Wie kommt meine Frau zurück in die PKV???

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Der_Imker
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Wie kommt meine Frau zurück in die PKV???

Beitrag von Der_Imker »

Hallo Gemeinde,

meine Ehefrau ist Tarifbeschäftigte in einer Bundesbehörde, ich bin Bundesbeamter. Sie blieb zur Kinderbetreuung 16 Jahre zu Hause und war in dieser Zeit beihilferechtlich berücksichtigungsfähige Angehörige von mir. Nach den 16 Jahren nahm sie ihre berufliche Tätigkeit wieder auf und ist in der DAK krankenversichert. Für sie schlossen wir bei der PKV eine große Anwartschaft ab. Uns wurde damals gesagt, sie könne wieder in die PKV wechseln, wenn ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 17.000,- Euro liegt. Allerdings dürfe sie nicht warten, bis sie Rente erhalten würde (dann käme sie aus der GKV nicht mehr raus) sondern müsse vor Erreichen der Altersgrenze ihren Arbeitsvertrag kündigen. Dann wäre sie wieder berücksichtigungsfähige Angehörige und könnte wieder in deie PKV. Stimmt das so?
Gertrud1927
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Re: Wie kommt meine Frau zurück in die PKV???

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
1. Die 17000 wirken sich nur bei der Beihilfe aus und haben nichts mit der Versicherungspflicht zu tun.
2. Wenn die Ehefrau Ihre versicherungspflichtige Tätigkeit aufgibt kommt Sie Jederzeit in die PKV zurück.
3. Wenn die Ehefrau Ihren Rentenantrag stellt wird immer geprüft ob Sie versicherungpflichtig in der KVdR ist. Wenn ja würde Sie dort dann für immer versichert sein. Das wird so auch geprüft wenn Sie in der PKV wäre.
Beim Rentenantrag hat Sie aber die Möglichkeit sich von der KVdR befreien zu lassen. Da gibt es aber eine Ausschlussfrist von 3 Monaten ab Rentenantrag. Das müsste sie auch machen wenn Sie schon in der PKV wäre. Am besten GKV fristgerecht vor Rentenantrag kündigen und bei Rentenantrag einen formlosen Antrag auf Befreiung der KVdR gleich mit einreichen. Im Merkblatt unter 6. Bei der DRV unter Formularsuche gibt es das Merkblatt R815 für KVdR Fragen.
Sie kann also bis zum Rentenantrag versicherungpflichtig weiter beschäftigt sein.
Torquemada
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Re: Wie kommt meine Frau zurück in die PKV???

Beitrag von Torquemada »

Die Frage ist, warum man/frau als Rentner*in in die PKV will....normalerweise ist das umgekehrt. Vermeidung des Status als freiwillig Versicherte wg. Anrechnung aller Einkünfte, also auch der Hälfte des Ehegatteneinkommens?
Der_Imker
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Re: Wie kommt meine Frau zurück in die PKV???

Beitrag von Der_Imker »

Hallo allerseits,

@Gertrud1927: Vielen Dank!!! (auch für den Tip mit dem Merkblatt. Habe ich gerade heruntergeladen)

@Torquemada: Das "warum" ist schnell erklärt. meine Frau wartete vier Monate auf einen MRT-Termin und (trotz Dringlichkeitscode auf der Überweisung) weitere drei Monate auf einen neurologischen Facharzttermin. Erst danach operierte ein Handchirurg die Sehne eines Fingers.
Wie kann man den Status "freiwillig versichert" vermeiden? Sie soll berücksichtigungsfähige Angehörige wie zur Zeit der Kinderbetreuung sein mit 70% Beihilfe und 30% PKV. Ist das Ansinnen wirklich so selten?
Gertrud1927
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Re: Wie kommt meine Frau zurück in die PKV???

