Polizeibewerbung nach Anpassungsstörung?

Polizeiforum: Forum für Themen aus dem Bereich Polizei

Moderator: Moderatoren

Antworten
Sebastian1999
Beiträge: 4
Registriert: 19. Mär 2019, 11:48
Behörde:
Geschlecht:

Polizeibewerbung nach Anpassungsstörung?

Beitrag von Sebastian1999 »

Hallo,

Ich versuche mich mal kurz zu halten.

Wie ihr oben schon seht bezieht sich auf die Polizeidiensttauglichkeit. Ich habe vor, mich für eine Ausbildung bei der Polizei zu bewerben. Die Grundvoraussetzung erfülle ich alle, jedoch habe ich etwas Sorgen, dass ich bei der im EAV obligatorischen Polizeiärztlichen Untersuchung als Polizeidienstuntauglich eingestuft werde, da ich Ende letzten Jahres bzw. diesen Januar unter einer Anpassungsstörung nach dem Suizid einer Freundin gelitten habe und in Folge dessen bei einer Neurologin/Psychiater vorstellig geworden bin.

Die Anpassungsstörung habe ich nun seit Februar auch ohne Psychotherapie überwunden und bin - im Nachhinein betrachtet - daran gewachsen, da ich nun weiß, wie ich in schwierigen und traumatischen Situationen reagiere und wie ich diese erfolgreich überwinden kann.

Nun zu meiner eigentlichen Frage: Reicht dies schon aus, um als Polizeidienstuntauglich eingestuft zu werden? Habe ich (realistische) Chancen oder stehen die Chancen eher gegen mich?

Dass mir hier niemand garantieren kann wie ich eingestuft werde ist mir bewusst, aber vielleicht gibt es ja jemanden unter euch, der sich etwas mit dem Thema auskennt oder Erfahrung hat und mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen kann.

Das mit dem "kurz halten" hat leider nicht geklappt, aber vielleicht ließt es sich ja jemand komplett durch.

Danke schonmal im Voraus für alle Antworten.

Sebastian
Benutzeravatar
Baumschubser
Beiträge: 851
Registriert: 22. Mai 2014, 08:53
Behörde:
Geschlecht:

Re: Polizeibewerbung nach Anpassungsstörung?

Beitrag von Baumschubser »

Sowas wird immer als Einzelfall bewertet. Hier im Forum kann dir niemand sagen, ob ja oder nein.
Skedee Wedee
Beiträge: 80
Registriert: 18. Mär 2017, 17:43
Behörde: Baden-Württemberg
Geschlecht:

Re: Polizeibewerbung nach Anpassungsstörung?

Beitrag von Skedee Wedee »

freshair hat geschrieben: 27. Aug 2019, 06:49 ...was der Polizeiarzt nicht weiß, macht ihn nicht heiss...
Ein schlechter Ratschlag, einem Bewerber den Tipp zu geben, bei der polizeidiensttauglichen Eignungsuntersuchung unwahre Behauptungen aufzustellen bzw. Erkrankungen oder Krankheitsbilder sowie erfolgte Behandlungen zu verschweigen, wenn danach gefragt wird. Und es wird danach gefragt!

§ 12 Abs. 1 Nr. 1 Beamtenstatusgesetz lässt grüßen. :roll:
Sebastian1999
Beiträge: 4
Registriert: 19. Mär 2019, 11:48
Behörde:
Geschlecht:

Re: Polizeibewerbung nach Anpassungsstörung?

Beitrag von Sebastian1999 »

freshair hat geschrieben: 27. Aug 2019, 06:49 ...was der Polizeiarzt nicht weiß, macht ihn nicht heiss...
Ein verschweigen kommt für mich nicht in Frage.
Erstens schwebt dies dann - sollte es zu einer Einstellung kommen - wie ein Damoklesschwert über mir, da die Wahrscheinlichkeit, dass es irgendwann rauskommt doch recht hoch ist und die Entlassung aus dem Dienst und evtl. strafrechtliche Konsequenzen zur Folge hätte.
Und zweitens wäre es gelinde gesagt problematisch und fragwürdig, wenn ich als Polizist für Recht und Ordnung eintreten würde, mich aber gleichzeitig durch Verschweigen von Diagnosen und Vorerkrankungen (wäre dann denke ich Arglistige Täuschung und versuchter Einstellungsbetrug)in den Dienst mogeln würde :roll:
Baumschubser hat geschrieben: 26. Aug 2019, 21:06 Sowas wird immer als Einzelfall bewertet. Hier im Forum kann dir niemand sagen, ob ja oder nein.
Das ist mir bewusst, meine Frage zielte eher darauf ab, ob eine einmalige Anpassungsstörung schon ein sicherer Ablehnungsgrund ist, was aber (wenn ich deine Aussage richtig verstehe) nicht der Fall ist und wirklich der Einzelfall geprüft wird.
Skedee Wedee
Beiträge: 80
Registriert: 18. Mär 2017, 17:43
Behörde: Baden-Württemberg
Geschlecht:

Re: Polizeibewerbung nach Anpassungsstörung?

Beitrag von Skedee Wedee »

freshair hat geschrieben: 27. Aug 2019, 10:07
Sebastian1999 hat geschrieben: 26. Aug 2019, 20:37 Die Anpassungsstörung habe ich nun seit Februar auch ohne Psychotherapie überwunden
Sebastian
...das muss man keinem Polizeiarzt auf die Nase binden...und ein Verschweigen dieses Umstandes hat auch nichts mit arglistiger Täuschung zu tun....

...aber wer sich gerne im Bereich "vorauseilender Gehorsam" aufhält - bitteschön!

