Begrenzung der Beihilfefähigkeit für zahntechnische Leistungen auf 70 Prozent - BaWü

Beihilfeforum, Reisekostenforum: Fragen zu Beihilfe, Reisekosten, Trennunngsgeld, ...

Moderator: Moderatoren

Antworten
Ozymandias
Beiträge: 116
Registriert: 4. Nov 2019, 17:21
Behörde:

Begrenzung der Beihilfefähigkeit für zahntechnische Leistungen auf 70 Prozent - BaWü

Beitrag von Ozymandias »

(03/14) Die Landesregierung hat 2013 die Erstattungsmöglichkeiten in der Beihilfe bei den zahntechnischen Laborleistungen (Material- und Arbeitskosten) stark gekürzt. Es sind seither nur noch 70 Prozent der zahntechnischen Leistungen beihilfefähig.

Das bedeutet bei Gesamtkosten z.B. für ein Gebiss von 16.000 Euro davon zahntechnischen Leistungen von 10.000 Euro und bei einer Beihilfeberechtigung von 50 Prozent einen Eigenanteil von 1.500 Euro, bei einer Beihilfeberechtigung von 70 Prozent einen Eigenanteil von 2.100 Euro.
Bislang wurden viele Sparmaßnahmen von 2013 vor Gericht einkassiert. Weiß jemand zufällig ob zur Begrenzung der Beihilfe für die Zahntechnik ein Verhfahren anhängig ist?
GFunkt
Beiträge: 343
Registriert: 29. Nov 2016, 18:38
Behörde:

Re: Begrenzung der Beihilfefähigkeit für zahntechnische Leistungen auf 70 Prozent - BaWü

Beitrag von GFunkt »

Da sind die Beamten in BW ja noch gut dran. In BY sind nur 40% der Material- und Laborkosten für Zahnersatz beihilfefähig und das ist von der Verwaltungsgerichtsbarkeit abgesegnet.
Magnolie
Beiträge: 37
Registriert: 20. Jan 2017, 15:24
Behörde:

Re: Begrenzung der Beihilfefähigkeit für zahntechnische Leistungen auf 70 Prozent - BaWü

Beitrag von Magnolie »

Soweit ich richtig informiert bin, übernimmt die Debeka den Rest, den die Beihilfe nicht bezahlt. ich weiß nur nicht sicher, ob das nur bei einem bestimmten Tarif (wie z. B. BE-1) der Fall ist.
Wie das bei anderen Privatversicherungen ist, weiß ich natürlich auch nicht. Aber womöglich gibt es dieselbe Regelung dort auch?


Ob ein Verfahren anhängig ist, weiß ich nicht.
Ich würde aber, wenn auch die Privatversicherung den Rest nicht zahlen sollte, vor dem Verwaltungsgericht klagen.
Man kann sich in 1. Instanz selbst vertreten vor Gericht. Das Risiko sind dann die Gerichtskosten, die anfallen, wenn man verliert und natürlich fallen auch immer ein paar andere Kosten an (Porto, ggf. Fahrkosten zur Verhandlung, etc.).

Hier

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/list.py?Gericht=bw&Art=en&GerichtAuswahl=Verwaltungsgerichte

ist eine Seite, auf der man nach Entscheidungen der Verwaltungsgerichte suchen kann mit der Eingabe von Suchbegriffen.
Laufende oder nicht veröffentlichte Verfahren findet man dort aber nicht.

Hier sind im 2. Urteil von oben
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/list.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Verwaltungsgerichte&Art=en&sid=1bbcaea63b58af87287e3b0c7b50f238
auch Ausführungen zu der 70 % igen Beschränkung.
GFunkt
Beiträge: 343
Registriert: 29. Nov 2016, 18:38
Behörde:

Re: Begrenzung der Beihilfefähigkeit für zahntechnische Leistungen auf 70 Prozent - BaWü

Beitrag von GFunkt »

Magnolie hat geschrieben: 12. Dez 2019, 10:33 Soweit ich richtig informiert bin, übernimmt die Debeka den Rest, den die Beihilfe nicht bezahlt. ich weiß nur nicht sicher, ob das nur bei einem bestimmten Tarif (wie z. B. BE-1) der Fall ist.
...
Ich würde aber, wenn auch die Privatversicherung den Rest nicht zahlen sollte, vor dem Verwaltungsgericht klagen.
Eine Erstattung durch die PKV setzt voraus, dass man entsprechend versichert ist. Wenn man nicht entsprechend versichert ist, wird die PKV nie erstatten. Deshalb vor dem VG zu klagen ist ja wohl purer Unsinn. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Im übrigen ist es ständige Rechtsprechung bis hinauf zum BVerfG, dass eine Begrenzung der Beihilfefähigkeit von bestimmten Aufwendungen, hier konkret Material- und Laborkosten bei zahnärztlichen Leistungen, nicht der Fürsorgepflicht widerspricht. Die Erfolgsaussichten einer Klage tendieren m.E. gegen Null.
Magnolie
Beiträge: 37
Registriert: 20. Jan 2017, 15:24
Behörde:

