Kurze Frage Mindestversorgung
Verfasst: 28. Nov 2019, 13:50
Servus,
falls man Dienstunfähig wird, so bekommt man als Beamter auf Lebenszeit ein Ruhegehalt. Bei manchen Beamten gibt es die sogenannte Mindestversorgung. Bleibt diese Summe denn bis ans Lebensende gleich oder nur bis zum Pensionsalter von 65/67 Jahren und wird dann neu berechnet?
Sinn macht ja eigentlich nur eine lebenslange Zahlung der Mindestversorgung (natürlich inklusive Erhöhungen falls es welche geben sollte) aber weniger wird es nie wieder als bei Eintritt in die DU oder?
falls man Dienstunfähig wird, so bekommt man als Beamter auf Lebenszeit ein Ruhegehalt. Bei manchen Beamten gibt es die sogenannte Mindestversorgung. Bleibt diese Summe denn bis ans Lebensende gleich oder nur bis zum Pensionsalter von 65/67 Jahren und wird dann neu berechnet?
Sinn macht ja eigentlich nur eine lebenslange Zahlung der Mindestversorgung (natürlich inklusive Erhöhungen falls es welche geben sollte) aber weniger wird es nie wieder als bei Eintritt in die DU oder?