Hilfe! Rückforderung wg. überzahlter Dienstbezüge

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ostfriesland68
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Hilfe! Rückforderung wg. überzahlter Dienstbezüge

Beitrag von ostfriesland68 »

Hallo liebe Forenmitglieder,
da ich mich schon Monate im Kreis drehe und bisher kein zufriedenstellendes Ergebnis erzielen konnte, hoffe ich das man mir hier behilflich sein kann.
Seit den Tod meines Mannes in 2006 (Polizeibeamter in RLP) beziehe ich durch das Landesamt für Finanzen Witwenrente und eine zusätzliche Rente von knapp 40€.
Letzten Herbst erhielt ich ein Schreiben, in dem man plötzlich €1.300,00 von mir fordert.
Begründung: Ich wäre meiner Nachweispflicht nicht nachgekommen, hätte in den letzten 5 Jahren keine Mitteilung über die Erhöhung der "großen Rente" über aktuell €40,00 gegeben.
Das stimmt definitiv nicht, da ich immer, sobald ich ein neues Bescheid über die Erhöhung bekommen habe, umgehend an das Landesamt für Finanzen (vorher OFD) per Postweg geschickt habe.
Ich legte daher Widerspruch ein, begründete diesen damit, meiner Nachweispflicht immer nachgekommen zu sein und ich auch davon ausgegangen bin, dass meine Nachweise angekommen sind, da ich in den letzten 5 Jahren keine Erinnerung oder sowas bekommen habe.
Doch man blieb stur und behauptete, es wären meinerseits keine Nachweise da.

Da mein Widerspruch zu nichts führte, musste ich mir letztlich Hilfe durch einem Anwalt holen.
Nachdem sich dieser einen Überblick über meine finanziellen Verhältnisse verschaffte, meinte er das ich mich a) nicht "bereichert" hätte und b) mit meiner Witwenrente abzüglich dem Monatsbeitrag meiner privaten Krankenkasse bereits unterhalb des pfändbaren Einkommens läge und man in dem Fall auf die Rückforderung verzichten könne (leider weiß ich jetzt dafür den Fachbegriff nicht).
Dieser Anwalt machte mir Hoffnung und meinte noch, er wäre sich in meinem Fall ziemlich sicher, "die Kuh vom Eis zu bekommen"...
Der Anwalt schrieb dem Landesamt für Finanzen, doch man beharrte weiterhin auf die Rückzahlung.
Daraufhin schrieb mir der Anwalt, er würde mir doch dazu raten, die Rückzahlung vorzunehmen und ich bekam von ihm eine Rechnung serviert :(
Darüber war ich natürlich sowas von sauer, habe dem Landesamt für Finanzen mitgeteilt, dass dieser Anwalt mir erst das blaue vom Himmel versprach, ich nun außer einer fetten Rechnung keinen Schritt weiter gekommen bin.
Auch erklärte ich erneut, mir keiner Schuld bewusst zu sein und ich auch kaum die gewünschten Nachweise erbringen kann, dass ich immer Kopien über die Rentenerhöhung geschickt habe und stellte die Frage, warum das Landesamt für Finanzen mich nicht schon in den letzten 5 Jahren angeschrieben hat, denn dann wäre es auch gar nicht erst soweit gekommen.
Auch räumte ich ein, dass ich chronisch krank bin (nachweislich an gleich drei Autoimmunerkrankungen leide), mich diese Sache sehr belastet und mir überlege, mich wegen dieser Sache an die Presse zu wenden, zumal es doch nicht angehen kann, den Fehler jetzt anderen in die Schuhe zu schieben?
Das war vor ca. 8 Wochen.
Da ich keinerlei Rückantwort mehr darauf erhielt, bin ich davon ausgegangen, dass man diese Sache vermutlich stillschweigend unter den Tisch gekehrt hat und die Sache endlich erledigt ist.
Ich stellte vor ca. 6 Wochen rückwirkend ab Februar einen Antrag auf Weiterzahlung Familienzuschlag für meinen Sohn.
Vor ca. 10 Tagen erhielt ich dann Post, man hätte die Nachzahlung Familienzuschlag von Februar bis einschl. Juli und Nachzahlung der Erhöhung der Witwenrente ab Januar plus €23,00 von meiner laufenden Witwenrente für Monat Juli einbehalten, exakt €1.272,18, somit wäre die Überbezahlung erledigt.
Sollte ich nach wie vor meinen Widerspruch aufrecht erhalten, erwartet man von mir schriftl. Stellungnahme mit Begründung.

Ich finde diese Vorgehensweise ehrlich gesagt eine absolute Frechheit, dass man sich hier einfach an den Nachzahlungen Familienzuschlag bedient ohne vorher mal nachzufragen.
Ich meine, hätte ich jetzt keinen Antrag auf Weiterzahlung Familienzuschlag gestellt, und dann?
Ist das überhaupt rechtens, es auf diese Art und Weise zu machen?
Vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben, was ich noch machen kann?
Bitte entschuldigt, wenn es lange geworden ist, aber ich weiß gerade wirklich nicht weiter :(

Liebe Grüße
Silencium
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Re: Hilfe! Rückforderung wg. überzahlter Dienstbezüge

Beitrag von Silencium »

Da mit der Sache bereits ein Rechtsanwalt betraut war und für die rechtlich zutreffende Beurteilung des Sachverhalts weitaus detailliertere Informationen notwendig wären, empfehle ich dringend einen im Beamtenrecht versierten Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit der Sache zu beauftragen. Sollte das aus finanziellen Gründen gescheut werden, wäre zu überlegen ob es im Sinne einer Kosten-Nutzen-Relation nicht sinnvoller wäre, die Sache auf sich beruhen zu lassen.

