Köln/Brühl

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hoern66
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von hoern66 »

Hallo, ich war schon mehrfach beim BAD und der hat mein Attest (kein Umzug, kein Pendeln) bestätigt. Darum verstehe ich nicht, warum in der Einigungsstelle meine Veretzung zum 1.5.2021 beschlossen wurde (hat mir gestern der BR mitgeteilt). Ich werde einen Anwalt aufsuchen müssen...bin jetzt schon in proT-in eingetreten. Ich will eigentlich nur die Zeit bis zum ER rumbringen (werde Ende diesen Jahres 55)...
OPEDELER
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von OPEDELER »

Hallo Hoern,

das ist gut zu hören, dass es bei Dir bis zum 01.5.2021 dauert bis die Versetzung vollzogen wird. Ich habe nämlich noch nichts gehört und bedeutet, dass es für mich in jedem Fall erst nach dem 01.05.2021 zu einer Versetzung kommt.
Ich würde an Deiner Stelle die Zeit bis zum 01.5.2021 genießen und neben einen Rechtsanwalt würde ich parallel hierzu schon mal Kontakt zu einem Facharzt aufnehmen, da dieses Ganze hin und her doch sicherlich auch sehr an Deinen Nerven zerrt (bei mir ist das so). Nach meinen jetzigen Wissenstand ist eine Erkrankung der einzige Weg um einer Versetzung entgegenzuwirken. Ich würde mir darüber hinaus keinen Urlaub bis zum geplanten Versetzungstermin nehmen (wozu auch ist eh Lockdown und Du sitzt noch daheim im trockenen) sondern diesen gezielt in der zweiten Jahreshälfte einzuplanen. Wenn dann in der zweiten Hälfte 2021 ein neues Programm zum ER aufgelegt und Du zum Zuge kommst, kannst Du eigentlich sicher sein, dass bei gleich schlecht bleibender Pandemielage, du mit entsprechenden Resturlaub (und vielleicht kommt ja noch ein gelber Schein hinzu ;-) ) nicht nach Brühl oder Darmstadt versetzt wirst. Das sind mein 5 Cent zum Vorgehen....
ER04-20
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von ER04-20 »

Hallo Hoern,

beim ER 2020 hat der Dienstherr ganz unterschiedliche Strategien zum Genehmigen angewandt. Erst hieß es, nur die Jahrgänge - 1963 kämen zum Zuge. Das Budget wäre zu knapp. Dann kamen jüngere Jahrgänge „dran“ - und es war doch noch Budget da. Hier in diesem Block gibt es einige bei TPS, die keinen ER machen konnten. Lese Dich am besten mal von Anfang des Threads durch. Auch das was Opdeler gesagt hat, passt zu Deiner Situation. Mit 55 hast Du auch Deine Zipperleins. Krankenakte ist wichtig - und natürlich ein Arzt, der hinter Dir steht - und der auch einen entsprechenden Krankenbrief für einen BAD Termin schreibt. Viele Ärzte kennen unseren Arbeitgeber, denn sie haben nicht nur Dich als Patient sondern noch andere Kollegen.
Man kann als Bundesbeamter auch bis zu 12 Wochen Wiedereingliederung machen - um zu sehen, dass es dann doch nicht passt.
Wenn Du mit Anwalt kommst, machen Sie die Tür für ER vielleicht zu. Auch was Opdeler zum Anwalt/Gericht sagt, dem kann ich mich anschließen
Twintower
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Twintower »

Hallo, ich würde aber nicht all meine Hoffnung auf den ER setzen. Bei einigen Kollegen wurde der ja wohl bereits mehrfach abgelehnt. Irgendwo, meine ich auch mal gelesen zu haben, dass die Aussichten auf den ER ziemlich gering ist, wenn man bereits in die Maschinerie der Versetzung bzw. DDU geraten ist. Könnte bei prot-in gewesen sein, bin aber nicht sicher.
Werner-1
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Werner-1 »

