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Abordnung Wegen Wiedereingliederung

Verfasst: 2. Okt 2019, 22:38
von Klaus87
Hallo!
Aufgrund einer Wiedereingliederung bin ich in eine andere Anstalt abgeordnet worden.
Meine Frage: Steht mir nun „Abordnungsgeld“ zu bzw. muss ich hier etwas beantragen oder läuft das automatisch?!

Danke für eure Antworten/ eigenen Erfahrungen !!

Re: Abordnung Wegen Wiedereingliederung

Verfasst: 3. Okt 2019, 10:38
von Kerberos
Du kannst Trennungsgeld bekommen, wenn die eigene Wohnung nicht weniger als 30 Kilometer vom neuen Dienstort entfernt ist. Dafür gibt es, je nach der für dich gültigen Trennungsgeldverordnung, extra Vordrucke. Automatisch läuft da nix... ;)

Re: Abordnung Wegen Wiedereingliederung

Verfasst: 3. Okt 2019, 21:40
von Klaus1717
Steht dir zu , wenn der kürzeste Weg zur neuen Dienstelle weiter wie 30 Kilometer ist. (Google Maps)
Da kommen dann schnell einige 100 € extra im Monat zusammen.

Re: Abordnung Wegen Wiedereingliederung

Verfasst: 4. Apr 2020, 08:39
von beelzebub
Was soll eine Abordnung wegen einer Wiedereingliederung bringen?
Die Wiedereingliederung dient doch dazu, den Genesenen in mehr oder weniger kleinen Schritten für den Dienst an seinem Arbeitsplatz fit zu machen. Warum dann eine andere Anstalt mit womöglich anderen Aufgabengebieten?
Die Logik dahinter erschließt sich mir nicht...