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Wahlleistungen Schleswig- Holstein

Verfasst: 19. Dez 2019, 12:15
von wilbert
Moin, moin,

in SH sind Wahlleistungen bei Krankenhausaufenthalten seit 1998 von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossen.
Im Kreise ehemaliger Kollegen herrschen dennoch unterschiedliche Auffassungen zu folgender Frage:
Wenn der Beamte/ Ruhestandsbeamte dennoch Wahlleistungen beauftragt, leistet die Beihilfe dann tatsächlich "NULL"
oder doch eine Beihilfe , die sich an den Kosten der allgemeinen Pflegeklasse im KH orientiert ?

Danke für Rückmeldungen.

Re: Wahlleistungen Schleswig- Holstein

Verfasst: 19. Dez 2019, 13:17
von GFunkt
Neben den Entgelten für die voll- und teilstationäre Behandlung dürfen andere als die allgemeinen Krankenhausleistungen als Wahlleistungen gesondert berechnet werden (vgl. § 17 Abs. 1 KHEntgG). Die Beihilfe erstattet daher alles, was nicht unter Wahlleistungen fällt.