Hallo,
ich bin derzeit Beamter auf Probe bei einer Bundesbehörde (g.D.) und seit 2 Jahren mit meiner Ausbildung fertig.
Ich werde voraussichtlich in Kürze zu einer anderen Behörde (Land NRW) wechseln.
Meine Frage lautet nun, ob ich meine erhaltenen Anwärterbezüfe zurückzahlen muss, da ich hierzu mehrere verschiedene Meinungen gehört habe?
Ich dachte eigentlich immer, dass, solange man weiterhin im öffentlichen Dienst bleibt, die Rückzahlungspflicht nicht besteht?
Vielen Dank für eure Antworten!
LG Crosby
Rückzahlung Anwärterbezüge
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Re: Rückzahlung Anwärterbezüge
Du hast also Meinungen gehört und dir sicherlich daraufhin die Mühe gemacht, die Rechtsgrundlage für die Rückzahlung nachzuschlagen. Dann wärst du auf Paragraf 59 V BBesG gekommen. Die AVwV zum BBesG sieht in Nummer 59.5.2 bestimmte Regelungen vor. Insbesondere das darin aufgeführte Musterschreiben und darin lit. c helfen dir weiter.