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Witwengeld auch bei Suizid?

Verfasst: 11. Jul 2019, 21:22
von Taifun
Guten Abend alle zusammen,

ich habe eine Frage bzgl. der Zahlung des Witwengeldes.
Wir hatte diese Woche leider einen Selbstmord in der Bekanntschaft. Der Verstorbene war pensionierter Polizist in NRW.
Der Witwe wurde erzählt, dass der Anspruch auf Witwengeld (-rente) bei Suizid erlischt. Stimmt das?
Ich habe bereits das LBeamtVG NRW durchforstet, aber nichts dazu gefunden.

Wenn jemand mir da weiterhelfen könnte, wäre ich sehr dankbar. Sollte sich der Verdacht nämlich bestätigen und kein Witwengeld gezahlt werden, ist die Witwe leider gezwungen umzuziehen.

Ich danke euch für eure Hilfe!

Re: Witwengeld auch bei Suizid?

Verfasst: 12. Jul 2019, 07:41
von Torquemada
Taifun hat geschrieben: 11. Jul 2019, 21:22

Der Witwe wurde erzählt, dass .....
Blödsinn.

Re: Witwengeld auch bei Suizid?

Verfasst: 12. Jul 2019, 08:20
von Taifun
Das nenne ich mal kurz und präzise! Danke! :-)

Re: Witwengeld auch bei Suizid?

Verfasst: 13. Jul 2019, 07:13
von Posttussi
vielleicht zur weiteren Info:

Witwenrente auch bei Selbstmord | Sozialverband VdK Rheinland ...
https://www.vdk.de/rheinland-pfalz/page ... selbstmord

09/07 Neue Entscheidung zur Hinterbliebenenrente bei Selbstmord.

Re: Witwengeld auch bei Suizid?

Verfasst: 13. Jul 2019, 10:41
von Posttussi
dibedupp hat geschrieben: 13. Jul 2019, 10:30 Hat nur mit Beamten nichts zu tun.
Das wär´doch ungerecht...

Re: Witwengeld auch bei Suizid?

Verfasst: 13. Jul 2019, 11:05
von Posttussi
dibedupp hat geschrieben: 13. Jul 2019, 10:56
Posttussi hat geschrieben: 13. Jul 2019, 10:41
dibedupp hat geschrieben: 13. Jul 2019, 10:30

Deswegen gibt es ja das Urteil für AN. Denn bei denen wurde die Witwenrente vorher gestrichen.
Es bringt aber nichts, hier Urteile zu Arbeitnehmern zu zitieren, wenn es um Beamte geht.
Ja,hab´s kapiert.... ;)

Re: Witwengeld auch bei Suizid?

Verfasst: 13. Jul 2019, 13:42
von Taifun
Vielen Dank für eure Antworten!

Mein erster Gedanke war eigentlich auch, dass es ja ungerecht sei, den Hinterbliebenen die Pension zu verweigern - besonders, weil diese ja oft nichts dafür können.
Ich wollte aber trotzdem nochmal zur Sicherheit nachfragen.

Re: Witwengeld auch bei Suizid?

Verfasst: 13. Jul 2019, 16:22
von Posttussi
Taifun hat geschrieben: 13. Jul 2019, 13:42 Vielen Dank für eure Antworten!

Mein erster Gedanke war eigentlich auch, dass es ja ungerecht sei, den Hinterbliebenen die Pension zu verweigern - besonders, weil diese ja oft nichts dafür können.
Ich wollte aber trotzdem nochmal zur Sicherheit nachfragen.
Die Hinterbliebene muss das eben erfragen bei der zuständigen Behörde..

Re: Witwengeld auch bei Suizid?

Verfasst: 14. Jul 2019, 00:06
von Taifun
Das habe ich auch schon gelesen, dass das Witwengeld beantragt werden muss.

Es macht ja auch keinen Unterschied, ob der Mann schon mal verheiratet war oder? Seine erste Frau ist damals gestorben, woraufhin er nochmal geheiratet hat.

Re: Witwengeld auch bei Suizid?

Verfasst: 14. Jul 2019, 10:59
von Kerberos
Taifun hat geschrieben: 14. Jul 2019, 00:06 Es macht ja auch keinen Unterschied, ob der Mann schon mal verheiratet war oder? Seine erste Frau ist damals gestorben, woraufhin er nochmal geheiratet hat.
Warum sollte es?

Re: Witwengeld auch bei Suizid?

Verfasst: 14. Jul 2019, 11:26
von Dienstunfall_L
Posttussi hat geschrieben: 13. Jul 2019, 07:13 vielleicht zur weiteren Info:

Witwenrente auch bei Selbstmord | Sozialverband VdK Rheinland ...
https://www.vdk.de/rheinland-pfalz/page ... selbstmord

09/07 Neue Entscheidung zur Hinterbliebenenrente bei Selbstmord.
Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass dies AN betrifft und nicht Beamte.
Es betrifft aber nicht AN im allgemeinen, sondern es geht um einen Arbeitsunfall, also um Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Es wurde von der Beklagtenseite (Berufsgenossenschaft) bestritten, dass der Sturz des ANs ein Arbeitsunfall war, indem behauptet wurde, er habe Suizid begangen - also wurden der Witwe Ansprüche bestritten, die ihr bei Vorliegen eines Arbeitsunfalls mit Todesfolge zugestanden hätten. Das Urteil hat festgestellt, dass der Tod als Folge eines Arbeitsunfalls anzuerkennen ist.