OPEDELER hat geschrieben: 19.01.2021 12:48 Hallo Telemichi,
ich kann mich Deinen Ausführungen nur anschließen, denen dürften bedingt durch Corona doch die Argumente ausgehen hinsichtlich der Präsenzpflicht in Darmstadt und Brühl. Ich habe zwar noch nichts hinsichtlich meiner Versetzung gehört aber auch schon Kontakt zu einem Fachanwalt in Recklinghausen aufgenommen, nur für den Fall der Fälle. Ich bin mal gespannt wie sich die Kollegen in Bonn, die sich diese Kinderlandverschickung ausgedacht haben, diesmal argumentieren, denn offensichtlich kann man ja diese wichtige Projektarbeit auch aus dem Homeoffice heraus erledigen :lol: . Ich werde auf jeden Fall meine Mittel, die ich zur Verfügung habe (Urlaub, AU, Anwalt...) ganz gezielt einsetzen wenn es soweit ist...schauen wir mal, ich bin gespannt.
Telemichi hat geschrieben: 18.01.2021 19:29 Ich bin gespannt, wie es nun weiter geht mit der Präsenzpflicht in Brühl, wie will die Telekom begründen, dass man für Projekt Arbeit von z.B. Berlin nach Brühl umziehen muss, wo man die Aufgaben telefonisch und am Laptop erledigen kann.
Ich war ja letztes Jahr in der virtuellen Betriebsversammlung TPS, da wurde das Thema aufgegriffen. Es gibt bei der Telekom die Richtlinie Mobiles Arbeiten, wonach Home Office bevorzugt wird. Leider, man staune, sind von dieser Regelung die Betriebsstätten TPS in Brühl und Darmstadt ausgenommen. Die Begründung der Geschäftsführung war einfach nur lächerlich, angeblich arbeiten die Kollegen und Kolleginnen in Brühl mit zwei großen Monitoren, und das wäre im Home Office nicht umsetzbar. Die Politik ist ebenso für mehr Home Office, die Leute sollen nicht so viel reisen und sollen damit das Klima retten.
Mein Anwalt freut sich schon auf die Versetzungsverfügung.
Die Gesundheitsämter suchen intensiv Personal zur Unterstützung, man muss jetzt fur sich entscheiden, ob der Einsatz beim Gesundheitsamt nicht besser ist als eine Versetzung nach Brühl oder Darmstadt, evtl. Sogar besser, als ein befristetes Homeofficeangebot bei einer Versetzung nach Brühl oder Darmstadt
paul123
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von paul123 »

hoern66 hat geschrieben: 22.01.2021 11:20
1.5.2021 plus 30 Tage Urlaub ist Mitte Juni 2021.

Ich könnte mir vorstellen, das es 2021 erstmal keine weiteren ER-Termine gibt und dann in der zweiten Jahreshälfte wieder einen Termin per 30.12.2021. 2020 hat sich viel an dem Termin gedrängt. Vllt. macht man dann doch vorher noch Termine zum 30.11. oder 31.10.2021. Man will weiter Beamte loswerden. Sonst braucht man diese Sachen mit Brühl nicht machen.

2020 war der Antragstermin der 10.08.2020. Nach einer Woche war die Antragsfrist schon wieder vorbei. Das könnte 2021 noch kürzer werden, wenn es nur einen Termin per Jahresende gibt. WENN es diesen Termin gibt. Man muss wenigstens ein halbes Jahr vor dem Antragstermin "überflüssig" sein.

Wer vorher abgeordnet war z.B. zur BA, bei dem könnte ein Antrag abgelehnt werden, weil die Hoffnung besteht, das er wieder abgeordnet werden könnte. So die Beiträge hier vorher. Der Gutmütige wird so bestraft. Diese Regelung macht keinen Sinn und gilt hoffentlich nicht.

Wenn es also 2021 noch weitere ER-Termine für Dich gibt wo Du schon 55 Jahre alt bist, dürfte der späteste Antragstermin um den 10.08.2021 liegen. Das sind von Mitte Juni knapp 2 Monate, sonst 3,5 Monate. Ob man in dieser Zeit krank sein sollte oder das die ER-Genehmigung negativ beeinflussen würde - ???

Wenn Du den Antrag gestellt hast, liegt es an der Telekom. Sie müsste dem Antrag mangels Verwendungsmöglichkeit zustimmen. Dann wäre die weitere Abordnung maximal nur für 4,5 Monate. Die Telekom müsste Dir Übernachtungen, Reisekosten und evtl. mehrere tausend Euro Umzugskosten bezahlen. Da stellt sich die Frage der Wirtschaftlichkeit.

