Residenzpflicht bei Krankheit

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Tobi-666-
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Residenzpflicht bei Krankheit

Beitrag von Tobi-666- »

Guten Tag,

bin nun 17 Monate krank geschrieben, nach AA Untersuchung wurde festgestellt das ich Diensttauglich bin aber nur bei einer anderen Behörde. Das ist jetzt 5 Monate her, meine Personaldezernentin meint es wird eine Ressort abfrage gemacht, wenn keine Verwendung für mich da ist komme ich in Pension. Nun zu meiner Frage ich will Umziehen zu meinen Sohn in den Osten, dass ist 500 Kilometer von meiner Dienststelle entfernt. Gibt es eine Residenzpflicht die besagt das ich am Ort Wohnen muss ?
Wollte Umziehen und wenn wirklich noch Verwendung für mich besteht nehme ich mir ein WG - Zimmer von Mo-Fr mrinrd Erachtens geht das oder liege ich da falsch ?
Normal ist eine Residenzpflicht für Polizei,JVA,Krankenhaus ect. wegen Bereitschaftsdienst aber ich komme aus der Verwaltung.

Dk vorab für inhaltlich gute Tipps-
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Baumschubser
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Re: Residenzpflicht bei Krankheit

Beitrag von Baumschubser »

Es gibt auch für die JVA keine Residenzpflicht. Und nach meinem Kenntnisstand auch nicht für die anderen von dir genannten Berufe. Du musst sicherstellen, das du für eingeteilte Dienste auf Arbeit erscheinst, in deiner Freizeit musst du für niemanden erreichbar sein. Wo du dann steckst, geht keinen was an.
Tobi-666-
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Re: Residenzpflicht bei Krankheit

Beitrag von Tobi-666- »

Danke für die Informative Antwort Baumschubser hat mir sehr weiter geholfen dk.
Kerberos
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Re: Residenzpflicht bei Krankheit

Beitrag von Kerberos »

§ 72 BBG "Wahl der Wohnung" (Diese Vorschrift gibt es auch in Landesbeamtengesetzen):

1) Beamtinnen und Beamte haben ihre Wohnung so zu nehmen, dass die ordnungsmäßige Wahrnehmung ihrer Dienstgeschäfte nicht beeinträchtigt wird.

(2) Die oder der Dienstvorgesetzte kann, wenn die dienstlichen Verhältnisse es erfordern, anweisen, dass die Wohnung innerhalb einer bestimmten Entfernung von der Dienststelle zu nehmen oder eine Dienstwohnung zu beziehen ist.

Mir wurde einst die freie Wohnungswahl, 400 km vom Dienstort entfernt, untersagt. Nach Erklärung, dass ich in der Nähe des Dienstortes eine Nebenwohnung behalte, gab man sich aber schließlich zufrieden.
Udo
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Re: Residenzpflicht bei Krankheit

Beitrag von Udo »

Danke für die informative info.
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Baumschubser
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Re: Residenzpflicht bei Krankheit

Beitrag von Baumschubser »

@Kerberos

Dann darf man aber umgekehrt auch Beamte nicht wild quer durch Land versetzen. Dort juckt es nämlich niemanden, wo und wie du wohnst.
Kerberos
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Re: Residenzpflicht bei Krankheit

Beitrag von Kerberos »

Baumschubser hat geschrieben: 23. Aug 2019, 20:52 @Kerberos

Dann darf man aber umgekehrt auch Beamte nicht wild quer durch Land versetzen.
Doch, man darf. Wer das nicht will sollte kein Beamter werden (außer vielleicht Kommunalbeamter). Ich wurde auch schon gegen meinen Willen versetzt, man ist halt eine Art "Leibeigener" seines Dienstherrn. :?
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Baumschubser
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Re: Residenzpflicht bei Krankheit

Beitrag von Baumschubser »

Du hast mich falsch verstanden. Es ging hier nicht um die Versetzung, die man nicht darf, sondern um die Residenzpflicht. Wenn ein Beamter versetzt wird, ist es dem Dienstherrn auch reichlich schnurz, wie und wo der wohnt. Warum sollte es dann generell eine Rolle spielen?
Kerberos
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Re: Residenzpflicht bei Krankheit

Beitrag von Kerberos »

Naja, ganz schnurz ist es dem Dienstherrn nicht. So wird in Sachsen IMHO eine Umzugskostenvergütung nur dann gewährt, wenn die neue Wohnung sich im Einzugsgebiet von etwa 30 km um die neue Dienststelle befindet.
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Baumschubser
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Re: Residenzpflicht bei Krankheit

Beitrag von Baumschubser »

Das glaub ich gerne, allerdings verlangt keiner wirklich, dass du in den 30km Umkreis ziehst. Wir hatten hier Leute, die täglich 150km und mehr gependelt sind. Das ist zwar Wahnsinn, juckt aber den Dienstherrn nicht.
sdh1807
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Re: Residenzpflicht bei Krankheit

Beitrag von sdh1807 »

Egal ist es dem Dienstherren sicher nicht.
Bundesbeamtengesetz (BBG)
§ 72 Wahl der Wohnung
(1) Beamtinnen und Beamte haben ihre Wohnung so zu nehmen, dass die ordnungsmäßige Wahrnehmung ihrer Dienstgeschäfte nicht beeinträchtigt wird.
Gegen die beschriebene Konstellation Wohnung weit weg/Zweitwohnsitz dienstortnah wird sicher keiner Einwände haben.
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Baumschubser
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Re: Residenzpflicht bei Krankheit

Beitrag von Baumschubser »

Dass es diese Gesetze gibt, ist mir bekannt. Aber es juckt bei Versetzungen halt niemanden. Diese sind manchmal derart kurzfristig, dass man gar keine Zeit hat, sich irgendwelchen Wohnraum zu suchen. Ob man sich den Zweitwohnsitz überhaupt leisten kann, fragt auch keiner.
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