Diensliche Anordnung

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

Moderator: Moderatoren

Volker
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Diensliche Anordnung

Beitrag von Volker »

Hallo

Nun habe ich doch tatsächlich auch eine Frage. Die klingt zwar blöd, aber für mich ist es ganz schön heftig.
Zur Sache : Ich arbeite in einer JVA im Land Brandenburg und hatte von meinem Vorgesetzten die Dienstliche Anweisung, Exel Tabellen zu erstellen für irgendwelche Statistiken. Nun habe ich ihm erklärt, das ich als Justizbeamter beschäftigt bin. Daraufhin ist er zum Anstaltsleiter petzen gegangen, welcher mich heute am Telefon anbrüllte, das er wegen nichtbefolgen von Weisungen gegen mich ein Disziplinarverfahren einleiten werde mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst. Als ich sagte, das klingt nach Drohung, äusserte er, das er mich versetzen werde(an den Arsch der Welt selbstverständlich). Nun bin ich nicht ganz unbeschlagen im Beamtenrecht aber meine Frage, wo endet in solchem Fall die Weisungsgebundenheit? Auf meine frage ob ich auch fliegen könne und müsse wenn er es anweist erhielt ich keine Antwort.
Ich kenn mich zwar mit Computern aus, aber das ist doch wohl meine Sache?
Danke für die Hilfe
Binö
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Beitrag von Binö »

@ Volker

Wenn jemand eine Statistik benötigt, dann möge er bitte die Excel ins Net stellen auf ein Laufwerk auf den man Zugriff hat!
Ansonsten wäre eine Variante die Bediensteten so zu schulen, das sie das auch Offiziell dürfen! :shock: ansonsten zieht auch...die Begründung..Datenschutzrechtliche Bedenken :twisted:
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Früchtchen
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Beitrag von Früchtchen »

Ich weiß nun nicht, wie eng bei euch die Beschreibung von zu einer Stelle gehörenden Tätigkeiten erfolgt. Bei uns ist das seeeeeeeehr weit gefaßt bzw. auch garnicht definiert, mit der Folge, daß man jede Anweisung seines direkten Vorgesetzten erstmal zu befolgen hat, bei der man sich nicht gefärdet, kriminell wird oder gegen die Sitte verstößt oder so. Später kann man sich beim höheren Vorgesetzten über den niedrigeren Vorgesetzten gern beschweren, aber erstmal muß man ran.
Und wenn bekannt ist, daß man gut mit Computern kann, darf man auch da kräftig ran, was dann a) unter dienstliche Anweisung oder b) unter einem Gefallen im Dienste derKollegialität läuft.
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Mikesch
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Beitrag von Mikesch »

Unser Früchtchen beschreibt es in einer lockeren Art ;-)
Man könnte das auch hochtrabend formulieren, ebenso die Ausnahmen ;-)
Einer Weisung ist zunächst einmal folge zu Leisten.
Tante Google schmeisst da genug zu raus.
Die Weisungsgebundenheit endet dort, wo sie nicht mehr dienstlich ist (Kaffeekochen) oder gegen Gesetze u.s.w. verstößt. So weit ich mich erinnere hat der Beamte hier sogar eine Verweigerungspflicht.
Wehren könntes Du dich bestenfalls gegen auf Dauer ausgelegte Niederwertige Tätigkeiten.

Allerdings verstehe ich das Problem nicht, wegen solch einer Lapalie auf die Barrikaden zu gehen.

Für mich ist das das beste Beispiel für den sog. Schuss ins eigene Knie.
Hier bot sich vielleicht die Möglichkeit, sich außerhalb seines Tätigkeitsbereiches zu Profilieren und dann dies. Ich vermute, die Folgen werden auf Jahre hinaus zu spüren und eine Karriere im A... sein, egal wohin Du gehst...
Mal abgesehen davon, dass die angeordnete Tätigkeit nicht der Stellenbeschreibung entsprechen mag...
Hier bestand die Möglichkeit, mal über seine Arbeitsplatzbeschreibung hinaus heraus zu treten, sich das so zu verbaseln, kann ich nicht nachvollziehen. Klar, musst Du deine privaten Kenntnisse nicht unbedingt dienstlich einbringen und sind Deine Privatsache, aber Sorry, nicht persönlich nehmen, aber ich benenne Deine Einstellung als Dummheit...
Sich zu Verweigern ist dumm, Mist abzuliefern weil man das ja ausbildungstechnisch nicht drauf haben kann bleibt folgenlos, kein Mist abliefernd bedeutet Kohle...

