Zusammentreffen von Pension und Rente

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Posttussi
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Re: Zusammentreffen von Pension und Rente

Beitrag von Posttussi »

FrescherDieter hat geschrieben: 22. Dez 2019, 14:09
Posttussi hat geschrieben: 22. Dez 2019, 12:59 Noch eine Info....


@ Posttussi
Was hat der Versorgungsausgleich denn mit dem Thema "Zusammentreffen von Pension und Rente" zu tun
Entschuldige dass ich mich eingemischt hatte....
FrescherDieter
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Re: Zusammentreffen von Pension und Rente

Beitrag von FrescherDieter »

Cyber hat geschrieben: 22. Dez 2019, 11:59 :roll: es geht hier nicht um einen Rentenbezug. Bei Blink geht es darum ob es für ihn Sinn macht Beiträge in die Rentenkasse einzuzahlen, die werden dann im ungünstigsten Fall mit Eintritt Rentenbezug von der Pension abgezogen.
Dein Link hat mit der Mindestversorgung übrigens nicht zu tun :roll:
Guten Abend blink182,
Du kannst Dich bei Cyber bedanken und diesen Beitrag habe ich zitiert - ich habe ja auch in meinem Beitrag richtiger Weise geschrieben, dass Du eben nichts von Einzahlungen in die RV geschrieben hast !!!

Zweitens ging es in diesem Beitrag ursprünglich um die Frage von Bundespostler, aber ist ja auch egal. Wenn Bundespostler mit den Antworten zufrieden ist, dann ist es halt so.
Drittens hast Du, wenn Du in den mindesten 60 Monate eingezahlt hast, einen Anspruch auf deine Rente von der RV. Dann aber nur, wenn Du in den bei Renteneintritt zusätzlich in den letzten 3 Jahren durchgehende Beiträge in die RV gezahlt hast. Sei es durch einen Minijob, normale Nebentätigkeit oder freiwillige Zahlungen...

Viertens ist die Mindestversorgung mit einem zusätzlichen Rentenanspruch ein Sonderfall - siehe hierzu mal eine allgemeine Info:
https://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Versorg ... 8bodyText6
Weiteres kann Dir aber mit Sicherheit die BAnst PT mitteilen, wenn Du die mal um einen allgemeine Info bittest. Du bekommst mit Sicherheit eine Erklärung mit Hinweis auf die Gesetzestexte. Verbindlich wird Dir aber erst die BAnst PT von Summen was mitteilen, da heute noch keiner weis wie deine Rente in Zukunft aussieht. Auch deshalb nicht, weil keiner ja weiß, wie hoch deine Beitrag bis zum tatsächlichen Eintritt sind.
Aber das Grundsätzliche wird Dir die BAnst PT mit Sicherheit erläutern...!!!

Du hast übrigens bereits jetzt schon einen Anspruch auf eine Rente erworben. Das zum Hinweis, weil du geschrieben hast, Du hast keinen Anspruch auf eine Rente aus der Nebentätigkeit - deine Nebentätigkeit erhöht deinen Rentenanspruch sogar. Die Auszahlung erfolgt aber dann leider erst zum Eintritt in das gesetzliches Rentenalter mit Antrag !!!


Einen schönen Abend und ein gesegnetes Weihnachtsfest
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Ruheständler
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Re: Zusammentreffen von Pension und Rente

Beitrag von Ruheständler »

... das interessiert mich auch sehr,nicht das ich zu Unrecht meine Rente beziehe obwohl meine letzte Einzahlung in die RV 1989 war :o
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
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Re: Zusammentreffen von Pension und Rente

Beitrag von Torquemada »

FrescherDieter hat geschrieben: 22. Dez 2019, 19:57
Drittens hast Du, wenn Du in den mindesten 60 Monate eingezahlt hast, einen Anspruch auf deine Rente von der RV. Dann aber nur, wenn Du in den bei Renteneintritt zusätzlich in den letzten 3 Jahren durchgehende Beiträge in die RV gezahlt hast.
Diese falsche Aussage können wir hier nicht so stehen lassen. Die DRV hilft gerne weiter....- mod
Dienstunfall_L
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Re: Zusammentreffen von Pension und Rente

Beitrag von Dienstunfall_L »

@blink
blink182 hat geschrieben: 21. Dez 2019, 10:48 Und wie kann ich rausfinden, wie hoch meine erdiente Versorgung ist?
Das wird in deinem Bescheid (der Berechnung des Ruhegehalts) und auf jedem Gehaltsblatt über die Versorgungsbezüge stehen.
Ob es in deinem Bereich und deiner Situation Stellen gibt, die dir den Anspruch vorab ausrechnen, weiß ich nicht, schau mal z.B. auf den Seiten der zuständigen Behörde, Gewerkschaft und PV nach Infos. Frage ggf. nach, ob dein Fall als Sonderfall für eine Vorab-Berechnung eingeschätzt wird. Die Regelungen in den BL variieren und sind z.T. (oder alle?) auch altersabhängig.