Ich würde mich persönlich eher fragen, ob der Polizeiberuf für mich wirklich infrage kommt, denn auch hier werde ich mit manchmal sehr schwierigen Situationen konfrontiert (Tötungsdelikte, Suizide, Verkehrsunfälle etc.)
Das ist Mumpitz. Der TE war in psychiatrischer Behandlung. Somit liegt eine Diagnose vor. Regelmäßig wird genau danach bei der polizeidiensttauglichen Untersuchung gefragt, ob der Bewerber in psychologischer bzw. psychiatrischer Behandlung ist oder gewesen ist. Und das Verschweigen dieser Diagnose ist genau der Sachverhalt, der später bei Bekanntwerden zu einer Rücknahme der Ernennung führen kann.

Das Verschweigen von bekannten Diagnosen, Behandlungen etc. bei der amtsärztlichen Untersuchung ist unter anderem der Tatbestand, der einer arglistigen Täuschung im Sinne des § 12 BeamtStG entspricht. Lies´ die einschlägige Kommentierung. Und die Frage nach einer psychiatrischen bzw. psychologischen Behandlung wird kommen - so sicher wie das Amen in der Kirche.
Sebastian1999
Beiträge: 4
Registriert: 19. Mär 2019, 11:48
Behörde:
Geschlecht:

Re: Polizeibewerbung nach Anpassungsstörung?

Beitrag von Sebastian1999 »

freshair hat geschrieben: 27. Aug 2019, 10:07
Sebastian1999 hat geschrieben: 26. Aug 2019, 20:37 Die Anpassungsstörung habe ich nun seit Februar auch ohne Psychotherapie überwunden
Sebastian
Ich würde mich persönlich eher fragen, ob der Polizeiberuf für mich wirklich infrage kommt, denn auch hier werde ich mit manchmal sehr schwierigen Situationen konfrontiert (Tötungsdelikte, Suizide, Verkehrsunfälle etc.)
Das man bei der Polizei durchaus mit traumatischen Ereignissen und schwierigen Situationen konfrontiert wird, ist mir bewusst. Auch habe ich mir viele Gedanken zu dem Thema gemacht und für mich entschieden, dass es der Beruf ist, den ich gerne ausüben will. Wenn ich der Meinung wäre, den von dir angesprochenen Belastungen nicht standhalten zu können, würde ich mich erst garnicht bewerben.

Einer der Gründe bzw. der Hauptgrund, warum ich mit der Situation damals so zu kämpfen hatte, war, dass ich in meinem Leben zuvor das Glück hatte, dass ich mit der Thematik "Tod in meinem Umfeld" noch keine Berührungspunkte hatte und dementsprechend nicht wusste, wie ich mit solchen Situationen umgehen soll.

Durch den Todesfall habe ich jedoch - trotz anfänglicher "Überforderung"- gelernt, wie ich in solchen Situationen reagiere und wie ich persönlich damit umzugehen habe, um sie zu überwinden und zu verarbeiten und die Anpassungsstörung ohne Psychotherapie oder Medikamente selbst überwunden. Das sehe ich eher als einen Vorteil an. Problematisch wäre es doch viel mehr genau dann, wenn ich mit schweren Situationen konfrontiert werden würde und nicht wüsste, wie ich damit umgehen muss.

Trotzdem vielen Dank für deine Antworten und Meinung.
Sebastian1999
Beiträge: 4
Registriert: 19. Mär 2019, 11:48
Behörde:
Geschlecht:

Re: Polizeibewerbung nach Anpassungsstörung?

Beitrag von Sebastian1999 »

Skedee Wedee hat geschrieben: 27. Aug 2019, 10:25
freshair hat geschrieben: 27. Aug 2019, 10:07
Sebastian1999 hat geschrieben: 26. Aug 2019, 20:37 Die Anpassungsstörung habe ich nun seit Februar auch ohne Psychotherapie überwunden
Sebastian
...das muss man keinem Polizeiarzt auf die Nase binden...und ein Verschweigen dieses Umstandes hat auch nichts mit arglistiger Täuschung zu tun....

...aber wer sich gerne im Bereich "vorauseilender Gehorsam" aufhält - bitteschön!

Ich würde mich persönlich eher fragen, ob der Polizeiberuf für mich wirklich infrage kommt, denn auch hier werde ich mit manchmal sehr schwierigen Situationen konfrontiert (Tötungsdelikte, Suizide, Verkehrsunfälle etc.)
Das ist Mumpitz. Der TE war in psychiatrischer Behandlung. Somit liegt eine Diagnose vor. Regelmäßig wird genau danach bei der polizeidiensttauglichen Untersuchung gefragt, ob der Bewerber in psychologischer bzw. psychiatrischer Behandlung ist oder gewesen ist. Und das Verschweigen dieser Diagnose ist genau der Sachverhalt, der später bei Bekanntwerden zu einer Rücknahme der Ernennung führen kann.

Das Verschweigen von bekannten Diagnosen, Behandlungen etc. bei der amtsärztlichen Untersuchung ist unter anderem der Tatbestand, der einer arglistigen Täuschung im Sinne des § 12 BeamtStG entspricht. Lies´ die einschlägige Kommentierung. Und die Frage nach einer psychiatrischen bzw. psychologischen Behandlung wird kommen - so sicher wie das Amen in der Kirche.
Der Ansicht bin ich auch, das Risiko erwischt zu werden wäre mir einfach viel zu groß, früher oder später wird es ans Licht kommen mit den oben bereits genannten Folgen. Dieses Risiko bin ich nicht bereit einzugehen.
Antworten