Ich persönlich:
Ich nehme jede Tätigkeit gerne an die auch abseits meiner normalen Obligenheiten entspricht. Alleine um einen Trott zu entgehen oder mich einer neuen Aufgabe zustellen. Ich verschwende da keinen Gedanken, ob das zu meiner eigentlichen Aufgabe gehört oder nicht. Auch nicht, ob diese Tätigkeit ein Hochdotierter vielleicht besser machen könnte. Da braucht mich kein Vorgesetzer anweisen, es reicht eine Bitte oder ein Vorschlag.
...vielleicht auch ein Grund, warum einige weiter kommen als Andere...

Wenn ich Dein Vorsteher wäre...
Wüsste ich nachweisbar ob Deines Wissens und hättest Du dich einer Weisung widersetzt, würde ich Dir ein Diszi zumindest in Form einer Abmahnung erteilen.

Was allerdings absolut daneben und rechtlich garantiert nie und nimmer nich zu halten wäre:
Disziplinarverfahren einleiten werde mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst.
Aber das hat der Vorsteher garantiert eh nicht ernst gemeint, dem ist wohl nur ne Sicherung durchgebrannt.

cu,
Mikesch

P.S.
... auch nur Indianer, der manchmal nicht kapiert, was in den Köppen anderer Indianer vorgeht...
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Volker
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Beitrag von Volker »

Danke für die Antworten, liebe Mit-Beamte

Ich bedanke mich, und ihr habt alle Recht.

Das Problem bei mir und warum ich so reagiert habe ist, das mir genau das bei der Beurteilung vor ein paar Tagen auf die Füße gefallen ist. Da war von diesen Dingen keine Rede, eher genau das Gegenteil.
Nicht nur das diese sache, ich habe dummerweise nicht das erstemal mehr gemacht als zu meiner Stelle gehört, nicht erwähnt wurde, mir wurde genau auf diesem Gebiet ein schlechtes Zeugnis ausgestellt.
Bei uns gibt es ein Quotensytem, ein sehr guter= 2 die schlecht sein müssen.
Ich werde jedenfalls unnötiges Arramgement zurückfahren.
Bin dummerweiser auch einer, der das Maul einfach nicht halten kann.
Auf alle Fälle lese ich hier gerne im Forum, vieles sagt mir, eigentlich ist es überall gleich. Ob Zoll, Polizei, Justiz, Kommunen. Gut zu wissen, haha.
Nochmals danke.
Binö
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Beitrag von Binö »

@ Volker

Wird schon noch... Dir mal freundschaftlich auf Schulter klopf!
Zollkodex-Ritter
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Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Bin mal gespannt, wann ich an genau den Punkt komme, an dem Volker jetzt schon ist.

Lange dauerts sicher nimmer...
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Mikesch
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Beitrag von Mikesch »

@Volker

Ich gehöre auch zu denen, die immer mehr gemacht haben, hat es genutzt?
Nee....
Ich machte oft auch mehr, weil es mir oft Spass gemacht hat, ohne Hintergedanken.

Mehr machen reicht nicht, Du brauchst noch das richtige Ding in der Mitte Deines Gesichtes ;-)
Hab ich auch nicht...

Da Du die richtige Nase auch nicht zu haben scheinst und durch die kleine Schote kannst Du eigentlich ganz beruhigt und angenehm leben.
Andere machen sich immer den Kopp um Beurteilungen, müssen sich ärgern, brauchste nicht mehr ;-)

cu,
Mikesch
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