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Re: Sonderurlaub bei Scheidung

Verfasst: 24. Jun 2019, 12:22
von Hanswurst I.
hedgynator hat geschrieben: 24. Jun 2019, 11:40 Beim Scheidungstermin besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht für alle Beteiligten.
Hieraus ergibt sich, dass ein Anspruch auf bezahlte Freistellung für den Gerichtstermin in der Regel auch dann besteht, wenn keine entsprechende tarifliche oder betriebliche Vereinbarung Sonderurlaub für die Scheidung gewährt.
Als Zeuge in einem Gerichtsverfahren gibt es auch eine Pflicht zum Erscheinen. Der Arbeitgeber muss einen dafür auch freistellen. Aber nicht bezahlen.

Nicht unähnlich sehe ich das in Deinem Fall. Das heißt die Behörde muss Dich für den Termin freistellen, aber nicht auf Kosten der Behörde. Sprich die dafür nötige Arbeitszeit ist entweder zu gleiten oder eben an diesem Tag Urlaub zu nehmen.

Zumal ich zu bedenken gebe, dass es für die Heirat den Sonderurlaub ebenfalls schon eine ganze Weile (mindestens seit 2003 aus eigener Erfahrung) nicht mehr gibt, wieso sollte er dann für die Scheidung gelten? Dann kommt der nächste mit einem Notartermin zwecks Immo-Kauf, das ist auch ein höchstpersönliches Rechtsgeschäft bei dem Anwesenheitspflicht besteht...

Und mein eigener Senf: Wer bei mir als Personaler mit so einer Bitte aufschlägt, ob er denn die 3h da gut geschrieben kriegt, der stünde ab da unter guter Beobachtung was Kaffeepausen und andere Freiheiten angeht. Erinnert mich an eine Kollegin die an ihrem freien Tag mit ihren Kinder zum Tag der offenen Tür kam und tatsächlich gefragt hat, ob sie denn die Stunden kriegt, sie wäre ja schließlich "in der Arbeit" gewesen. :shock:

Re: Sonderurlaub bei Scheidung

Verfasst: 24. Jun 2019, 12:49
von sdh1807
Eine Scheidung ist für die Beteiligten Ehepartner (meiner Meinung nach) als private Angelegenheit anzusehen.
Einer der beiden ist immer der Kläger, der andere der Beklagte.
Natürlich muss der Termin wahrgenommen werden, keinesfalls aber mit Fortzahlung der Besoldung (also SU ohne Besoldung) oder eben eigenen EU einbringen.

Freistellung mit Kostenersatz gibt es nur, wenn ich als Zeuge geladen bin. Nicht für Kläger und Beklagte

Re: Sonderurlaub bei Scheidung

Verfasst: 24. Jun 2019, 16:00
von Kerberos
"In der Regel" müsste es wohl, begrenzt auf die Dauer des Scheidungstermins + Hin- und Rückfahrt, Sonderurlaub geben: https://www.scheidung.org/sonderurlaub/

Re: Sonderurlaub bei Scheidung

Verfasst: 24. Jun 2019, 16:31
von Kerberos
dibedupp hat geschrieben: 24. Jun 2019, 16:08
Kerberos hat geschrieben: 24. Jun 2019, 16:00 "In der Regel" müsste es wohl, begrenzt auf die Dauer des Scheidungstermins + Hin- und Rückfahrt, Sonderurlaub geben: https://www.scheidung.org/sonderurlaub/
Arbeitnehmer ja, Beamte nein.
Wo sind denn dann die ganzen Beamtenprivilegien? :D Also Überstunden absetzen. ;)

Re: Sonderurlaub bei Scheidung

Verfasst: 24. Jun 2019, 16:52
von Torquemada
dibedupp hat geschrieben: 24. Jun 2019, 16:08
Kerberos hat geschrieben: 24. Jun 2019, 16:00 "In der Regel" müsste es wohl, begrenzt auf die Dauer des Scheidungstermins + Hin- und Rückfahrt, Sonderurlaub geben: https://www.scheidung.org/sonderurlaub/
Arbeitnehmer ja, Beamte nein.
Es ist nicht auszuschließen, dass der Europäische Gerichtshof das anders sieht, weil Beamte rechtlich gesehen auch den Arbeitnehmerstatus haben.

Re: Sonderurlaub bei Scheidung

Verfasst: 25. Jun 2019, 07:05
von Hanswurst I.
Scheidung.org schreibt nur blablabla und letztlich von "Einzelfällen".

Ein konkreter Anspruch darauf besteht IMHO weder im Angestellten- noch im Beamtenbereich, das verlinkte Urteil ist ja schön und gut, aber wie so oft ebenfalls Einzelfall bezogen. Etwaige Gutschriften sind - wie bei Arztbesuchen - im Ermessen des Personalverantwortlichen nach Rücksprache mit dem Personalrat ggf.

Die SUV geäwhrt Freistellung - zur Wahrnehmung amtlicher, insbesondere gerichtlicher Termine, soweit sie nicht durch private Angelegenheiten veranlasst sind -

Ich würde sagen, eine Scheidung ist erstmal eine private Angelegenheit. ;)


@TE: Der Vergleich ist insofern passend, als dass eine Anfrage wegen lächerlicher 3 Stunden durchaus aus meiner Sicht in den Bereich "dezent dreist" fallen würde. Zumal ist zunächst eine Terminsverlegung denkbar und verlangbar. Und weiter gebe ich zu bedenken, dass Du ja davor und danach wieder zu erscheinen hast weil eine gewährte Freistellung ja nicht für den ganzen Tag gilt sondern nur für den Termin inkl. Reisezeit.

Ehrlich gesagt, auch aus Sicht eines Personalrates: Lass die drei Stunden gut sein. Nimm einen Tag Urlaub und fertig. Das wär mir persönlich das ganze Rumgeeiere nicht wert und man sieht sich immer zweimal im Leben. Das sind so Geschichten, da ist man schnell im Visier.

Re: Sonderurlaub bei Scheidung

Verfasst: 25. Jun 2019, 16:52
von Baumschubser
freshair hat geschrieben: 25. Jun 2019, 11:58 ...ist "Pedanterie" eigentlich ein Scheidungsgrund? :lol:
So ähnlich wären auch meine Gedanken. Allein auf die Idee zu kommen, sich diesen Tag auch noch bezahlen zu lassen.... :lol: :lol: :lol:

Re: Sonderurlaub bei Scheidung

Verfasst: 25. Jun 2019, 18:39
von Posttussi
Ich habe auch eine Scheidung hinter mir und wäre an diesem Tage garnicht auf die Idee gekommen,arbeiten zu gehen.Da hatte ich ganz andere Gedanken im Kopf...

Re: Sonderurlaub bei Scheidung

Verfasst: 26. Jun 2019, 13:24
von Posttussi
freshair hat geschrieben: 26. Jun 2019, 12:55

...der TO hat seinen Thread verlassen, um sich intensiv auf seinen Scheidungstermin vorzubereiten...was soll das erst werden, wenn sie ihm auch noch den Familienzuschalg 1 streichen!!!
würde der gestrichen werden wenn er z.B.unterhaltspflichtig wäre? also der Ehemaligen gegenüber?