leider ergab eine Fruchtbarkeitsuntersuchung, dass diese bei mir (m) eingeschränkt ist und ein Kinderwunsch nur mithilfe einer Kinderwunschbehandlung (ICSI) realisiert werden kann.

Nun stehen wir (noch hoffnungsvoll) vor dem 4. Versuch. Die ersten zwei Versuche haben wir über meine PKV und Beihilfe abrechnen lassen. Der dritte Versuch wurde über die GKV meiner Frau abgerechnet.
Bevor wir mit der Behandlung beginnen konnten, musste ich mir einen Bescheid über die Übernahme der Kosten von der Beihilfestelle besorgen. Diese bestätigte, dass nur die Kosten beihilfefähig sind, die nur für den Mann anfallen. "Hierzu zählen nur die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Gewinnung, Untersuchung und Aufbereitung des männlichen Samens."
Meine private Krankenversicherung übernahm ebenfalls meine entstanden Kosten, die auch übernommen wurden. Die Kostenaufwendungen meiner Frau mussten wir vollständig aus eigener Tasche tragen.
Der erste Versuch kostete insgesamt 6.027€ und der zweite Versuch 9.097€.
1. Versuch
Die Beihilfe erstattete mir von ausschließlich meiner Rechnung i.H.v. 2336,65€ insgesamt 30,83€ mit der Begründung die mikroskopische Isolierung und Aufnahme je Sparmatozonen (1907,40€ Ziffer 4873), sowie die Injektion (297,60€ Ziffer 1114) könne nicht übernommen werden, da diese ausschließlich der Frau zuzurechnen sei. (Ich merke an, dass meine Frau eine eigene Rechnung i.H.v. 2532,17€ exkl. der Medikamente hat).
Nun habe ich mit der Ärztin gesprochen, die bestätigte, dass diese o.g. Kosten ausschließlich dem Mann zuzurechnen sind und diese auch explizit in der Rechnung als solche vermerkt wurden. Ich erhoffe mir keine vollständige Deckung meiner Leistungslücke, aber dass die Beihilfe mir bei einem Gesamtbetrag von über 6.000€ aufgerechnet 100,00€ bezahlt, stimmt mich sehr unglücklich und Misstrauisch ggü. meinem Dienstherrn. Habt ihr ähnliche Erfahrungen oder Ratschläge für die Situation.
Vielen Dank für eure Kommentierung.
Pascal