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schlechte Beurteilung

Verfasst: 18. Dez 2019, 14:21
von Pendlerin
Guten Tag zusammen,

kurze Zusammenfassung:

ich war nach meiner Ausbildung (nicht technischer m.D) ca 10. Monate auf der Dienststelle. Aktuell habe ich also bereits die hälfte der Probezeit geschafft bzw. noch vor mir.
Diese habe ich dann gewechselt zu einem anderen Dienstherrn.
Nun möchte ich aufgrund des Wohnortwechsels erneut den Dienstherrenwechseln.
Habe erfreulicherweise ein Einstellungsangebot von einer Behörde wohnortnah erhalten.
Die potentielle neue Dienststelle verlangt neben den üblichen Eignungsvoraussetzungen eine Beurteilung.
Die alte Dienstelle ist aber nicht bereit zu beurteilen. ''Wäre nicht vorgesehen'' ist die Begründung.
Nach einem Telefonat mit der Personalsachbearbeitung wurde mir gesagt, dass man mir einen ''Zeugnisentwurf'' zu schicken könnte.
Eine Beurteilung wäre nach wie vor nicht vorgesehen.
Den Entwurf habe ich erhalten, der sehr schlecht ausgefallen ist. Meiner Meinung nach und der Meinung meines Arbeitskollegen eine 5- in Übersetzung mit dem Zeugniscode. :oops:
Eine absolute Frechheit und meiner Meinung nach und scheinbar haben dort persönliche Befindlichkeiten eine große Rolle gespielt.
Auf Nachfrage eines neuen Kollegens dort in der dortigen Personalabteilung habe ich wohl die Möglichkeit, eine Gegenäußerung zu formulieren.

Meine Frage ist jetzt, wie groß die Chance für mich ist, dass sich nach der Gegenäußerung die ''Beurteilung'' also der Zeugnisentwurf geändert wird ? Wenn überhaupt ?
Ansonsten sieht es für meine erneute Versetzung wahrscheinlich nicht gut aus. :cry:

Re: schlechte Beurteilung

Verfasst: 18. Dez 2019, 15:10
von GFunkt
ein typischer Fall von fff: formlos, fristlos, fruchtlos.

Re: schlechte Beurteilung

Verfasst: 18. Dez 2019, 17:56
von Ruheständler
Pendlerin hat geschrieben: 18. Dez 2019, 14:21 Meine Frage ist jetzt, wie groß die Chance für mich ist, dass sich nach der Gegenäußerung die ''Beurteilung'' also der Zeugnisentwurf geändert wird ? Wenn überhaupt ?
Ansonsten sieht es für meine erneute Versetzung wahrscheinlich nicht gut aus. :cry:
... natürlich kannst Du einer Beurteilung bzw.einem Zeugnisentwurf widersprechen das hat aber nur Sinn wenn fundierte belegbare falsche Fakten nachzuweisen sind die zu einer negativen Beurteilung geführt haben,nur eine Aussage wie ich fühle mich ungerecht behandelt und meine Leistungen sind doch gut, reichen eben nicht, aus eigener Erfahrung weis ich das der Nasenfaktor und das berühmte Vitamin - B -für ein Beurteiler gute Vorgaben sind, als sich mühsam über die Qualität einer Leistung von Mitarbeitern zu hangeln.
Gruß vom Ruheständler