Ich denke der wichtige Termin ist dann nicht der 1.5., sondern ob und wann es 2021 einen ER Termin gibt, an dem Du schon 55 bist. Das können nur wenige Tage sein, wo Du einen Antrag stellen kannst. Das darfst Du nicht verpassen.

Ein weitere Variante per BM.
KölnerBub
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von KölnerBub »

hoern66 hat geschrieben: 22.01.2021 11:20 Hallo, ich war schon mehrfach beim BAD und der hat mein Attest (kein Umzug, kein Pendeln) bestätigt. Darum verstehe ich nicht, warum in der Einigungsstelle meine Veretzung zum 1.5.2021 beschlossen wurde (hat mir gestern der BR mitgeteilt). Ich werde einen Anwalt aufsuchen müssen...bin jetzt schon in proT-in eingetreten. Ich will eigentlich nur die Zeit bis zum ER rumbringen (werde Ende diesen Jahres 55)...
Hallo zusammen,
die Einigungsstelle ist paritätisch mit gleichen Mitgliedern BR und AG/Dienstherr besetzt, dazu gibt es noch einen Vorsitzenden, der wird aber vom AG/Dienstherr bestellt. Jetzt ratet mal, welchen Gesinnungsgenossen sich da ein AG/Dienstherr ins eigene Nest setzt. Natürlich einer der pro Telekom ist.
Es gab da mal einen berüchtigten Richter vom VG Gelsenkirchen, der hatte bei Gleichstand grundsätzlich jeden Wunsch des AG/Dienstherrn erfüllt. Das war schon richtig peinlich, denn die anschließenden Eilentscheidungen und Klagen wurden in fast allen Fällen gegen die Telekom entschieden. Und seid dieser merkwürdige Richter nicht mehr beim VG Gelsenkirchen ist, werden dort auch vermehrt die Entscheidungen für die Beamten getroffen.
Ein Schelm wer böses dabei denkt - Gerüchte besagen, dieser Richter ist jetzt Verwaltungsmitglied von Schalke 04 - Späßle gemacht.

Ich kenne persönlich keinen Fall wo ein Amtsarzt oder BAD eine Fahrzeitbeschränkung festgehalten hat und einen Umzug ausgeschlossen hat, und dann trotz Zuweisung/Versetzung im Klagefall der Dienstherr letztendlich Recht bekommen hat. Da bekommt die Telekom bei vielen Prozessen eine richtige Klatsche und die Richter weisen auch sehr sehr deutlich in den Entscheidung auf solche Peinlichkeiten hin. In meinen Augen ein absolutes Armutzeugnis für einen Arbeitgeber und noch mehr für die Einigungsstelle bzw. deren Vorsitzenden !

Letztendlich muss jeder seinen individuellen Fall prüfen und am Besten mit einem versierten Rechtsanwalt dann dagegen vorgehen.

Ein Tipp am Rand:
Den Beitritt bei proT-in kann man sich eigentlich sparen, denn die Auskünfte dort sind oftmals mangelhaft - das ist meine eigene persönliche Erfahrung, die ich aber schon mehrfach von Anderen bestätigt bekommen habe. Auch bei eindeutiger Sachlage hört man bei proT-in, da haben Sie vor Gericht keine Chance - und dann hat man doch im Nachgang alles gewonnen.

Daher ist der Abschluss einer Rechtschutzversicherung der bessere Weg, eigentlich ein Muss als Beamter bei der Telekom, und dann mit einem Anwalt für Verwaltungs- und Beamtenrecht aussuchen, der im Idealfall auch Erfahrungen mit der Telekom hat.


Einen schönen Tag und ein schönes Wochenende aus dem sonnigen Rheinland
Telemichi
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Telemichi »

Ich bin nun viel mehr der Meinung, man müsste eigentlich gegen die Präsenzpflicht in Brühl und Darmstadt klagen. Das ist ein Unding, dass die Telekom die beiden Standorte aus der Regelung Mobiles Arbeiten rausgenommen hat. Ich kenne viele Kollegen
die, noch vor Corona, überwiegend von zu Hause gearbeitet haben und im Büro waren sie vielleicht einmal die Woche anwesend.