Im Übrigen bestünde natürlich auch noch die Möglichkeit, gegen den (noch zu erlassenden) Widerspruchsbescheid Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben, was im Falle des Unterliegens aber auch wiederum Kosten verursacht.
"Ungerechtigkeit ist relativ leicht zu ertragen, Gerechtigkeit tut weh." (Henry Louis Mencken)
mecki111
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Re: Hilfe! Rückforderung wg. überzahlter Dienstbezüge

Beitrag von mecki111 »

Da der Widerspruch in Versorgungsangelegenheiten keine aufschiebende Wirkung hat, ist die Aufrechnung der überzahlten Versorgungsbezüge gegen die Nachzahlung zunächst einmal rechtmäßig.
Die Frage ist jedoch, ob die Rückforderung zu Recht besteht. Ein Widerspruchsbescheid wurde offenbar noch nicht erlassen, zumal die Aufforderung erging, den Widerspruch ggf. zu begründen. (was hat denn der Anwalt gemacht?)
Wenn das Witwengld und die Witwenrente bereits seit 2006 gezahlt werden, müsste das LfF auch bereits einen Bescheid über die Rentenanrechnung erteilt haben. Die Behörde muss somit von der Witwenrente gewusst haben. Das Landesamt nimmt darüber hinaus sicher auch an einem Rentenauskunftsverfahren teil, wodurch das Amt von jeder Änderung der Rente automatisch unterrichtet wird. Auch ist die Behauptung, dass die Rentenanpassung nicht angezeigt wurde, sehr fragwürdig, wenn sie denn jeweils an die richtige Adresse geschickt wurde.
Durch das Wissen um die Witwenrente wusste dann die Behörde auch, dass die Rente jährlich zum 01.07. erhöht wurde. Natürlich muss ein Versorgungsempfänger im Rahmen seiner individuellen Möglichkeiten seine Versorgungsabrechnungen auf Richtigkeit prüfen. Wenn jedoch die Behörde über mehrere Jahre hinweg nicht gemerkt hat, dass sich der Rentenanrechnungsbetrag nicht verändert hat, wie soll eine Witwe ohne die entsprechende Ausbildung eines Versorgungssachbearbeiters dann von einer Fehlzahlung ausgehen?
Wenn sich der Sachverhalt so wie von mir geschildert oder ähnlich darstellt, trifft die Behörde zumindest ein hohes Maß an Verschulden der Überzahlung, welchem im Rahmen der zwingend zu treffenden Billigkeitsentscheidung bei der Rückforderung dadurch Rechnung zu tragen ist, dass der Rückforderungsbetrag zumindest gemindert wird. Hierzu sind in jüngerer Vergangenheit bereits entsprechende Urteile ergangen. Sofern ich den Fall richtig wiedergegeben habe, sollte ein guter Anwalt die Behörde dazu veranlassen können, von der Rückforderung abzusehen.

Auf das sehr erhebliche Mitverschulden der Behörde sollte im Zuge der Widerspruchsbegründung besonders ausführlich hingewiesen werden. Die Widerspruchsbegründung sollte an den Präsidenten des Landesamtes für Finanzen gesandt werden, damit die Begründung möglichst weit oben in der Hierarchie gelesen wird und nicht nur vom Sachbearbeiter, der über die Rückforderung entschieden hat.
Für das weitere Vorgehen wünsche ich viel Erfolg.
GFunkt
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Re: Hilfe! Rückforderung wg. überzahlter Dienstbezüge

Beitrag von GFunkt »

mecki111 hat geschrieben: 10. Jul 2019, 23:42 Da der Widerspruch in Versorgungsangelegenheiten keine aufschiebende Wirkung hat (...)
Das ist mir neu. Gibt es in RLP hierzu eine landesrechtliche Regelung?
Silencium
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Re: Hilfe! Rückforderung wg. überzahlter Dienstbezüge

Beitrag von Silencium »

GFunkt hat geschrieben: 11. Jul 2019, 07:03 Das ist mir neu. Gibt es in RLP hierzu eine landesrechtliche Regelung?
Nein, der Widerspruch hat - sofern der Grund-VA nicht für sofort vollziehbar erklärt wurde, aufschiebende Wirkung. Allerdings ist es unabhängig von der aufschiebenden Wirkung möglich, die Aufrechnung - wie hier - durchzuführen, § 6 Abs. 2 LBeamtVG. Die Aufrechnungserklärung ist kein Verwaltungsakt und stellt keine Vollziehung des Leistungsbescheides dar. Daher ist eine Aufrechnung unabhängig von aufschiebender Wirkung eines gegen den Leistungsbescheid eingelegten Rechtsbehelfs zulässig. Die Forderung, mit der aufgerechnet wird, muss nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sein.
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Frank Reich
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Re: Hilfe! Rückforderung wg. überzahlter Dienstbezüge

Beitrag von Frank Reich »

Hallo,
ostfriesland68 hat geschrieben: 8. Jul 2019, 22:54 Sollte ich nach wie vor meinen Widerspruch aufrecht erhalten, erwartet man von mir schriftl. Stellungnahme mit Begründung.
Vor einer Entscheidung zur Rücknahme oder einer weiteren Stellungnahme mit Begründung wäre es angebracht, die bisherige Akte in vollem Umfang zu kennen. Daher sollte erst einmal Akteneinsicht beantragt werden, um darüber entscheiden zu können, ob der Widerspruch aufrecht erhalten oder eine weitere Stellungnahme abgegeben wird.
In den Behördenakten finden sich dann gelegentlich auch Unterlagen, die die Behörde einfach nicht finden "kann", und möglicherweise ist auch die vermisste Mitteilung darunter.
es grüsst Frank Reich
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