Wahlleistungen Schleswig- Holstein
Verfasst: 19. Dez 2019, 12:15
Moin, moin,
in SH sind Wahlleistungen bei Krankenhausaufenthalten seit 1998 von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossen.
Im Kreise ehemaliger Kollegen herrschen dennoch unterschiedliche Auffassungen zu folgender Frage:
Wenn der Beamte/ Ruhestandsbeamte dennoch Wahlleistungen beauftragt, leistet die Beihilfe dann tatsächlich "NULL"
oder doch eine Beihilfe , die sich an den Kosten der allgemeinen Pflegeklasse im KH orientiert ?
Danke für Rückmeldungen.
in SH sind Wahlleistungen bei Krankenhausaufenthalten seit 1998 von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossen.
Im Kreise ehemaliger Kollegen herrschen dennoch unterschiedliche Auffassungen zu folgender Frage:
Wenn der Beamte/ Ruhestandsbeamte dennoch Wahlleistungen beauftragt, leistet die Beihilfe dann tatsächlich "NULL"
oder doch eine Beihilfe , die sich an den Kosten der allgemeinen Pflegeklasse im KH orientiert ?
Danke für Rückmeldungen.