Noch eine Anmerkung zu den Verwaltungsgerichten, zuständig ist das Gericht am Wohnort des Klägers. Nach meinen Recherchen entscheiden die Gerichte in rot regierenden Länder eher für die Arbeitnehmer, Beamten, in schwarz regierenden Länder eher für die Arbeitgeber.
ER04-20
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von ER04-20 »

Und w e n n, man eine Krankengeschichte hat, dann möchte ich nur (wieder) erwähnen, das
b i s zur Vollendung des 60. Lebensjahres, 2/3 der Prozente (knapp 1,8% pro Dienstjahr) n a c h Abzug der 10,8 % bei DDU wieder dazugerechnet werden.
Allerdings m u s s man dabei (neuerdings) turnusmäßig mit erneuten Untersuchungsterminen rechnen. Das ist auch nichts für jeden und man sollte die Arztkonsultationen nicht abbrechen lassen - für alle Zeit.
Es hat hier schon Leute gegeben, die mit 55 Jahren, eine DDU Versorgungsinfo mit dem ER verglichen haben und diese nur unwesentlich in der Differenz wäre.
Wie gesagt, ich gebe nur wieder, was ich hier im Forum gelesen habe.
AndyO
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von AndyO »

ER04-20 hat geschrieben: 25.01.2021 00:21 Und w e n n, man eine Krankengeschichte hat, dann möchte ich nur (wieder) erwähnen, das
b i s zur Vollendung des 60. Lebensjahres, 2/3 der Prozente (knapp 1,8% pro Dienstjahr) n a c h Abzug der 10,8 % bei DDU wieder dazugerechnet werden.
Allerdings m u s s man dabei (neuerdings) turnusmäßig mit erneuten Untersuchungsterminen rechnen. Das ist auch nichts für jeden und man sollte die Arztkonsultationen nicht abbrechen lassen - für alle Zeit.
Es hat hier schon Leute gegeben, die mit 55 Jahren, eine DDU Versorgungsinfo mit dem ER verglichen haben und diese nur unwesentlich in der Differenz wäre.
Das trifft es gut. Schwierig, wenn TPS vor Toresschluss noch meint, mit DDU könne man 3 Euro sparen und die Weichen mit Versetzungen noch schnell dahin stellen möchte...

Und es gibt sogar Leute, die dafür einen Vergleichsrechner geschrieben haben:

https://beamtentalk.de/viewtopic.php?f= ... 7&start=60

:D
Torquemada
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Torquemada »

ER04-20 hat geschrieben: 25.01.2021 00:21 Und w e n n, man eine Krankengeschichte hat, dann möchte ich nur (wieder) erwähnen, das
b i s zur Vollendung des 60. Lebensjahres, 2/3 der Prozente (knapp 1,8% pro Dienstjahr) n a c h Abzug der 10,8 % bei DDU wieder dazugerechnet werden.
Ist so rechnerisch falsch. 2/3 der Zeit bis 60 ist die Zurechnungszeit. Dann sind die Prozente klar.Der Pensionsbetrag - 10,8 Prozent......fertig.
Elfiolil
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Elfiolil »

Hallo an alle, 2 Kolleg/Innen und ich haben nun eine Versetzung nach Brühl zum 01.10. erhalten. Knapp 550 KM Wegstrecke....Wie sieht das eigentlich aus? Gibt es da Unterstützung zwecks Wohnungs. bzw. Zimmersuche? Überlege auch, es einem Anwalt für Beamtenrecht zu übergeben..
KölnerBub
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von KölnerBub »

Hallo Elfiolil,
bis dahin ist ja noch viel Zeit Dir Wohnungen anzusehen.
Wegen was willst Du denn einen Anwalt einschalten und was für Gründe gäbe es gegen eine Versetzung ?
Telemichi
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Telemichi »

Hallo Elfolil, über die Reisekosten und Unterkunft steht doch alles im Versetzungsschreiben, so war das bei mir.
Auf jedem Fall dagegen klagen, hast du eine Rechtsschutzversicherung? Ich habe einen guten Anwalt, der ist schon bei der Telekom bekannt, er hat mich erfolgreich vertreten und meine Versetzung wurde zurückgenommen. Du kannst mich privat anschreiben.
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zeerookah
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von zeerookah »

Was ist beim Thema Köln/Brühl so Stand der Dinge?
Hier ist ja seit über 3 Monaten nichts mehr gekommen.
Ich habe gehört die ersten angestellten "regulären Truppen" räumen die Büros um ihre Coronaerfahrungen für weiteres Home Office zu nutzen. Und nur noch sporadisch vor Ort in Köln zu sein.
Was macht denn das "Strafbatallion"? ;)