Nachzahlung nach Wiederernennung

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Marelius
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Nachzahlung nach Wiederernennung

Beitrag von Marelius »

Hallo ins Forum,
eine Kollegin ist nach über 3 Jahren nach der Feststellung der nicht konformen Zurruhesetzung, wieder in den aktiven Dienst zurück gekehrt. Sie hat mir erzählt, dass sie für den kommenden Abrechnungsmonat eine Nachzahlung über die kompletten Bezüge der letzten Jahre bekommen wird. Laut Bezügeabrechnung sind die Abzüge für LSt/KSt/Soli enorm, aber es würde ein ordentliches Plus für die Auszahlung übrig bleiben - nun bekommst sie von der BAnst-PT eine Rückforderung der gesamten gezahlten Pensionsbezüge. Offenbar waren die Differenz des Netto in der Pensionszeit ca. 750 € pro Monat, durch die Nachzahlung/Nachforderung hat sie einen aktuellen "Überschuss" von nur ca. 1250 € - nicht pro Monat sondern für die gesamte Zeit der Zurruhesetzung.
Kann es sein, dass sie nun Pech gehabt hat und für die Zeit der Pension diesen Verlust selber tragen muss ?

Ich kenne einen Fall der länger zurückliegt, da wurde ein Teil mit der Steuer ausgeglichen, aber eben nicht der gesamte Verlust der Nettodifferenz. Es gib ein paar Urteile darüber, die liegen mir aktuell nicht vor, hier muss ich mal bei Verdi nachfragen.

Wer hat hier Erfahrungen mit einer Nachzahlung/Rückforderung bei einer Rückkehr nach einer rechtswidrigen Zurruhesetzung ?
GFunkt
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Re: Nachzahlung nach Wiederernennung

Beitrag von GFunkt »

Im Besoldungs- und Versorgungsrecht gilt das Bruttoprinzip, wonach bei der Festsetzung der Dienst- und Versorgungsbezüge, aber auch bei der Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge sowie sonstigen besoldungs- und versorgungsrechtlich relevanten Einkünften jeweils auf den Bruttobetrag abzustellen ist. Ein Vergleich der Nettobeträge verbietet sich daher.
Marelius
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Re: Nachzahlung nach Wiederernennung

Beitrag von Marelius »

Hallo GFunkt,
es mag sein, dass es ein Bruttoprinzip gibt, bei dem immer die ursprünglichen Beträge zurück gefordert werden.
Aber wenn man jetzt mal von 3 Jahren rechtwidriger Zurruhesetzung mit einem monatlichen Nettoverlust von 750 € ausgeht, kommen 27000 € als Verlust raus. Ein Teil wird vermutlich bei der nächsten Steuererstattung noch erstattet. Zu den 1250 € kommen dann vielleicht 15000 €, max. 20000 € heraus. dann fehlt immer noch ein erheblicher Teil.
Fakt ist doch, dass der Dienstherr einen rechtswidrigen Verwaltungsakt erlassen hat - dafür muss er sich verantworten und hat dem Beamten alle daraus resultierende (Vermögens)-Schäden zu ersetzen. Ist auch im BBG geregelt, dazu gibt es vielfache Urteile - halt nur nicht bei einem Schadenersatz innerhalb einer rechtswidrigen Zurruhesetzung.

Ich habe von Verdi eine unverbindliche Info bekommen, dass es wohl Entscheiduneng im AN-Recht gibt, die einen Steuer- und sonstigen Schaden bei der Ersatzpflicht des AG sehen. Suche aber selber mal, denn das im Verwaltungsrecht bei Beamten meiner Meinung nach auch geregelt sein.
GFunkt
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Re: Nachzahlung nach Wiederernennung

Beitrag von GFunkt »

Marelius hat geschrieben: 25. Sep 2019, 14:24 Ich habe von Verdi eine unverbindliche Info bekommen, dass es wohl Entscheiduneng im AN-Recht gibt, die einen Steuer- und sonstigen Schaden bei der Ersatzpflicht des AG sehen. Suche aber selber mal, denn das im Verwaltungsrecht bei Beamten meiner Meinung nach auch geregelt sein.
Pfff… Verdi. Wer gibt schon was darauf, was Verdi verbreitet. Wenn die so was für den Beamtenbereich behaupten, wie von Ihnen geschrieben, zeigt das nur, dass die keine Ahnung haben oder falsche Hoffnungen wecken.
Marelius hat geschrieben: 25. Sep 2019, 14:24 … dazu gibt es vielfache Urteile - halt nur nicht bei einem Schadenersatz innerhalb einer rechtswidrigen Zurruhesetzung.
Doch die gibt es. Wenn Verdi das nicht wissen sollte, siehe oben.
Marelius
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Re: Nachzahlung nach Wiederernennung

