Ausgleichszulage MV
Verfasst: 12. Nov 2019, 19:09
Hi, ich bin neu hier und habe direkt eine komplizierte Frage:
Ich habe zum 1.9. von Schleswig-Holstein nach Mecklenburg-Vorpommern gewechselt. Zufällig wurde auf die Möglichkeit der Ausgleichszulage nach Paragraph 29 LBesG hingewiesen.
Ich habe den Antrag gestellt...er wurde abgewiesen mit der Begründung, dass die Voraussetzungen nicht vorliegen. Welche VSS nicht vorliegen wurde auch nicht auf Nachfrage erklärt.
Kennt sich hier jemand mit der Materie aus?
Auch mit der Berechnung...? Ich habe in SH 35 Stunden gearbeitet und nun Vollzeit. Hatte aber eine Vollzeitstelle reduziert auf Teilzeit...wäre dies ausschlaggebend, da ich ja theoretisch mehr verdiene durch die Aufstockung. Aber ich bin mir halt nicht sicher, ob man von der Vollzeitbesoldung ausgehen würde.
Hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Lg Sabi
Ich habe zum 1.9. von Schleswig-Holstein nach Mecklenburg-Vorpommern gewechselt. Zufällig wurde auf die Möglichkeit der Ausgleichszulage nach Paragraph 29 LBesG hingewiesen.
Ich habe den Antrag gestellt...er wurde abgewiesen mit der Begründung, dass die Voraussetzungen nicht vorliegen. Welche VSS nicht vorliegen wurde auch nicht auf Nachfrage erklärt.
Kennt sich hier jemand mit der Materie aus?
Auch mit der Berechnung...? Ich habe in SH 35 Stunden gearbeitet und nun Vollzeit. Hatte aber eine Vollzeitstelle reduziert auf Teilzeit...wäre dies ausschlaggebend, da ich ja theoretisch mehr verdiene durch die Aufstockung. Aber ich bin mir halt nicht sicher, ob man von der Vollzeitbesoldung ausgehen würde.
Hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Lg Sabi