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Re: Rückforderung Anwärterbezüge bei Nichtbestehen der Laufbahnprüfung

Verfasst: 11. Jul 2019, 08:04
von DerHagn
Naja, die "Schuld" sei mal dahingestellt...

Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet bei Nichtbestehen der Prüfung.
Beamte, die die Ziele des Vorbreitungsdienstes nicht erreichen, werden entlassen.
Ich denke in diesem Fall wird nicht zurückgefordert.

Gab es denn im Studium das Fach "Beamtenrecht" nicht? Eigentlich sollte man so einen Fall selbst beurteilen können.

Re: Rückforderung Anwärterbezüge bei Nichtbestehen der Laufbahnprüfung

Verfasst: 13. Jul 2019, 18:48
von Silencium
In Ermangelung einer einschlägigen Rechtsgrundlage für eine solche Rückforderung im bayerischen Beamtenrecht, kommt eine solche nur in Betracht, wenn zwischen dem Anwärter und dem Freistaat Bayern eine entsprechende schriftliche Vereinbarung für diese Konstellation geschlossen wurde.

Re: Rückforderung Anwärterbezüge bei Nichtbestehen der Laufbahnprüfung

Verfasst: 14. Jul 2019, 10:21
von Kerberos
DerHagn hat geschrieben: 11. Jul 2019, 08:04 Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet bei Nichtbestehen der Prüfung.
Beamte, die die Ziele des Vorbreitungsdienstes nicht erreichen, werden entlassen.
Zunächst kann die Prüfung auf Antrag einmal wiederholt werden.

Re: Rückforderung Anwärterbezüge bei Nichtbestehen der Laufbahnprüfung

Verfasst: 15. Jul 2019, 08:43
von DerHagn
Kerberos hat geschrieben: 14. Jul 2019, 10:21
DerHagn hat geschrieben: 11. Jul 2019, 08:04 Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet bei Nichtbestehen der Prüfung.
Beamte, die die Ziele des Vorbreitungsdienstes nicht erreichen, werden entlassen.
Zunächst kann die Prüfung auf Antrag einmal wiederholt werden.
Kann man, klar. Beim TE klang es aber nicht so, als würde er dies wollen?!

Re: Rückforderung Anwärterbezüge bei Nichtbestehen der Laufbahnprüfung

Verfasst: 16. Jul 2019, 06:26
von DerHagn
Dann warte doch einfach die Notenbekanntgabe ab und schau was passiert...
Du wirst nicht der erste Anwärter und nicht der letzte Anwärter sein, der die Prüfung nicht besteht. Falls überhaupt...
Hattet ihr schon mündliche Prüfung?