Midijob bei vorzeitigem Ruhestand

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mallorca98
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Midijob bei vorzeitigem Ruhestand

Beitrag von mallorca98 »

Ich bin in vorzeitigem Ruhestand und habe seit Jahren einen Minijob. Aufgrund meiner privaten Situation möchte ich nun mehr verdienen. Hierzu habe ich mir vom Versorgungsservice meine Hinzuverdienstgrenze ausrechnen lassen. Somit käme auch eine Midijob in Frage, wo man ja neuerdings bis 1300 Euro verdienen darf.
Nun meine Frage:
Lohnt sich das überhaupt? Aufgrund der Lohnsteuerklasse 6 würde der Midijob sicher hoch besteuert. Was bleibt da netto übrig? Und erhöhen sich die Beiträge der Postbeamtenkrankenkasse???
AndyO
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Re: Midijob bei vorzeitigem Ruhestand

Beitrag von AndyO »

mallorca98 hat geschrieben: 17. Aug 2019, 19:56 Lohnt sich das überhaupt? Aufgrund der Lohnsteuerklasse 6 würde der Midijob sicher hoch besteuert. Was bleibt da netto übrig? Und erhöhen sich die Beiträge der Postbeamtenkrankenkasse???
Also dein Grenzsteuersatz steigt nicht sprunghaft an. Am Jahresende machst du deine Einkommenssteuererklärung und zahlst Steuern wie jeder andere steuerpflichtige Arbeitnehmer bei vergleichbarem Bruttoeinkommen auch (besondere Lohnsteuertabelle Beamte mal außen vor)…

Ich wurde mir in deinem Fall Gedanken machen, ob ich die 5 Jahre zum Rentenanspruch voll bekomme und freiwillig einzahle, um diesen zu erwerben.
Aubacke
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Re: Midijob bei vorzeitigem Ruhestand

Beitrag von Aubacke »

Hallo,
bis 450€ zahlt man keine Lohnsteuer auf den Minijob. Bei einem Midijob wird alles zur Pension hinzugerechnet und versteuert. Lohnt sich bei einer Hinzuverdiensthöhe von <800€ (normalerweise) überhaupt nicht. Sozialabgaben sind auch fällig, wenn man noch nicht im Rentenalter ist.
Torquemada
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Re: Midijob bei vorzeitigem Ruhestand

Beitrag von Torquemada »

Aubacke hat geschrieben: 19. Aug 2019, 18:00 Bei einem Midijob wird alles zur Pension hinzugerechnet und versteuert. Lohnt sich bei einer Hinzuverdiensthöhe von <800€ (normalerweise) überhaupt nicht. Sozialabgaben sind auch fällig, wenn man noch nicht im Rentenalter ist.
KV und PV werden nicht fällig.
blink182
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Re: Midijob bei vorzeitigem Ruhestand

Beitrag von blink182 »

PeterPaulandMary hat geschrieben: 14. Jan 2020, 16:26 Zur Bezügemitteilung . Unter Basisbezüge stehen :
(#900) Versorgungsbezug
(#9230) Einkommen/Erwerbseinkommen mit Summe 450€
(#9235) Höchstgrenze §53 mit Summe 2977€
M.E. dürfte da nichts von Einkommen/Erwerbseinkommen stehen, wenn du keine Nebentätigkeit ausübst (nie ausgeübt hast), aber ich wüsste jetzt auch nicht, dass es von Nachteil wäre, wenn da was steht.
und andere Sachen , was ich aber bereits ergoogeln konnte. Was bedeuten diese 450€? Ich habe wie gesagt kein Einkommen! wie hängen diese Höchstgrenze des Hinzuverdienstes und die getrennt aufgeführten 450 zusammen ??muss man die addieren / subtrahieren ???
Ich würde mal beim Versorgungscenter nachfragen, warum es überhaupt aufgeführt wird. Dort kann man dir übrigens auch genau ausrechnen, was du anrechnungsfrei hinzuverdienen darfst.
Und dann lese ich oft , das Minijobs in Steuerklasse 6 abgerechnet werden.... ich bin jedoch Steuerklasse 5 . man kann oder muss doch nur in einer Steuerklasse sein .?!
Minijob ist doch ohne Steuerkarte?

Wenn du eine sozialversicherungspflichtige Nebentätigkeit ausübst, wird die nach Steuerklasse 6 abgerechnet, das ist vollkommen richtig.
Verstanden HABE ICH AUCH NOCH NICHT OB ICH PRIVAT PATIENT BIN ODER NICHT: zAHNARZTRECHNUNGEN BEzahle ich wie früher jetzt doch wieder selber , Arzt über Karte und Privatarzt rkommen ich von der Pbeam kk nicht wieder. es laufen etliche Besvhwerden und eine klage.
Vielen Dank für gutgemeinte Hilfe
Das verstehe ich nun überhaupt nicht.

Die PBeakk wird dir doch sagen können, ob du A oder B Mitglied bist...darüber solltest du eigentlich auch jedes Jahr eine Beitragsbescheinigung bekommen.

Wenn du einen Versichertenkarte hast, müsstest du A Mitglied sein...die B Mitglieder haben keine.
Gruß
blink182
Torquemada
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Re: Midijob bei vorzeitigem Ruhestand

Beitrag von Torquemada »

Einfaches Prinzip:

Wenn ich Fragen zu meiner Krankankasse habe wende ich ich mich an meine Krankenkasse.
Wenn ich Fragen zu meiner Pensionsabrechnung habe, wende ich mich an die Stelle, die das bearbeitet.
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