Re: Begrenzung der Beihilfefähigkeit für zahntechnische Leistungen auf 70 Prozent - BaWü

Beitrag von Magnolie »

Klar, muss man entsprechend versichert sein. Aber ich hätte das damals, als ich einen Zahnersatz bekam, nicht mal gewußt, dass mein Tarif bei der PKV den Rest abdeckt.
Wenn es dazu schon genug Urteile gibt, dass diese Begrenzungen rechtens sind, dann könnte eine Klage erfolglos sein.
Aber manchmal gibt es auch Änderungen in der Rechtsprechung.
Beispiel:
Bis ca. 2015 konnte ein Privatversicherter gegen ein Gutachten durch den Gutachterdienst der PKV namens Medicproof nicht mal vor dem Sozialgericht klagen, wenn es um die Anerkennung oder Höhersetzung einer Pflegestufe ging.
2015 erging aber ein Urteil, das besagte, dass man Klagen gegen solche Gutachten künftig zulassen muss. Offenbar hat jemand erkannt, dass diese Gutachten öfters mal falsch sind - was ja in der Natur der Sache liegt. Denn ein Gutachten fällt nun mal oft so aus, wie es der Auftraggeber gerne haben möchte ....
Die gesetzlich Versicherten hingegen konnten schon immer gegen die Gutachten des MdK klagen. Insoweit bestand bis 2015 eine krasse Benachteiligung der Privatversicherten.
Ozymandias
Beiträge: 116
Registriert: 4. Nov 2019, 17:21
Behörde:

Re: Begrenzung der Beihilfefähigkeit für zahntechnische Leistungen auf 70 Prozent - BaWü

Beitrag von Ozymandias »

Ich frage vor allem deshalb nach, da viele Maßnahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2013/14 bereits vor Gericht gekippt worden sind.
Diese offenbar nicht.
Silencium
Beiträge: 232
Registriert: 29. Mär 2010, 19:30
Behörde:

Re: Begrenzung der Beihilfefähigkeit für zahntechnische Leistungen auf 70 Prozent - BaWü

Beitrag von Silencium »

GFunkt hat geschrieben: 12. Dez 2019, 11:14
Im übrigen ist es ständige Rechtsprechung bis hinauf zum BVerfG, dass eine Begrenzung der Beihilfefähigkeit von bestimmten Aufwendungen, hier konkret Material- und Laborkosten bei zahnärztlichen Leistungen, nicht der Fürsorgepflicht widerspricht. Die Erfolgsaussichten einer Klage tendieren m.E. gegen Null.
Dieser Einschätzung kann ich mich nur anschließen; die ständige Rechtsprechung betont gebetsmühlenartig, dass die Beihilfe (schon der Begriff macht es deutlich) lediglich ergänzenden Charakter hat und der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum hat, die Beihilfefähigkeit zu begrenzen.
"Ungerechtigkeit ist relativ leicht zu ertragen, Gerechtigkeit tut weh." (Henry Louis Mencken)
Ozymandias
Beiträge: 116
Registriert: 4. Nov 2019, 17:21
Behörde:

Re: Begrenzung der Beihilfefähigkeit für zahntechnische Leistungen auf 70 Prozent - BaWü

Beitrag von Ozymandias »

Auf der anderen Seite stehen die ganzen Beamtenverbände, GEW, Berufsschullehrer und so weiter die alle gebetsmühlenartig dazu raten, Widersprüche einzulegen.

So z.B. auch Verdi
Einen sofortigen Widerspruch gegen Beihilfebescheide empfiehlt sich dann einzulegen, wenn man als Beamtin oder Beamte

von der Erhöhung der Kostendämpfungspauschale in der Beihilfe betroffen ist.

von der begrenzten Beihilfefähigkeit (70%) bei zahntechnischen Leistungen betroffen ist.
https://feuerwehr-bawue.verdi.de/themen ... 5400ff2b0e

Eine Besonderheit in Bawü ist halt, dass das Haushaltsbegleitgesetz 2013/14 ein politischer Kunstfehler sein könnte.

Ich bin in keinem dieser Verbände oder Gewerkschaften und klagen lohnt sich wegen 70 Euro auch nicht unbedingt, besonders nicht bei so unklaren Erfolgschancen.
Ozymandias
Beiträge: 116
Registriert: 4. Nov 2019, 17:21
Behörde:

Re: Begrenzung der Beihilfefähigkeit für zahntechnische Leistungen auf 70 Prozent - BaWü

Beitrag von Ozymandias »

Der GEW-Rechtsschutz betreut „Pilotverfahren“, in denen die Verfassungsmäßigkeit und Wirksamkeit der folgenden gesetzlichen Regelungen überprüft werden sollen:
Begrenzung der Beihilfefähigkeit für zahntechnische Leistungen auf 70 Prozent des Rechnungsbetrages,
https://www.gew-bw.de/aktuelles/details ... recht-ist/

Leider keine Angabe von einem Verfahren.
Antworten