscheinlich nicht) Wenn ja könnte sie dich im Beamtenverhältnis beschäftigten.
2. Ist die "politische Stiftung" bereit, dir etwas vergleichbares anzubieten.
3. Ist dein Dienstherr bereit dich zu beurlauben, wenn ja zu welchen "Konditionen".
Zur Reihenfolge: Die erste Frage würde ich versuchen zu googeln, und wenn das nicht klappt im Vorstellungsgespräch stellen. Vielleicht rücken die dann gleich mit der Antwort für die 2. Frage raus.
Die zweite Frage wäre denke ich eher etwas für die Verhandlungsphase nach dem Vorstellungsgespräch. Hier vielleicht der Hinweis, dass eine EG13 Stelle typischerweise nicht so exponiertes ist, dass die da klimmzüge machen.
Das geht. Es gibt nur unterscheidliche Randbediungen, Höchstfristen etc. Da hängt es auch davon ab, ob ein dienstliches Interesse annerkannt wird (was bei dem BW-IT Beispiel sicher der Fall gewesen ist).
Und zu guter letzt der Hinweis: Ob es sich im Einzelfall lohnt kann eigentlich nur im Einzelfall beurteilt werden. D.h. ausrechenen lassen, was man verliert - und was es auf der anderen Seite bekommt. Und dabei nicht vergessen, dass Geld nicht alles ist.
ciao!
ich würde mir nacheinander folgende Fragen stellen:
1. Ist die "politische Stiftung" dienstherrenfähig. (wahrscheinlich nicht) Wenn ja könnte sie dich im Beamtenverhältnis beschäftigten.
2. Ist die "politische Stiftung" bereit, dir etwas vergleichbares anzubieten.
3. Ist dein Dienstherr bereit dich zu beurlauben, wenn ja zu welchen "Konditionen".
Zur Reihenfolge: Die erste Frage würde ich versuchen zu googeln, und wenn das nicht klappt im Vorstellungsgespräch stellen. Vielleicht rücken die dann gleich mit der Antwort für die 2. Frage raus.
Die zweite Frage wäre denke ich eher etwas für die Verhandlungsphase nach dem Vorstellungsgespräch. Hier vielleicht der Hinweis, dass eine EG13 Stelle typischerweise nicht so exponiertes ist, dass die da klimmzüge machen.
Das geht. Es gibt nur unterscheidliche Randbediungen, Höchstfristen etc. Da hängt es auch davon ab, ob ein dienstliches Interesse annerkannt wird (was bei dem BW-IT Beispiel sicher der Fall gewesen ist).
Und zu guter letzt der Hinweis: Ob es sich im Einzelfall lohnt kann eigentlich nur im Einzelfall beurteilt werden. D.h. ausrechenen lassen, was man verliert - und was es auf der anderen Seite bekommt. Und dabei nicht vergessen, dass Geld nicht alles ist.
ciao!
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- Behörde: Landesbehörde / früher Bund
- Wohnort: Bochum
Re: Beamter und TVöD Stelle
Sonderurlaub unter Wegfall der Bezüge (mit Anerkennung des öffentlichen Interesses) und Zuweisung sind die beiden Lösungswege. es wird wahrscheinlich ein Versorgungszuschlag in Höhe von 30% erhoben. Nach meiner Kenntnis übernehmen nicht alle Stiftungen diese 30%.
Das müsste geklärt werden.
Das müsste geklärt werden.