Re: schlechte Beurteilung

Verfasst: 18. Dez 2019, 19:10
von Skedee Wedee
Pendlerin hat geschrieben: 18. Dez 2019, 14:21 ich war nach meiner Ausbildung (nicht technischer m.D) ca 10. Monate auf der Dienststelle. Aktuell habe ich also bereits die hälfte der Probezeit geschafft bzw. noch vor mir.
Diese habe ich dann gewechselt zu einem anderen Dienstherrn.
Nun möchte ich aufgrund des Wohnortwechsels erneut den Dienstherrenwechseln.
Das wäre während der Probezeit der dritte Dienstherr... Also bei uns wirst du mit so einem Werdegang sofort und ohne Vorstellungsgespräch aussortiert.
Pendlerin hat geschrieben: 18. Dez 2019, 14:21 Meine Frage ist jetzt, wie groß die Chance für mich ist, dass sich nach der Gegenäußerung die ''Beurteilung'' also der Zeugnisentwurf geändert wird ? Wenn überhaupt ?
Ansonsten sieht es für meine erneute Versetzung wahrscheinlich nicht gut aus. :cry:
Die Chancen sind äußerst gering, sofern du keine Belege hast, die eine Falschbeurteilung bzw. das falsche Zeugnis nachweisen.

Re: schlechte Beurteilung

Verfasst: 19. Dez 2019, 17:06
von DerHagn
Wie die Beurteilungsrunden ablaufen, wissen wohl alle.
Trotzdem gibt es immer 2 Seiten der Medaille, klar.

Re: schlechte Beurteilung

Verfasst: 20. Dez 2019, 10:17
von TFHK
Moin, eine Beurteilung kann erst nach 6 Monaten erfolgen. Einen Wiederspruch kannst du innerhalb von 4 Wochen formulieren. Dannach steht die nächste Eskalationsstufe an. Dh. du und dein Beurteiler u. sein Vorgesetzter bereden die Beurteilung.
!!!! Nimm auf jeden Fall zu solchen Gesprächen den Personalrat u. oder auch einen gewerkschafts Vertreter mit.
( Ich bin Beamter aber auch in einer Gewerkschaft ( XXX ) organisiert. )

Einzelnennung einer Gewerkschaft ist nicht erforderlich - mod

Re: schlechte Beurteilung

Verfasst: 20. Dez 2019, 10:22
von Torquemada
TFHK hat geschrieben: 20. Dez 2019, 10:17 Einen Wiederspruch kannst du innerhalb von 4 Wochen formulieren.
Widerspruch muss monatsfristlich nach Zugang eingelegt werden.

Re: schlechte Beurteilung

Verfasst: 20. Dez 2019, 13:36
von Skedee Wedee
TFHK hat geschrieben: 20. Dez 2019, 10:17 Moin, eine Beurteilung kann erst nach 6 Monaten erfolgen. Einen Wiederspruch kannst du innerhalb von 4 Wochen formulieren. Dannach steht die nächste Eskalationsstufe an. Dh. du und dein Beurteiler u. sein Vorgesetzter bereden die Beurteilung.
!!!! Nimm auf jeden Fall zu solchen Gesprächen den Personalrat u. oder auch einen gewerkschafts Vertreter mit.
( Ich bin Beamter aber auch in einer Gewerkschaft ( XXX ) organisiert. )

Einzelnennung einer Gewerkschaft ist nicht erforderlich - mod
Vorliegend besteht kein Anspruch auf die Hinzuziehung eines Dritten (sei es intern/extern) zum Erörterungstermin der Beurteilung.

Voraussetzung des Erörterungstermins ist natürlich zunächst eine Beurteilung, der binnen Monatsfrist (nicht vier Wochen) widersprochen wird. Aber auch dann gibt es vorliegend keinen Anspruch auf die Hinzuziehung eines Dritten zum Gespräch.

Re: schlechte Beurteilung

Verfasst: 20. Dez 2019, 17:59
von Skedee Wedee
Nein, vorliegend nicht. Es geht nicht um arbeits- oder disziplinarrechtliche Maßnahmen.

Re: schlechte Beurteilung

Verfasst: 25. Dez 2019, 11:20
von Kerberos
Skedee Wedee hat geschrieben: 20. Dez 2019, 13:36 Vorliegend besteht kein Anspruch auf die Hinzuziehung eines Dritten (sei es intern/extern) zum Erörterungstermin der Beurteilung.

