BEM Einladung durch Dienststelle

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Buschist
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BEM Einladung durch Dienststelle

Beitrag von Buschist »

Hallo Kollegen,
ich bin seit einem halben Jahr AU. Habe seit dem ersten Tag nicht eine Nachricht oder Anruf seitens meiner Dienststelle erhalten. Mein Facharzt hat mich letztens gefragt, ob von meinem Arbeitgeber schon ein BEM Verfahren eingeleitet wurde. Dieses ist natürlich nicht der Fall. Jetzt frag ich mich wann eigentlich der richtige Zeitpunkt für das BEM ist.
Habt ihr vielleicht schon Erfahrung damit gemacht?
Muss ich selber die Dienststelle darauf hinweisen?
Oder abwarten, bis sich der AMD oder die Dienststelle dazu melden?

Über Eure Tips und Erfahrungen würde ich mich sehr freuen
Schöne Grüße

Buschist
Kerberos
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Re: BEM Einladung durch Dienststelle

Beitrag von Kerberos »

Die Dienststelle muss das BEM-Verfahren anbieten. Wenn die sich nicht meldet zeigt das doch, dass ihr deine Arbeitskraft offenbar nicht so wichtig ist. ;) Also einfach weiter abwarten und Tee trinken...
Buschist
Beiträge: 2
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Re: BEM Einladung durch Dienststelle

Beitrag von Buschist »

Hallo Kerberos, so langsam denke ich auch, daß die mich nicht mehr brauchen oder haben wollen.
SBV und Personalrat haben Kenntniss von der Situation.
Dennoch passiert in der Richtung BEM rein gar nichts. ...
Ich weiss echt nicht, was zu tun ist....
Ich denke jedenfalls, dass mir nach monatelanger AU und REHA und damit eine Verbesserung der Erkrankung eine Wiedereingliederung in den Arbeitsalltag helfen könnte .
Grüße Buschist
JoMuschel
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Re: BEM Einladung durch Dienststelle

Beitrag von JoMuschel »

Hallo Buschist,
hier einmal zwei Links wo das BEM eigentlich sehr gut beschrieben ist:
https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitssc ... ement.html
http://www.re-bem.de/wp-content/uploads/2018/04/Alles_was_Recht_ist_Dr_Ulrich_Faber.pdf

Ein BEM-Verfahren MUSS nach einer Krankenzeit von 42 Tagen eingeleitet werden, zumal Du ja auch noch eine Schwerbehinderung hast, was aber nicht Voraussetzung ist - vgl. § 167 Abs. 2 SGB IX. Das ist keine Kann-Vorschrift sondern eine Muss-Vorschrift. Der BR hat zudem das Recht, sich alle Mitarbeiter/innen vom AG nennen zu lassen, die diese Zeit erreicht bzw. überschritten haben. Ob das ein BR jetzt auch anfordert, ist eine andere Sache. Mit einer solchen Abfrage kann der BR überprüfen, ob der AG seiner Pflicht der Durchführung eines BEM nachkommt !

Wenn Du ein jetzt unbedingt BEM willst, kannst Du das bei deinem AG/Dienstherrn einfordern und dies mit § 167 Abs. 2 SGB IX begründen - einfach dann eine Frist von 2-4 Wochen setzen und auf die gesetzliche Durchführungspflicht hinweisen. Ich würde auch mal mit dem BR und SBV darüber sprechen, die ja dauerhaft ein unmittelbares Verhältnis zum AG haben.
In diesem BEM-Verfahren sind neben dir und dem AG dann die Personen zusätzlich die Du dabei haben möchtest. Das können BR und SBV sein, aber auch z. B. eine Ärztin oder andere Stellen.
Goldchen
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Re: BEM Einladung durch Dienststelle

Beitrag von Goldchen »

Bei mir hat es fast zwei Jahre gedauert bis das Verfahren eingeleitet wurde. Meine Akte wurde wohl immer nach unten geschoben.
TorBoe
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Re: BEM Einladung durch Dienststelle

Beitrag von TorBoe »

Das BEM Verfahrwn ist beispielsweise im Bereich BMVg zwingend anzubieten. Dazu gibt es sogar aktuell eine Dienstvereinbarung mit dem HPR. Die Frage, ist was Du erwartest. Wenn Du das BEM möchtest, dann sollte dich die SBV ind der PersRat unterstützen. Dafür musst du die Betreffenden aber dann auch von der Leine lassen. Sein Dir aber auch darüber klar, das ggf eine Untersuchung durch den Amtsarzt folgen kann. Wenn die Personal pennt , kann man ja pber deren Leitung auch mal sanft wecken !
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