Köln/Brühl

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Siggi09
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Siggi09 »

Kaus hat geschrieben: 19.11.2019 10:41 ... werden nach dem TV-Ratio nicht die Umzugskosten und Maklerkosten übernommen, sowie die doppelte Mietzahlung für einen bestimmten Zeitraum?
Heißt das nicht Doppelte Haushaltsführung?

Ja, für 3 Monate, soweit ich weiß. Ob ein Makler mit drin ist, weiß ich nicht, aber es gibt noch eine Kilometerentschädigung und oder 1 bis 2 Heimfahrten pro Monat. Genaues müsste man im TV nachlesen.

Aber: Macht das die Sache besser? Soll uns das jetzt trösten?

Immerhin kamen endlich mal ein paar interessante Links von Dir ... :o :mrgreen:
Kaus
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Kaus »

Siggi09 hat geschrieben: 19.11.2019 19:24
Kaus hat geschrieben: 19.11.2019 10:41 ... werden nach dem TV-Ratio nicht die Umzugskosten und Maklerkosten übernommen, sowie die doppelte Mietzahlung für einen bestimmten Zeitraum?
Heißt das nicht Doppelte Haushaltsführung?
JEIN, es nennt sich steuerrechtliche" doppelte Mietzahlungen im Rahmen der Doppelten Haushaltsführung"..Google mal dananch
Kaus
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Kaus »

Siggi09 hat geschrieben: 19.11.2019 19:24
Kaus hat geschrieben: 19.11.2019 10:41 ... werden nach dem TV-Ratio nicht die Umzugskosten und Maklerkosten übernommen, sowie die doppelte Mietzahlung für einen bestimmten Zeitraum?

Immerhin kamen endlich mal ein paar interessante Links von Dir ... :o :mrgreen:
Infos sind immer hilfreich bei einer Diskussion und Meinungsfindung..
MartinaXY
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von MartinaXY »

Hallo!
Seit 14 Jahren arbeite ich beim Jobcenter(Abordnung). Leider wird die Abordnung nicht verlängert. Vor ein paar Tagen habe ich die Anhörung zur Versetzung nach Köln Brühl erhalten. Ich wohne in Norddeutschland und ein Umzug kommt nicht in Frage. Ich suche Kollegen und Kolleginnen die mit Tipps etc. geben können.
JoMuschel
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von JoMuschel »

Guten Morgen Martina,
mir geht es ähnlich und ich habe Angst, dass ich nun nach Brühl muss.
Mein Berater sagt mir, dass in jedem Fall der Standort Brühl für mich
in absehbarer Zeit für eine Zuweisung (ich meine aber er meint ein
Versetzung) kommen wird. Das wäre der absolute Gau.

Hast Du denn irgendwelche Gründe gegen eine Versetzung wie Familie,
Krankheit, Fahrzeitbeschränkung ?
Kommt für Dich eine DU oder besser ER in Frage - wenn es den nach
2020 noch in dieser Form geben wird ?
Kaus
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Kaus »

JoMuschel hat geschrieben: 22.11.2019 07:52 Guten Morgen Martina,
mir geht es ähnlich und ich habe Angst, dass ich nun nach Brühl muss.
Mein Berater sagt mir, dass in jedem Fall der Standort Brühl für mich
in absehbarer Zeit für eine Zuweisung (ich meine aber er meint ein
Versetzung) kommen wird. Das wäre der absolute Gau.
ich habe viele ehemalige Kollegen, die waren auch zu den Arbeitsämtern oder Jobcenter abgeordnet, haben sich aber inzwischen versetzen lassen. Sind oder waren in Eurer Region keine Versetzungen möglich?
Telemichi
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Telemichi »

14 Jahre in Abordnung? Ich würde an deiner Stelle eine Übernahme vom Jobcenter einklagen.
JoMuschel
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von JoMuschel »

Hallo,
also wenn es zu einer Versetzung kommen sollte, auf jeden Fall alles
innerhalb der "Doppelten Haushaltsführung" mitnehmen - abzüglich
natürlich der Erstattungen des Arbeitgebers.

