Ablehnung durch PKV ohne Öffnungsaktion - Öffnungsaktion bei anderem Versicherer möglich?
Moderator: Moderatoren
Ablehnung durch PKV ohne Öffnungsaktion - Öffnungsaktion bei anderem Versicherer möglich?
Hallo zusammen,
ich werde in Kürze verbeamtet (Bundesbeamter, 50%) und möchte mich deswegen privat versichern. Gemeinsam mit einem Makler bin ich unterschiedliche Gesellschaften und Verträge durchgegangen. Die Risikovoranfragen haben aber fast allesamt zu einer Ablehnung geführt. Ein Versicherer ist übrig geblieben, der allerdings nicht an der Öffnungsaktion teilnimmt.
Meine Frage lautet nun: Wenn unter irgendwelchen Umständen mich nun doch dieser Versicherer plötzlich ablehnt (kann er ja, auch wenn die Risikovoranfrage das nicht ergeben hat - ob das wahrscheinlich ist, sei mal dahin gestellt) wäre ich prinzipiell in Bezug auf die Öffnungsaktion an diesen gebunden (laut PKV Merkblatt Stand März 2019). Wenn dieser aber gar keine Öffnungsaktion abietet, kann ich mich dann an einen anderen Versicherer wenden, oder habe ich dann einfach Pech gehabt und müsste über den Basistarif in die PKV? Ich habe nämlich noch keine Informationen bezüglich dieser Konstellation gefunden und bin deswegen über eure Hilfe sehr dankbar.
Wenn es nicht klappt mit diesem letzten Versicherer (ich warte auch noch auf die schlussendliche Rückmeldung bzgl. Risikozuschlag) und es besteht oben genanntes Problem nicht, würde ich 3 Monate freiwillig in die GKV, direkt kündigen und währenddessen mit einem von mir dann bezahlten Berater den besten Tarif im Rahmen der Öffnungsaktion suchen.
ich werde in Kürze verbeamtet (Bundesbeamter, 50%) und möchte mich deswegen privat versichern. Gemeinsam mit einem Makler bin ich unterschiedliche Gesellschaften und Verträge durchgegangen. Die Risikovoranfragen haben aber fast allesamt zu einer Ablehnung geführt. Ein Versicherer ist übrig geblieben, der allerdings nicht an der Öffnungsaktion teilnimmt.
Meine Frage lautet nun: Wenn unter irgendwelchen Umständen mich nun doch dieser Versicherer plötzlich ablehnt (kann er ja, auch wenn die Risikovoranfrage das nicht ergeben hat - ob das wahrscheinlich ist, sei mal dahin gestellt) wäre ich prinzipiell in Bezug auf die Öffnungsaktion an diesen gebunden (laut PKV Merkblatt Stand März 2019). Wenn dieser aber gar keine Öffnungsaktion abietet, kann ich mich dann an einen anderen Versicherer wenden, oder habe ich dann einfach Pech gehabt und müsste über den Basistarif in die PKV? Ich habe nämlich noch keine Informationen bezüglich dieser Konstellation gefunden und bin deswegen über eure Hilfe sehr dankbar.
Wenn es nicht klappt mit diesem letzten Versicherer (ich warte auch noch auf die schlussendliche Rückmeldung bzgl. Risikozuschlag) und es besteht oben genanntes Problem nicht, würde ich 3 Monate freiwillig in die GKV, direkt kündigen und währenddessen mit einem von mir dann bezahlten Berater den besten Tarif im Rahmen der Öffnungsaktion suchen.
Re: Ablehnung durch PKV ohne Öffnungsaktion - Öffnungsaktion bei anderem Versicherer möglich?
Ich bin nun allgemein etwas irritiert - gab es Änderungen ?!
Wenn du zum ersten Mal verbeamtet wirst, dir dann eine PKV aussuchst, die sich dem Kontrahierungszwangs, also Öffnungsklausel unterwirft - MUSS sie dich annehmen - darf dir zudem nur einen Risikozuschlag mit 30 % aufbrummen ?! Irgendwie hatte ich das so im Kopf...
