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Kurze Frage Mindestversorgung

Verfasst: 28. Nov 2019, 13:50
von HansiHintermeier
Servus,

falls man Dienstunfähig wird, so bekommt man als Beamter auf Lebenszeit ein Ruhegehalt. Bei manchen Beamten gibt es die sogenannte Mindestversorgung. Bleibt diese Summe denn bis ans Lebensende gleich oder nur bis zum Pensionsalter von 65/67 Jahren und wird dann neu berechnet?

Sinn macht ja eigentlich nur eine lebenslange Zahlung der Mindestversorgung (natürlich inklusive Erhöhungen falls es welche geben sollte) aber weniger wird es nie wieder als bei Eintritt in die DU oder?

Re: Kurze Frage Mindestversorgung

Verfasst: 28. Nov 2019, 15:16
von Torquemada
Ja und Ja.

Re: Kurze Frage Mindestversorgung

Verfasst: 26. Jul 2020, 23:07
von hwalther
Mindestvesorgung Endstufe A4 (wenn das noch aktuell ist).
DDU auf Grund Dienstunfall: Du wirst juristisch sofort 65 Jahre alt und es greifen die normalen Ruhestandsregeln.

Re: Kurze Frage Mindestversorgung

Verfasst: 28. Jul 2020, 12:06
von Dienstunfall_L
hwalther hat geschrieben: 26. Jul 2020, 23:07 DDU auf Grund Dienstunfall: Du wirst juristisch sofort 65 Jahre alt und es greifen die normalen Ruhestandsregeln.
Das stimmt so - für Landesbeamte jedenfalls - nicht, bei Bedarf also die Regelungen genauer studieren.

Re: Kurze Frage Mindestversorgung

Verfasst: 29. Jul 2020, 08:44
von Kerberos
hwalther hat geschrieben: 26. Jul 2020, 23:07 Mindestvesorgung Endstufe A4 (wenn das noch aktuell ist).
DDU auf Grund Dienstunfall: Du wirst juristisch sofort 65 Jahre alt und es greifen die normalen Ruhestandsregeln.
Abgesehen davon, dass diese Aussagen falsch bzw. unvollständig sind, haben sie nichts mit den Eingangsfragen zu tun. Diese wurden von Torquemada ja schon vollumfänglich beantwortet.