Beitrag von Marelius »

Hallo GFunkt,

erstens habe ich doch geschrieben, dass es laut Verdi diese Urteile für die Arbeitnehmer (AN) gibt - daher hat Verdi nichts anderes behauptet und zu den Beamten nichts bzw. nicht viel gesagt.
Wenn es zweitens nach deiner Meinung Urteile wegen Schadenersatz bei einer Zurruhesetzung gibt, dann nenne sich doch bitte hier einmal. Das würde mir sehr helfen und eine lange Recherchen verkürzen - vielen Dank.
GFunkt
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Re: Nachzahlung nach Wiederernennung

Beitrag von GFunkt »

VG Würzburg, Urteil vom 16.01.2018 - Az. W 1 K 17.465 m.w.N.
Marelius
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Re: Nachzahlung nach Wiederernennung

Beitrag von Marelius »

Hallo GFunkt,
ich habe dieses Urteil genannt bekommen: OVG Lüneburg 2. Senat,Urteil vom 07.02.2001, 2 L 437/99

Hier handelt es sich zwar nicht um eine Zurruhesetzung sondern um einen Schadenersatz für Zinsen eine privaten Darlehens wegen verspäteter Zahlung einer Amtszulage.
Schau Dir insbesondere mal die Punkte 26 bis 28 an. Bei einer Forderung eines Schadenersatzes gg. den Dienstherrn, muss eine entsprechende Verpflichtung verletzt worden sein, dies muss schuldhaft geschehen und der geltend gemachte Schaden muss kausal (und zurechenbar) auf diese Verletzung zurückzuführen sein - dabei darf dem Kläger kein überwiegendes Mitverschulden treffen.
Wenn der Dienstherr die Nachzahlung wegen einer rechtswidrigen Zurruhesetzung durchführt, dann hat er ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis abgegeben und die vorherigen Punkte brauchen noch nicht einmal beachtet zu werden.

Ob dieses Urteil auf einen möglichen Schadenersatz bei einem sogenannten Steuerschaden durch den Progressionsvorbehalt anwendbar ist, kann ich nicht oder nur schwer beurteilen. Wäre jedenfalls ein Ansatz möglich.
Warum hier von Verdi so wenig Informationen kommen, darüber kann ich nur rätseln - vielleicht sind die Beamten nicht wichtig genug.

Hier ein von Verdi genanntes Urteil bei AN:
Urteil Bundesarbeitsgericht vom 20.06.2002 mit Az. 8 AZR 488/01 - dazu konnte ich aber noch nichts finden.
Marelius
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Re: Nachzahlung nach Wiederernennung

Beitrag von Marelius »

Guten Abend,
laut Verdi ist der Dienstherr bei einer schuldhaften Pflichtverletzung in jedem Fall schadenersatzpflichtig. Wenn er dann noch mit der Nachzahlung der Bezüge ein deklaratorischen Schuldanerkenntnis abliefert, dann braucht sogar keine schuldhafte Pflichtverletzung nachgewiesen werden. In dem Fall würde der Steuerschaden durch die Progression in jedem Fall ein Schaden sein, dazu kommen noch sonstige Schäden, die im Einzelfall aber nachgewiesen werden müssen - siehe das von mir zitierte Urteil mit den Zinsen für ein Baudarlehen bzw. dessen Sondertilgung.

Es kann ja nicht sein, dass man/frau 3 Jahre im rechtswidrigen (Un)-Ruhezustand ist und für diese Zeit ca. 750 € pro Monat weniger bekommt, im Endeffekt aber nur ein paar Tauschen Euro übrig bleiben. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein...Dann kann man sich auf eine satte Nachzahlung freuen. Ob der Dienstherr das freiwillig durchführt - wahrscheinlich muss wieder mit der Klagekeule geschwungen werden !

Einen schönen Abend
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