Voraussetzung des Erörterungstermins ist natürlich zunächst eine Beurteilung, der binnen Monatsfrist (nicht vier Wochen) widersprochen wird. Aber auch dann gibt es vorliegend keinen Anspruch auf die Hinzuziehung eines Dritten zum Gespräch.
Man darf eine Person seines Vertrauens hinzuziehen, zumindest in Sachsen - § 9, Abs.1 Satz 4 Sächsische Beurteilungsverordnung. Um welches Bundesland handelt es sich bei der Fragestellerin?

Re: schlechte Beurteilung

Verfasst: 10. Jan 2020, 11:39
von Pendlerin
Es handelt sich um eine Leistungsbeurteilung, ich bin seit 8 Monaten auf der Stelle. (NRW)
Ich weiß, dass zur Beurteilung eines Beamten auf Probe ein härterer Maßstab vorgesehen ist.
Dennoch bin ich mit der Beurteilung nicht zufrieden und werde eine Gegendarstellung verfassen, die ebenfalls dann in der Akte ist. Leider wird sie mir für die aktuelle geplante Versetzung nichts nützen, da die Beurteilung der aufzunehmenden Behörde bereits zugegangen ist.
Ich schätze das war es jetzt und ich werde weiter hier verharren müssen bzw mich weiter bewerben müssen. Eine Option hier zu bleiben gibt es nicht.
Leider weiß ich auch nicht, ob mich mit der Beurteilung andere Behörden nehmen würden, von daher weiß ich gerade nicht genau wie es weitergehen wird.

Re: schlechte Beurteilung

Verfasst: 10. Jan 2020, 20:32
von noexite
Hallo Pendlerin,
such dir Unterstützung und Rat. Eventuell mal bei Gewerkschaften nachfragen ob die gute Anwälte zu deinem Thema kennen. Ich finde so darf man das nicht mit dir machen und wenn du den anderen Job jetzt nicht bekommst stehst du da.
Wäre es für dich auch denkbar etwas länger in deiner jetzigen Dienststelle zu bleiben? Die vielen Wechsel sind natürlich nicht so toll für deine Kariere.

Re: schlechte Beurteilung

Verfasst: 13. Jan 2020, 07:16
von Pendlerin
Ja natürlich, das ist natürlich die Planung. Ich habe aufgrund eines Umzuges die Kommune gewechselt, die jetzige ist aller dings immer noch 60 km entfernt. Es ist leider nicht so einfach, eine ''passende'' Stelle in der ''nähe'' zu finden.
Aufgrund der Entfernung habe ich bei Vorstellungsgesprächen noch nie eine schlechte Rückmeldung aufgrund der Versetzung und noch anstehenden Versetzung erhalten.

Re: schlechte Beurteilung

Verfasst: 13. Jan 2020, 08:16
von noexite
Das darf auch nicht sein. Es muss eine objektive Bewertung sein und wenn du Zweifel hast immer dagegen angehen. Selbst wenn der Zeitraum kurz ist muss es möglich sein deine Leistungen bis zu diesem Zeitpunkt zu bewerten. Es ist absolut unmöglich dich nur wegen der kurzen Zeit negativ zu bewerten. Das geht gar nicht.
LG Peter

Re: schlechte Beurteilung

Verfasst: 13. Jan 2020, 08:58
von Kerberos
Wie schlecht ist die schlechte Beurteilung denn nun konkret ausgefallen? Wirklich schlecht oder vielleicht nur durchschnittlich? Die Hinzuziehung eines Anwalts macht meiner Meinung nach nur Sinn, wenn in der Beurteilung falsche Tatsachen behauptet werden, die eindeutig mit Fakten widerlegt werden können. Alles andere ist Auslegungssache und "Gummi". Selbst wenn man es schafft mithilfe eines Anwalts die aktuelle Beurteilung etwas zu korrigieren, fällt einem das dann meist bei der nächsten Beurteilung wieder auf die Füße... ;)