Anspruch Mindestversorgung Bundespolizei
Verfasst: 11. Nov 2019, 14:42
Hallo, hier meine Frage:
Wann steht einem als Beamten bei der Bundespolizei die Mindestpension zu?
Ich habe 2 Varianten im Internet gefunden und bin jetzt total verwirrt...
Variante 1:
Man muss eine Wartezeit von 5 Jahren abgelegt haben. Die Ruhestandsfähige Dienstzeit beginnt ab einem Alter von 17 Jahren und bei Eintritt in ein Beamtenverhältnis (also auch Widerruf).
Zudem muss man Beamter auf Lebzeit sein.
Bsp.: X wurde 2010 mit 17 Jahren bei der BPol als Beamter auf Widerruf eingestellt. Nun ist 2015. Zudem ist er zum Beamten auf Lebzeit ernannt worden.
Also müsste er einen Anspruch auf Mindestversorgung haben, so verstehe ich es.
Variante 2, die ich häufig gelesen habe:
Man muss ab dem Beamtenverhältnis zum Beamten auf Lebzeit noch 5 Jahre warten, bis man einen Anspruch auf die Mindestversorgung hat.
Bsp.: X wurde 2010 mit 17 Jahren bei der BPol als Beamter auf Widerruf eingestellt. Nun ist 2015. Zudem ist er BaL. Jetzt müsste X bis 2020 warten um einen Anspruch auf Mindestversorgung zu haben.
Was ist nun richtig????
Und wie viel bleib bei der Mindestversorgung netto überhaupt übrig?
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe und euer Wissen!
LG Anja
Wann steht einem als Beamten bei der Bundespolizei die Mindestpension zu?
Ich habe 2 Varianten im Internet gefunden und bin jetzt total verwirrt...
Variante 1:
Man muss eine Wartezeit von 5 Jahren abgelegt haben. Die Ruhestandsfähige Dienstzeit beginnt ab einem Alter von 17 Jahren und bei Eintritt in ein Beamtenverhältnis (also auch Widerruf).
Zudem muss man Beamter auf Lebzeit sein.
Bsp.: X wurde 2010 mit 17 Jahren bei der BPol als Beamter auf Widerruf eingestellt. Nun ist 2015. Zudem ist er zum Beamten auf Lebzeit ernannt worden.
Also müsste er einen Anspruch auf Mindestversorgung haben, so verstehe ich es.
Variante 2, die ich häufig gelesen habe:
Man muss ab dem Beamtenverhältnis zum Beamten auf Lebzeit noch 5 Jahre warten, bis man einen Anspruch auf die Mindestversorgung hat.
Bsp.: X wurde 2010 mit 17 Jahren bei der BPol als Beamter auf Widerruf eingestellt. Nun ist 2015. Zudem ist er BaL. Jetzt müsste X bis 2020 warten um einen Anspruch auf Mindestversorgung zu haben.
Was ist nun richtig????
Und wie viel bleib bei der Mindestversorgung netto überhaupt übrig?
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe und euer Wissen!
LG Anja