Verbeamtung mit Tätowierung bei Kommunalverwaltung
Verfasst: 8. Aug 2019, 09:54
Hallo.
Ich bin Inspektoranwärter bei einer Kommunalverwaltung in Nordrhein-Westfalen. Ich bin also Beamter auf Widerruf für den gehobenen öffentlichen Dienst. In meiner Behörde werde ich Tätigkeiten der allgemeinen Verwaltung einer Kommune übernehmen. Ein Publikumsverkehr besteht in der Regel nicht.
Ich habe mich nach meiner Verbeamtung auf Widerruf, also während meiner Ausbildung, tätowieren lassen. Die Tätowierungen befinden sich auf Oberarm, Brust und Bein. Es sind also keine sichtbaren Tätowierungen. Die Motive sind nicht anstößig. Bei der Arbeit trage ich nie kurze Hose oder Tshirt. Das heißt, dass sie auf der Arbeit niemandem auffallen können. Das halte ich so für angebracht und es stellt auch kein Problem für mich dar, da es mit keinen wirklichen Aufwand für mich verbunden ist.
Nach meinem letzten Termin kamen mir jedoch bedenken, da die gesamte betroffene Körperfläche nun doch gewachsen ist. Ich habe angefangen mir Sorgen zu machen, ob mir die Tätowierungen bei einer Verbeamtung auf Lebenszeit im Weg stehen könnten. Ich habe mir im Vorfeld natürlich viele Gedanken gemacht. Jedoch nur darüber, dass die Tätowierungen auf keinen Fall sichtbar sein sollen, da mir klar ist, dass sie nicht gerne gesehen sind. Tatsächliche beamtenrechtliche Konsequenzen kamen mir zu diesem Zeitpunkt noch nicht in den Sinn.
Zuvor habe ich dieses Problem immer nur mit Polizeibeamten in Verbindung gebracht. Ich habe noch nie davon gehört, dass auch Kommunalbeamte in der allgemeinen Verwaltung Probleme wegen Tätowierungen bekommen können. Bei meiner Recherche habe ich auch keinen Fall gefunden, bei dem dies ein Problem war.
Kann mir bitte jemand weiterhelfen, ob ich Probleme bekommen könnte oder ob nicht sichtbare Tätowierungen in der Kommunalverwaltung kein Problem darstellen?
Ist jemandem vielleicht ein vergleichbarer Fall (eventuell sogar aus der eigenen Verwaltung) bekannt?
Vielen Dank für alle Antworten im Voraus.
Ich bin Inspektoranwärter bei einer Kommunalverwaltung in Nordrhein-Westfalen. Ich bin also Beamter auf Widerruf für den gehobenen öffentlichen Dienst. In meiner Behörde werde ich Tätigkeiten der allgemeinen Verwaltung einer Kommune übernehmen. Ein Publikumsverkehr besteht in der Regel nicht.
Ich habe mich nach meiner Verbeamtung auf Widerruf, also während meiner Ausbildung, tätowieren lassen. Die Tätowierungen befinden sich auf Oberarm, Brust und Bein. Es sind also keine sichtbaren Tätowierungen. Die Motive sind nicht anstößig. Bei der Arbeit trage ich nie kurze Hose oder Tshirt. Das heißt, dass sie auf der Arbeit niemandem auffallen können. Das halte ich so für angebracht und es stellt auch kein Problem für mich dar, da es mit keinen wirklichen Aufwand für mich verbunden ist.
Nach meinem letzten Termin kamen mir jedoch bedenken, da die gesamte betroffene Körperfläche nun doch gewachsen ist. Ich habe angefangen mir Sorgen zu machen, ob mir die Tätowierungen bei einer Verbeamtung auf Lebenszeit im Weg stehen könnten. Ich habe mir im Vorfeld natürlich viele Gedanken gemacht. Jedoch nur darüber, dass die Tätowierungen auf keinen Fall sichtbar sein sollen, da mir klar ist, dass sie nicht gerne gesehen sind. Tatsächliche beamtenrechtliche Konsequenzen kamen mir zu diesem Zeitpunkt noch nicht in den Sinn.
Zuvor habe ich dieses Problem immer nur mit Polizeibeamten in Verbindung gebracht. Ich habe noch nie davon gehört, dass auch Kommunalbeamte in der allgemeinen Verwaltung Probleme wegen Tätowierungen bekommen können. Bei meiner Recherche habe ich auch keinen Fall gefunden, bei dem dies ein Problem war.
Kann mir bitte jemand weiterhelfen, ob ich Probleme bekommen könnte oder ob nicht sichtbare Tätowierungen in der Kommunalverwaltung kein Problem darstellen?
Ist jemandem vielleicht ein vergleichbarer Fall (eventuell sogar aus der eigenen Verwaltung) bekannt?
Vielen Dank für alle Antworten im Voraus.