Eventuell hat sich da das Regelwerk aber auch geändert ?! Der Unterschied ist doch, ob du eine konkrete Anfrage stellst, also Angebotseinholung, oder direkt mit einem Antrag beitreten willst, da war Vorsicht geboten...
Bin mit dem Thema, leider auch nicht mehr ganz so fit.
Wie mein Vorredner erwähnte, schau dich ggf. weiter um - bzw. ich habe damals bei der Stiftungwaren-Test PKV - meine Wünsche an die PKV mitgeteilt, da gab es so ein Formular und die haben dann ausgewertet und ich habe für 10 Euro dann die 10 "besten" PKV für meine Wünsche mit Regelwerk erhalten... sortiert nach deren Auffassung von 1 - 10
Eventuell hilft dir das noch etwas weiter... auf jeden Fall gutes Gelingen dir !
Wenn du zum ersten Mal verbeamtet wirst, dir dann eine PKV aussuchst, die sich dem Kontrahierungszwangs, also Öffnungsklausel unterwirft - MUSS sie dich annehmen - darf dir zudem nur einen Risikozuschlag mit 30 % aufbrummen ?! Irgendwie hatte ich das so im Kopf...
Eventuell hat sich da das Regelwerk aber auch geändert ?! Der Unterschied ist doch, ob du eine konkrete Anfrage stellst, also Angebotseinholung, oder direkt mit einem Antrag beitreten willst, da war Vorsicht geboten...
Bin mit dem Thema, leider auch nicht mehr ganz so fit.
Wie mein Vorredner erwähnte, schau dich ggf. weiter um - bzw. ich habe damals bei der Stiftungwaren-Test PKV - meine Wünsche an die PKV mitgeteilt, da gab es so ein Formular und die haben dann ausgewertet und ich habe für 10 Euro dann die 10 "besten" PKV für meine Wünsche mit Regelwerk erhalten... sortiert nach deren Auffassung von 1 - 10
Eventuell hilft dir das noch etwas weiter... auf jeden Fall gutes Gelingen dir !
Re: Ablehnung durch PKV ohne Öffnungsaktion - Öffnungsaktion bei anderem Versicherer möglich?
Danke für Eure Antworten. Der Punkt ist, dass die Öffnungsaktion für Beamte keinem Gesetz untergeordnet ist, sondern auf freiwilliger Basis der Krankenversicherungen erfolgt (so wie seit kurzem auch für die Anwärter). Der Öffnungszugang ist dabei auch nicht mit dem Basistarif zu verwechseln.
Ich weiß, dass ich in die Öffnungsaktion hinein komme, wenn ich regulär abgelehnt werde und somit nur 30% Risikozuschlag zahlen müsste. Einen Beihilfeergänzungstarif gibt es dann aber höchstwahrscheinlich nicht mehr für mich. Nun ist es aber so, dass nicht alle Versicherungen an der Öffnungsaktion teilnehmen. Was passiert also, wenn ich von einer Versicherung abgelehnt werde, die mir aber auch keinen Tarif in der Öffnungsaktion anbieten kann, da sie sich daran nicht beteiligt? Denn laut Verband der PKV gilt die Öffnungsaktion nur bei dem 1. Versicherer, bei dem der Antrag gestellt wird. Kann ich mich dann trotzdem noch an einen anderen Versicherer im Sinne der Öffnungsaktion wenden, oder ist es dann...vorbei?
Wenn ich regulär nicht aufgenommen werde, dann werde ich auch einen Berater zahlen, der mir das beste Öffnungsangebot heraussucht. Ich will aber eben die Möglichkeit nicht verspielen.
Danke auch für die guten Wünsche!