@Cyber
Wenn Unfallruhegehalt aufgestockt wurde auf Mindestunfallruhegehalt 66 2/3 %, weil erdiente Ansprüche darunter (fiktiv nehme ich mal an bei 50%) lagen (also im Beispiel um 16 2/3 % aufgestockt wurde), bedeutet das:
Bei Anspruch auf Altersrente DRV wird der Anspruch komplett verrechnet, sodass man nie über die 66 2/3 % kommt?
Habe ich das richtig verstanden?

Gruß und Danke.
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Cyber
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Re: Zusammentreffen von Pension und Rente

Beitrag von Cyber »

ob es zum Unfallruhegehalt irgendwelche Sonderregelungen gibt ist mir nicht bekannt. Ich habe im meinem Versorgungsbescheid zwei Berechnungen. Zum einen die erdiente Versorgung und die amtsunabhängige Mindestversorgung. Hier klafft eine Lücke, was bedeutet Rentenansprüche werden bis zur Betrag der amtsunabhängigen Versorgung verrechnet. Aus diesem Grund habe ich z.B die Kindererziehungszeiten an meine Frau abgetreten.
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Re: Zusammentreffen von Pension und Rente

Beitrag von FrescherDieter »

Niemand hat geschrieben: 22. Dez 2019, 20:25 Wo hast du den das her, dass du die letzten 3 Jahre vor Renteneintritt durchgehend in die RV eingezahlt haben musst?
Sorry das war ein Fehler von mir - dieser Hinweis gilt nur für die Erwerbsminderungsrente...
Da viele Beamte zwar Dienstunfähig sind aber für die RV andere Voraussetzung einer Rente maßgeblich sind, werden die meisten Beamten die Rente erst mit Eintritt in das gesetzliches Rentenalter bekommen. Obwohl ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen würde, wenn mich der Dienstherr als Dienstunfähig sieht...
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Cyber
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Re: Zusammentreffen von Pension und Rente

Beitrag von Cyber »

Obwohl ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen würde, wenn mich der Dienstherr als Dienstunfähig sieht..
^
Quark :roll: was hat den eine Erwerbsminderung im Sinne der Rentenversicherung mit einer Dienstunfähigkeit zu tun?
FrescherDieter
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Re: Zusammentreffen von Pension und Rente

Beitrag von FrescherDieter »

Cyber hat geschrieben: 23. Dez 2019, 17:12
Obwohl ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen würde, wenn mich der Dienstherr als Dienstunfähig sieht..
^
Quark :roll: was hat den eine Erwerbsminderung im Sinne der Rentenversicherung mit einer Dienstunfähigkeit zu tun?
Wenn Du nicht mehr Dienstfähig und nicht mehr aus gesundheitlichen Gründen arbeiten kannst, sei es als Beamter oder Arbeitnehmer, kannst Du natürlich bei der RV an Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen - wenn die Voraussetzungen vorliegen. Das steht dir frei und sollte auch jeder machen...
Natürlich sind die Kriterien bei einer Erwerbsminderung wesentlich höher als bei der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn.

@ Cyber
Was spricht bei einer Dienstunfähigkeit gegen einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente, wenn die Voraussetzungen (insgesamt 60 Monate Beiträge und die letzten 3 Jahre vor Eintritt) vorliegen. Es soll ja tatsächlich Beamte geben, die wirklich krank und "kaputt" sind und im Sinne der Vorgaben der RW auch die Voraussetzung für die Erwerbsminderungsrente haben.
Wenn Du natürlich in DDU bist, aber fit wie ein Turnschuh bist, macht sowas keinen Sinn. Aber dann frage ich mich oftmals, warum diese Beamten dann Dienstunfähig sind :mrgreen:
blink182
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Re: Zusammentreffen von Pension und Rente

Beitrag von blink182 »

Cyber hat geschrieben: 20. Dez 2019, 15:06 Mindestversorgung ist ein Sonderfall. Liegt deine "erdiente Versorgung" eigentlich unter dem was du wirklich bekommst (Mindestversorgung)
wird alles verrechnet.
Ich hab das jetzt mal schriftlich angefragt, allerdings noch keine Rückmeldung.

Zum besseren Verständnis: Wenn ich nur die Mindestversorgung erhalte, kann die "erdiente Versorgung" doch eigentlich gar nicht höher ausfallen?
Gruß
blink182
Dienstunfall_L
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Re: Zusammentreffen von Pension und Rente

Beitrag von Dienstunfall_L »

blink182 hat geschrieben: 12. Feb 2020, 07:12Zum besseren Verständnis: Wenn ich nur die Mindestversorgung erhalte, kann die "erdiente Versorgung" doch eigentlich gar nicht höher ausfallen?
So verstehe ich das auch und so verstehe ich auch Cybers Äußerung, die du zitiert hast.
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