Hallo alle Zusammen,
die Kur für meinen Sohn (GKV-versichert bei meinem Mann ) ist genehmigt. Ich selber muss noch zum Amtsarzt nächste Woche Montag. Ich hatte vor etwas länger Zeit Gespräche hinsichtlich mit meiner Beihilfe gehabt. Da geht es um die 4 Monatsfrist Antretung der Reha-Maßnahme. Ich habe ja ein Reservierung für den Elstersteinpark vom 12.05.2020 bis 02.06.2020. Und auf der Reservierung steht ganz dick geschrieben, dass die Kostenzusage bis 13.01.2020 dort vorliegen muss, sonst wird der Kurplatz gestrichen. Die Beihilfe hat ja in Form einer Kopie die Reservierungsbestätigung. Die sagten zu mir, ich soll mir nicht soviele Gedanken drum machen, die kenne die Problematik, dass häufig eine Kur nicht so schnell angetreten werden kann.
Ich habe ja einen Termin. Aber bei mir kreist immer der Gedanke dieser 4 Monatsfrist, dann verfällt die Kostenerstattung für die Muki-Kur. Anmerkung, meine Sohn und ich sind beide therapiebedürftig. Also ich reise nicht nur als Begleitperson mit. Und ich bin Bundesbeamtin.
Weiß jemand Rat?
LG Andrea
Mutter-Kind-Kur Fristen Beihilfe
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