Ich weiß, dass ich in die Öffnungsaktion hinein komme, wenn ich regulär abgelehnt werde und somit nur 30% Risikozuschlag zahlen müsste. Einen Beihilfeergänzungstarif gibt es dann aber höchstwahrscheinlich nicht mehr für mich. Nun ist es aber so, dass nicht alle Versicherungen an der Öffnungsaktion teilnehmen. Was passiert also, wenn ich von einer Versicherung abgelehnt werde, die mir aber auch keinen Tarif in der Öffnungsaktion anbieten kann, da sie sich daran nicht beteiligt? Denn laut Verband der PKV gilt die Öffnungsaktion nur bei dem 1. Versicherer, bei dem der Antrag gestellt wird. Kann ich mich dann trotzdem noch an einen anderen Versicherer im Sinne der Öffnungsaktion wenden, oder ist es dann...vorbei?
Wenn ich regulär nicht aufgenommen werde, dann werde ich auch einen Berater zahlen, der mir das beste Öffnungsangebot heraussucht. Ich will aber eben die Möglichkeit nicht verspielen.
Danke auch für die guten Wünsche!
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Re: Ablehnung durch PKV ohne Öffnungsaktion - Öffnungsaktion bei anderem Versicherer möglich?
Hallo.
Kommt mir so vor das Dein Problem auf S.11 unter III beantwortet wird.
https://www.demv.de/uploads/ckeditor/at ... ge.pdb.pdf
Kommt mir so vor das Dein Problem auf S.11 unter III beantwortet wird.
https://www.demv.de/uploads/ckeditor/at ... ge.pdb.pdf
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Re: Ablehnung durch PKV ohne Öffnungsaktion - Öffnungsaktion bei anderem Versicherer möglich?
Eigentlich ist doch alles klar und alle großen "normalen" Versicherer sind dabei. So wie ich es verstehe, bringt der "Berater" bei dieser simplen Konstellation nichts. Denn die Tarife der "Großen" sind als Unisextarife jederzeit abrufbar. 30 Prozent drauf und fertig. Wichtig ist, die anderen 50 Prozent abzudecken. Weitere Zusatzversicherungen braucht es nicht oder können separat abgeschlossen werden (z.B. Zahnersatz).Gertrud1927 hat geschrieben: ↑28. Jun 2019, 12:46 Hallo.
Kommt mir so vor das Dein Problem auf S.11 unter III beantwortet wird.
https://www.demv.de/uploads/ckeditor/at ... ge.pdb.pdf
Dies meine bescheidene Ansicht....
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Re: Ablehnung durch PKV ohne Öffnungsaktion - Öffnungsaktion bei anderem Versicherer möglich?
Ich denke der Fragesteller hat das Problem ob er nach einem Antrag ohne Verweis auf die Öffnungsaktion noch bei einem anderen Versicherer einen Antrag mit Öffnungsklausel stellen kann.
Das wurde bis dahin noch nicht beantwortet aber steht unter III in dem Link.
Der Vergleich wäre bei Ihm wegen dem vielleicht Ausschluss der Beihilfeergänzung schon wissenswert.
Das wurde bis dahin noch nicht beantwortet aber steht unter III in dem Link.
Der Vergleich wäre bei Ihm wegen dem vielleicht Ausschluss der Beihilfeergänzung schon wissenswert.
Re: Ablehnung durch PKV ohne Öffnungsaktion - Öffnungsaktion bei anderem Versicherer möglich?
Danke Gertrud, um diesen Fall handelt es sich. Interessanterweise ist das im Dokument von 2017, auf das du verlinkt hast, klarer formuliert, als im aktuellen von 2019:
2017:
Wichtig ist, dass bei Antragstellung eine Aufnahme im Rahmen
der Öffnungsaktionen verlangt wird. Wenn bereits ein Antrag
ohne Verweis auf die Öffnungsaktionen gestellt wurde, jedoch
kein Vertrag zustande gekommen ist, kann bei diesem oder einem
anderen Versicherer, der an den Öffnungsaktionen teilnimmt, ein
neuer Antrag auf Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktionen
gestellt werden.