@ Kaus
Hier mal was zur Richtigstellung zu deinem Hinweis zu deiner These,
das mit meinem Hintergrund einer Ausbildung im Bereich Steuern:
"JEIN, es nennt sich steuerrechtliche" doppelte Mietzahlungen im Rahmen
der Doppelten Haushaltsführung"..Google mal dananch"

Es gibt weder steuerrechtlich noch innerhalb der Reisekostenrichtlinien
der Begriff "...doppelte Mietzahlungen...", da bist Du auf dem Holzweg.
Es gib nur den Ansatz innerhalb der Doppelten Haushaltsführung für die
Miete, Mietnebenkosten, Aufwendungen für Lebensmittel und sonstige
Dinge des täglichen Bedarfs.
Das dann aber auch nur, wenn der bisherige Wohnort weiterhin der
Lebensmittelpunkt des bisherigen Haushalts ist.

Wenn bitte im Steuerrecht unterwegs, dann auch richtig darstellen - danke.

Hilft zwar jetzt der betroffenen Kollegin nicht, aber wenn ein Einsatz
temporär ist, kann man in dieser Zeit auch alles steuerrechtlich ansetzen.
Kaus
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Kaus »

JoMuschel hat geschrieben: 22.11.2019 15:27 ..

@ Kaus
Hier mal was zur Richtigstellung zu deinem Hinweis zu deiner These,
das mit meinem Hintergrund einer Ausbildung im Bereich Steuern:
"JEIN, es nennt sich steuerrechtliche" doppelte Mietzahlungen im Rahmen
der Doppelten Haushaltsführung"..Google mal dananch"

Es gibt weder steuerrechtlich noch innerhalb der Reisekostenrichtlinien
der Begriff "...doppelte Mietzahlungen...", da bist Du auf dem Holzweg.
Es gib nur den Ansatz innerhalb der Doppelten Haushaltsführung für die
Miete, Mietnebenkosten, Aufwendungen für Lebensmittel und sonstige
Dinge des täglichen Bedarfs.
Das dann aber auch nur, wenn der bisherige Wohnort weiterhin der
Lebensmittelpunkt des bisherigen Haushalts ist.

...
ich meinte diesen Fall der doppelten Mietzahlung https://www.iww.de/mbp/experten-bericht ... ten-f62629
bei beruflich veranlasstem Umzug, habe mich vermutlich nicht genau ausgedrückt.

Die Erstattungsmöglichkeiten der doppelten Haushaltsführung sind mir bestens bekannt, ich bin auch jahrelang in den Raum Bonn/Köln beruflich bei der Telekom gependelt.
Kaus
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Kaus »

Telemichi hat geschrieben: 22.11.2019 14:47 14 Jahre in Abordnung? Ich würde an deiner Stelle eine Übernahme vom Jobcenter einklagen.
es gibt im Bundesbeamtenrecht § 27, keine Regelung zur maximalen Dauer von Abordnungen, es gibt nur Regelungen, ab welcher Dauer der Beamte zustimmen muss. Außerdem wäre es interessant mal zu hinterfragen, ob es in den 14 Jahren vom JC keine Versetzungsangebote gab.
JoMuschel
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von JoMuschel »

Hallo Kaus,
Du meintest das eben nicht, das ist das Problem.
Wenn man sich im Steuerrecht nicht auskennt, sollte man sich nicht so
weit aus dem Fenster lehnen und waghalsige Thesen aufstellen.
Das gilt auch für die Beiträge von Dir in diesem einen Thema Köln/Brühl.
Das ist aber hier nicht das Problem der Fragesteller/Fragestellerinnen.
Ob eine Versetzung aus dem Norden/Süden/Osten nach Brühl macht,
interessiert nach meinen Erfahrungen die Telekom nicht. Einzelschicksale
sollen es sein, es werden aber massenhaft solche Versetzungen veranlasst.
Entweder wehrt mach sich mit Hilfe eines Fachanwalts - oder man macht
das eine Weile mit und schaut dass es irgendwie geht. Die 3. Alternative
ist Krankheit, dann folgt schnell das Verfahren der DU.

