Krankschreibung trotz vorübergehender DU?
Verfasst: 18. Jul 2019, 14:48
Hallo,
habe ein Schreiben vom Dienstherrn bekommen, in dem steht, dass der AA mich für vorübergehend dienstunfähig einschätzt ,ich aber in den nächsten sechs Monaten wieder fit werden kann,wenn ich gewisse Auflagen/ Therapien absolviere. Ich werde dann in sechs Monaten erneut zum AA eingeladen. Meine Frage ist jetzt, ob ich in diesen sechs Monaten trotzdem noch "normale" Atteste zur Dienstunfähigkeit vorlegen muss ? Ich habe bereits gefunden, dass man dies nicht muss, wenn man dauerhaft dienstunfähig ist und sich z.B im Klageverfahren befindet. Aber gilt es auch für mich ? Danke euch und lG
habe ein Schreiben vom Dienstherrn bekommen, in dem steht, dass der AA mich für vorübergehend dienstunfähig einschätzt ,ich aber in den nächsten sechs Monaten wieder fit werden kann,wenn ich gewisse Auflagen/ Therapien absolviere. Ich werde dann in sechs Monaten erneut zum AA eingeladen. Meine Frage ist jetzt, ob ich in diesen sechs Monaten trotzdem noch "normale" Atteste zur Dienstunfähigkeit vorlegen muss ? Ich habe bereits gefunden, dass man dies nicht muss, wenn man dauerhaft dienstunfähig ist und sich z.B im Klageverfahren befindet. Aber gilt es auch für mich ? Danke euch und lG