Die erleichterten Bedingungen müssen nur von dem Versicherer
gewährt werden, bei dem der verbindliche Erstantrag gestellt
wurde.
2019
Bei der Stellung des Antrags kann bereits eine Aufnahme in die
Private Krankenversicherung im Rahmen der Öffnungsaktionen
verlangt werden. Sofern der Antrag keinen Verweis auf die
Öffnungsaktionen enthält, werden die teilnehmenden Versicherungsunternehmen
auf die Öffnungsaktionen hinweisen, wenn
erkennbar ist, dass eine Aufnahme nur zu den erleichterten
Bedingungen in Betracht kommt oder die Bedingungen der Öffnungsaktionen
günstiger sind.
Die erleichterten Bedingungen müssen nur von dem Versicherer
gewährt werden, bei dem der verbindliche Erstantrag gestellt
wurde.
Ich will es so verstehen, dass es nur zählt, wenn ich formell einen Antrag im Rahmen der Öffnungsaktion stelle, dann ist nur der 1. Versicherer verpflichtet; wenn ich einen Antrag ohne Öffnungsaktion stelle, der abgelehnt wird und der Versicherer nicht auf die Aktion hinweist (da er nicht daran teilnimmt), dann kann ich bei einer anderen Versicherung anfragen. Aber wasserdicht erscheint mir die Formulierung dazu nicht zu sein.
2017:
Wichtig ist, dass bei Antragstellung eine Aufnahme im Rahmen
der Öffnungsaktionen verlangt wird. Wenn bereits ein Antrag
ohne Verweis auf die Öffnungsaktionen gestellt wurde, jedoch
kein Vertrag zustande gekommen ist, kann bei diesem oder einem
anderen Versicherer, der an den Öffnungsaktionen teilnimmt, ein
neuer Antrag auf Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktionen
gestellt werden.
Die erleichterten Bedingungen müssen nur von dem Versicherer
gewährt werden, bei dem der verbindliche Erstantrag gestellt
wurde.
2019
Bei der Stellung des Antrags kann bereits eine Aufnahme in die
Private Krankenversicherung im Rahmen der Öffnungsaktionen
verlangt werden. Sofern der Antrag keinen Verweis auf die
Öffnungsaktionen enthält, werden die teilnehmenden Versicherungsunternehmen
auf die Öffnungsaktionen hinweisen, wenn
erkennbar ist, dass eine Aufnahme nur zu den erleichterten
Bedingungen in Betracht kommt oder die Bedingungen der Öffnungsaktionen
günstiger sind.
Die erleichterten Bedingungen müssen nur von dem Versicherer
gewährt werden, bei dem der verbindliche Erstantrag gestellt
wurde.
Ich will es so verstehen, dass es nur zählt, wenn ich formell einen Antrag im Rahmen der Öffnungsaktion stelle, dann ist nur der 1. Versicherer verpflichtet; wenn ich einen Antrag ohne Öffnungsaktion stelle, der abgelehnt wird und der Versicherer nicht auf die Aktion hinweist (da er nicht daran teilnimmt), dann kann ich bei einer anderen Versicherung anfragen. Aber wasserdicht erscheint mir die Formulierung dazu nicht zu sein.
Re: Ablehnung durch PKV ohne Öffnungsaktion - Öffnungsaktion bei anderem Versicherer möglich?
Tatsächlich ist es so (bestätigt von der pkv "Vereinigung" und vom Ombudsmann), dass der erste Antrag zählt und man bei diesem Versicherer dann auch nur noch in die Öffnungsaktion kommt. Bietet der Versicherer keine Öffnung an, darf man stattdessen bei einem anderen die Öffnung beantragen.
Damit ist die Frage beantwortet, ich danke allen und der thread kann gerne geschlossen werden.
Damit ist die Frage beantwortet, ich danke allen und der thread kann gerne geschlossen werden.