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
1.Ich weiß nicht ob Du mich richtig verstanden hast.
Deine Frau kann erst wieder in die PKV wenn sie ihre versicherungpflichtige Tätigkeit aufgibt.
Berücksichtigungfähig in der Beihilfe ist Sie bei einem Einkommen unter 17000 €. Damit ist aber Einkommen außerhalb Versicherungpflicht gemeint. Wenn sie abhängig beschäftigt ist, auch unter 17000, ist Sie immer versicherungspflichtig in der GKV und die PKV ist ausgeschlossen.
Du schreibst ja nicht wie alt Ihr seid. Darum mal angenommen Ihr steht vor des Rente.
2. Wenn Sie später mal in die KVdR kommt zahl Sie nur hälftigen Beitrag auf die kleine Rente wenn Sie keine anderen Versorgungsbezüge hat. Später vielleicht als Witwe kommt der Volle Beitrag 14,6 % zur GKV auf das Witwengeld hinzu.
3. Wenn sie freiwilliges Mitglied ist zahlt sie vollen Beitrag 14,6% auf die Rente und auf etwa den halben Betrag Deines Einkommens als anrechenbare Versorgung. Sie bekommt etwa 7,2 % Zuschuss von der DRV auf Ihre Rente.
Darum kann es auch finanziell günstiger sein in der PKV mit 30 % Beitrag zur PKV ohne Einkommensberücksichtigung.
Und Sie bekommt die 7,2 % Krankenversicherungszuschuss auf den Betrag Ihre Rente von der DRV.
Der_Imker
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Re: Wie kommt meine Frau zurück in die PKV???

Beitrag von Der_Imker »

Du schreibst ja nicht wie alt Ihr seid. Darum mal angenommen Ihr steht vor des Rente.
Nicht ganz. Ich bin Mitte 50, meine Frau ist Anfang 50. Sie ist teilzeitbeschäftigt in der E6 TVöD. Aber das Haus ist bezahlt, die Kinder sind flügge, wir sind auf ihr Einkommen nicht angewiesen.
Damit ist aber Einkommen außerhalb Versicherungpflicht gemeint.
Was ist das? Die Rente?
Wenn meine Frau in 10 Jahren ihren Arbeitsvertrag kündigen würde, haben wir dann ein Wahlrecht?
Torquemada
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Re: Wie kommt meine Frau zurück in die PKV???

Beitrag von Torquemada »

Der_Imker hat geschrieben: 6. Sep 2019, 11:15 Wenn meine Frau in 10 Jahren ihren Arbeitsvertrag kündigen würde, haben wir dann ein Wahlrecht?
Ich habe diese zentrale Frage aus einer Hausfrauenehe-Konstellation herausgegriffen.

Die "Große Anwartschaft" bedeutet, dass die Ehefrau einfach in die PKV hinein kann, wenn sie nicht mehr versicherungspflichtig ist und NICHT freiwillig in der gesetzlichen KV versichert sein möchte.
Der_Imker
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Re: Wie kommt meine Frau zurück in die PKV???

Beitrag von Der_Imker »

Mir ist die Bedeutung der großen Anwartschaft klar.

Ich möchte nur noch wissen, ob wir, wenn meine Frau in ca. 10 Jahren den Arbeitsvertrag kündigt, ein Wahlrecht zwischen der freiwilligen Versicherung in der GKV und der Beihilfe als berücksichtigungsfähige Angehörige mit PKV haben.
Gertrud1927
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Re: Wie kommt meine Frau zurück in die PKV???

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Wenn die Ehefrau die Versicherungspflichtige Tätigkeit aufgibt kann Sie freiwilliges Mitglied werden oder in die PKV als berücksichtigungfähige Angehörige.
Nur wenn es gleichzeitig bei Renteneintritt passiert ist zu beachten das Sie vielleicht auch versicherungpflichtig in der KVdR wird.
Aber dazu hab ich ja schon etwas geschrieben.
Das Einkommen welches bei der Beihilfe für die Berücksichtigung zählt steht im Steuerbescheid unter Gesamtbetrag der Einkünfte.
Torquemada
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Re: Wie kommt meine Frau zurück in die PKV???

Beitrag von Torquemada »

Der_Imker hat geschrieben: 19. Sep 2019, 09:15

Ich möchte nur noch wissen, ob wir, wenn meine Frau in ca. 10 Jahren den Arbeitsvertrag kündigt, ein Wahlrecht zwischen der freiwilligen Versicherung in der GKV und der Beihilfe als berücksichtigungsfähige Angehörige mit PKV haben.
Wenn sie den Arbeitsvertrag kündigt will sie wohl kaum auf das Arbeitslosengeld verzichten (Sperrzeit beachten). Somit wäre sie Kraft Gesetzes weiterhin KV-pflichtversichert für die Dauer des Bezuges von Arbeitslosengeld. Danach käme dann die Option mit der PKV.
Was passiert dann aber real bei Renteneintritt?

https://www.deutsche-rentenversicherung ... ml?https=1

Siehe hier Punkt 2 und insbesondere Punkt 3 zur Krankenversicherung der Rentner.
Der_Imker
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Re: Wie kommt meine Frau zurück in die PKV???

Beitrag von Der_Imker »

Ok, damit sehe ich klarer. DankeTorquemada und Gertrud1927
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