Aber Du hast Dich ja so oft beworben und immer direkt eine Zusage erhalten,
da kann ich mir auch nicht vorstellen, dass Du auch nur annähernd die
Probleme und Schicksale hier nachvollziehen kannst.
Elfiolil
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Elfiolil »

Hallo, heute war es leider soweit. 6 Kollegen und ich haben die Anhörung nach Brühl zum 01.02.2020 erhalten.. rund 600 Kilometer weg. Davon sogar 2 Kollegen, die angeblich eine 4 jährige Verlängerung der Zuweisung zur Agentur für Arbeit erhalten haben..!? Unser neues Arbeitsprofil soll Arbeiten in Projekten sein...
Kaus
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Kaus »

Elfiolil hat geschrieben: 04.12.2019 21:34 Hallo, heute war es leider soweit. 6 Kollegen und ich haben die Anhörung nach Brühl zum 01.02.2020 erhalten.. rund 600 Kilometer weg. Davon sogar 2 Kollegen, die angeblich eine 4 jährige Verlängerung der Zuweisung zur Agentur für Arbeit erhalten haben..!? Unser neues Arbeitsprofil soll Arbeiten in Projekten sein...
dann würde ich den Kollegen mit der angeblichen 4 jährigen Verlängerung der Zuweisung empfehlen, so schnell wie möglich dies schriftlich einzufordern und die Zustimmung zur Verlängerung zu unterschreiben
Kaus
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von Kaus »

Ich kenne das Problem mit den Verlängerungen aus eigener Erfahrung, es liegt am Bundeshaushalt, die befristeten Stellen können erst nach der Genehmigung des Bundeshaushalts im Bundestag verlängert werden, vorher sind es nur Absichtserklärungen. Am 15.11 war die Bereinigungssitzung des Haushaltsausschuss, die Haushaltsmittel für Arbeit und Soziales sind im Einzelplan 11 festgelegt. Meine schriftliche Verlängerung ab 1.1 habe ich teilweise erst Mitte Januar erhalten. Dies ist sehr ärgerlich, vorher ist man total verunsichert.
JoMuschel
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Re: Köln/Brühl

Beitrag von JoMuschel »

Elfiolil hat geschrieben: 04.12.2019 21:34 Hallo, heute war es leider soweit. 6 Kollegen und ich haben die Anhörung nach Brühl zum 01.02.2020 erhalten.. rund 600 Kilometer weg. Davon sogar 2 Kollegen, die angeblich eine 4 jährige Verlängerung der Zuweisung zur Agentur für Arbeit erhalten haben..!? Unser neues Arbeitsprofil soll Arbeiten in Projekten sein...
Hallo Elfiolil,
habt Ihr eine Anhörung für eine Versetzung oder Zuweisung bekommen und welche Tätigkeiten sind in der Anhörung aufgeführt und sind die Posten alle amtsangemessen ? Welche DP habt Ihr denn eigentlich ?

Jetzt könnt Ihr erst einmal nur gegen die Anhörung Gründe dagegen aufführen und dann abwarten, wie der Dienstherr reagiert. Dann wenn Widerspruch eingelegt werden soll, spätestens zu diesem Zeitpunkt einen Anwalt einschalten.
Vielleicht auch soweit gehen, dass man einfach zur Zeitpunkt der Versetzung dort hin fährt und sich das Ganze mal anschaut. Kosten für Umzug oder Zweitwohnung werden übernommen. Anschaffungen können steuerlich abgesetzt werden. Und wenn es dann nicht passt, einfach entsprechend reagieren.
Wenn sich dort vor Ort rausstellt, dass es nicht amtsangemessen ist (einfach mal Protokoll von den Tätigkeiten anfertigen), wird jedes VG diesen Verwaltungsakt kassieren...entsprechende Urteile gibt es bei proT-in für diese Versetzungen/Zuweisung zur TPS nach Brühl - einfach mal dort schauen und prüfen, ob diese Urteile hilfreich sind.

Wenn man Widerspruch/Klage einreicht und nicht antritt, wird zu 100 % das DU-Verfahren eingeleitet. Das ist die aktuelle Vorgehensweise der Telekom und daran wird sich nicht viel ändern. Der/die Verantwortliche/n sitzen ja in der Nähe in Köln und kennen die Gegebenheit vor Ort sehr gut.