stolley hat geschrieben: ↑05.02.2020 08:15
1. Wer genau den falschen Eintrag der Lohnsteuerklasse vorgenommen hat, lässt sich bis jetzt nicht nachvollziehen. Der Nebenarbeitgeber sagt, dass er die 4 wählen musste, weil die 6 nicht mehr zur Auswahl stand?!
Hier muss man leider von einer glatten Lüge ausgehen bzw. totaler Inkompetenz des betreffenden Firmenbeschäftigten.
Warum ??? Ich kann auch viele Arbeitsverhältnisse mit Steuerklasse VI haben....es gibt keine Begrenzung.
1. Der Kinderfreibetrag steht auf 0,0 anstatt auf 2,0.
2. Der Lohnsteuerabzug fällt geringer aus!?
3. Erstmalig wird mir ein Solidaritätsbeitrag abgezogen.
Die Kinderfreibeträge beim Finanzamt klären.
Ab Januar ist der Grundfreibetrag gestiegen....also zahlst du weniger Steuer.
Bei der Berechnung von Solidaritätszuschlag und (eventl.) Kirchensteuer wirkt sich der Kinderfreibetrag aus. Hast du keinen wirkt sich das eben aus.