Gleichstellung bei GdB 30

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

Moderator: Moderatoren

Antworten
floh1
Beiträge: 12
Registriert: 18. Jun 2016, 11:27
Behörde:

Gleichstellung bei GdB 30

Beitrag von floh1 »

Hallo ihr Lieben,

hat schon jemand erfolgreich mit einem GdB von 30 als Beamter eine Gleichstellung beantragt?
Wenn ja, wohin muss man sich wenden? Macht es Sinn, sich dabei von einem Anwalt unterstützen zu lassen?

Vielen Dank im Voraus.

floh
Benutzeravatar
Ruheständler
Beiträge: 853
Registriert: 17. Jul 2013, 22:24
Behörde: Zufluchtsort für häusliche Anlässe...
Geschlecht:

Re: Gleichstellung bei GdB 30

Beitrag von Ruheständler »

Hallo, bei mir war es damals so,nach Feststellung des GDB 30 habe ich den Antrag beim zuständigen Versorgungsamt ( je nach Bundesland und Ort unterschiedlich) auf Gleichstellung nach § 2 Abs. 3 SGB IX. gestellt.
Ich bekam aber einen ablehnenden Bescheid mit der Begründung als Beamter hätte mein Dienstherr immer eine Möglichkeit mir einen geeigneten Arbeitsplatz zu beschaffen :roll: mit folgendem Hinweis:
(3) Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen Menschen mit Behinderungen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 156
https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/156.html
nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen).

... das Schicksal wollte es aber das ich dann den GDB 50 erlangt habe,somit war diese Sache mit der Gleichstellung erledigt.
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
floh1
Beiträge: 12
Registriert: 18. Jun 2016, 11:27
Behörde:

Re: Gleichstellung bei GdB 30

Beitrag von floh1 »

Hallo Ruheständler,

hattest Du damals den GdB 50 durch einen Widerspruch erreicht?

Es scheint ein Urteil des Bundessozialgerichts von 2011 zu geben, wonach auch Beamte unter bestimmten Voraussetzungen eine Gleichstellung beantragen können. Das ist aber sehr schwammig und ich weiß nicht, was das konkret bedeutet.

Gruß
floh
Benutzeravatar
Ruheständler
Beiträge: 853
Registriert: 17. Jul 2013, 22:24
Behörde: Zufluchtsort für häusliche Anlässe...
Geschlecht:

Re: Gleichstellung bei GdB 30

Beitrag von Ruheständler »

floh1 hat geschrieben: 31. Jul 2019, 19:04 hattest Du damals den GdB 50 durch einen Widerspruch erreicht?
... genau so habe ich das gemacht :mrgreen: ,wenn Du genaueres wissen möchtest dann gerne über PN
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3950
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Gleichstellung bei GdB 30

Beitrag von Torquemada »

Ich kenne einige Kollegen bei der Telekom, die mit GdB 30 problemlos die Gleichstellung bekommen haben.
floh1
Beiträge: 12
Registriert: 18. Jun 2016, 11:27
Behörde:

Re: Gleichstellung bei GdB 30

Beitrag von floh1 »

@ Ruheständler, Du hast eine PN :-).

@ Torquemada: Weißt Du zufällig, wie die diese Gleichstellung beantragt haben?
Mussten die noch eine Stellungnahme dazu schreiben, oder reicht ein formloser Antrag?
Muss man den ans Arbeitsamt oder an das Versorgungsamt richten?
(Gerne auch über PN, falls gewünscht.)
Onerta
Beiträge: 12
Registriert: 23. Jul 2019, 21:17
Behörde: Deutsche Telekom AG

Re: Gleichstellung bei GdB 30

Beitrag von Onerta »

Guten Morgen,
ich hatte bis zum 30.03.19 einen GdB 30 (befristet auf fünf Jahre) und
habe als ich von der Möglichkeit der Gleichstellung erfahren habe, mehrfach
versucht, die Gleichstellung zu erreichen. Das wurde offensichtlich abgeblockt,
mit Vertröstungen und Fragen, warum ich als Beamter sowas überhaupt
brauch - obwohl die Gleichstellung auch für Beamte vorgesehen ist.

Hier mal das höchstrichterliche Urteil des Bundessozialgericht, dass die
Gleichstellung auch bei Beamten nach sich ziehen kann: BSG, Urteil vom
01.03.2011 - B 7 AL 6/10 R - davon habe ich später erst durch den VdK
was mitbekommen:
https://openjur.de/u/169296.html
Laut dem Urteil, muss/soll eine Begründung bei dem Antrag mitgeliefert
und geprüft werden, das kann z. B. eine Versetzung in der Ruhestand
oder eine nicht ortsgebundene Versetzung/Zuweisung. Siehe in dem
Urteil insbesondere der Punkt 16.

Nachdem eine erneute Untersuchung wegen Ablauf anstand und ich
jetzt GdB 50 habe, hat es sich erledigt. Leider ist der aktuelle GdB 50
wieder nur auf 5 Jahre befristet, es bestand aber die Möglichkeit auf
Widerspruch und Klage. Das habe ich dann mal sein gelassen und hoffe,
dass das nächste Mal wieder GdB 50 herauskommt und dann unbefristet.
Antworten