Dienstfähig mit implantieren Defibrillator

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hollywood
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Dienstfähig mit implantieren Defibrillator

Beitrag von hollywood »

Hallo
Ich bin Landesbeamter,seit 30 Jahren im Strafvollzug in Baden-Württemberg.Habe bisher im Schicht-und Wechseldienst gearbeitet. Hatte am 1 März einen Herzinfarkt und am 22 April noch einen plötzlichen Herztod.Habe einen Defibrillator implantiert bekommen zur Sicherheit.Mein Herz hat sich super erholt.Bin jetzt in der Wiedereingliederung für 2 Monate.Muss jetzt auf Antrag des Arbeitgebers zum Amtsarzt. Habe keine Ahnung wie das abläuft.Möchte auf keinen Fall in Pension.Habe doch nicht 7 Monate gekämpft um jetzt zu Hause zu bleiben.Von Seiten der behandelnden Ärzte soll ich keine Nachtschicht mehr machen...wer hat Tipps oder Ratschläge für mich?
Klaus1717
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Re: Dienstfähig mit implantieren Defibrillator

Beitrag von Klaus1717 »

Hallo

Amtsarzt ist eine ganz normale Vorgehensweise des Dienstherren .
Würde mir aber bei Unsicherheit einen eigenen medizinischen Berater zur Seite nehmen (Hausarzt etc ), der auf deiner Seite steht.
Du bist 30 Jahre dabei ? Denke mal eine ND Befreiung ist doch da eher vorteilhaft, da du ja warscheinlich auch längst die 50 passiert hast.
War mit meinen 26 Dienstjahren auch schon mehrfach bei einem Amtsarzt, und bis dato dort keine negativen Erfahrungen gemacht.

alles Gute vor allem Gesundheit
hollywood
Beiträge: 4
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Re: Dienstfähig mit implantieren Defibrillator

Beitrag von hollywood »

Vielen Dank erstmal....komme mir wie ein Exot vor..die meisten würden wohl aufhören.Werde aktualisieren sobald ich näheres weiß
Klaus1717
Beiträge: 41
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Re: Dienstfähig mit implantieren Defibrillator

Beitrag von Klaus1717 »

Hi ...Wie sieht es aus bei dir ?

AA mäßig alles geklärt ?

Denke sobald du dem AA sagst dass du definitiv weiter arbeiten willst, wird dir dieser keine Steine in den Weg stellen.

PS ND musst du bei uns ab 55 eh keinen mehr verrichten . Weiss nicht wie das bei euch abläuft.
hollywood
Beiträge: 4
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Re: Dienstfähig mit implantieren Defibrillator

Beitrag von hollywood »

Hallo
Mit dem Amtsarzt verlief es gut. Es wurde mir sogar die Polizeivollzugsdiensttauglichkeit bescheinigt. Trotzdem war mein Dienstherr nicht begeistert und schickte mich erneut zum Amtsarzt. Mit dem Hinweis nach § 26..oder 27 Einleitung des Zurruhesetzungsverfahren. Wieder wurde mir die Dienstfähigkeit bescheinigt, diesmal mit Ausnahmen. Was soll ich sagen☺ diesmal befreite mich der Amtsarzt vom Nachtdienst, Wochenenddienst sowie Schicht und Wechseldienst. Bin immer noch im Dienst und froh darüber. Eventuell hätte ich in die Verwaltung gewechselt. Außerdem wurde mir noch ein GdB von 60 zugestanden.
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