Laut ausgearbeiteten Koalitionsvertrag soll den Justizvollzugsbediensteten in Sachsen eine Wahlmöglichkeit zwischen Beihilfe und Freier Heilfürsorge eingeräumt werden. Das wäre ja mal was...
"Mit Blick auf die Intensität der dienstlichen Belastungen werden wir eine Gleichbehandlung der Justizvollzugsbediensteten mit den Bediensteten im Polizeivollzugsdienst erreichen. Wir räumen dazu u. a. ein Wahlrecht zwischen der Beihilfe und der Freien Heilfürsorge ein."
Kerberos hat geschrieben: ↑04.12.2019 06:37
… Wahlmöglichkeit zwischen Beihilfe und Freier Heilfürsorge eingeräumt werden. Das wäre ja mal was...
Aber das hat doch evtl. nicht nur Vorteile? Freie Heilfürsorge gibt's m.W. bisher auch bei der Polizei nur für die Dauer der aktiven Dienstzeit und auch nicht für Ehegatten oder Kinder. Um zum Ruhestandsbeginn für sich selbst nicht exorbitant hohe PKV-Kosten zu haben ist Anwartschaftsversicherung anzuraten.
Dass Freie Heilfürsorge nur in der aktiven Dienstzeit und nicht für Ehegatten und Kinder gewährt wird, ist klar. Auch, dass man natürlich unbedingt eine Anwartschaftsversicherung abschließen sollte.
Unklar ist für mich jedoch, ob man nach einer Unterbrechung bzw. Ruhentstellung der PKV ("überbrückt" z.B. durch eine große Anwartschaftsversicherung) später als Pensionär noch in den Standardtarif wechseln kann oder diese Möglichkeit dann verbaut ist?
Das müsste man mit seiner PKV natürlich vorab klären. Im jeweiligen Tarif ist ja immer auch eine große Anwartschaft enthalten, es fällt lediglich der normale Krankenversicherungsanteil weg bis zur Pensionierung.