6-3-6-Regel - wie auszulegen?

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Henri
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6-3-6-Regel - wie auszulegen?

Beitrag von Henri »

Hallo zusammen,

beim Thema Dienstunfähigkeit bin ich auf die sog. 6-3-6-Regel gestoßen, habe jedoch keine Infos gefunden, wie diese konkret auszulegen ist, insbesondere im Hinblick auf die 3 Monate ohne Dienst innerhalb 6 Monaten.
Ich nehme an, in der Praxis werden statt Monaten jeweils 30 Tage gerechnet, also 90 Tage in 180. Aber...
... werden die Krankheitstage kummuliert oder gelten jeweils 90+ Tage am Stück?
... welche Tage werden zugrundegelegt? Alle Wochentage inkl. dienstfreier Tage oder nur die Tage, an denen regulär Dienst geleistet wird?

Beispiel: Ein Beamter arbeitet normalerweise Mo - Fr. An einem Mi wird er krank, sein Arzt schreibt ihn erstmal bis Fr krank. Am Mo ist er aber immer noch krank, geht erneut zum Arzt und erhält eine weitere DU-Bescheinigung bis Fr. Am Sa geht es dem Beamten besser, aber schon am Sonntagabend deuten sich wieder Beschwerden an, die den Arzt am Montag veranlassen, ihn für 2 Wochen aus dem Verkehr zu ziehen.
Wie viele DU-Tage sind nun aufgelaufen?
1. Woche: Mi Do Fr = 3, oder zählt das Wochenende mit?
2. Woche: Mo - Fr = 5?
3.und 4. Woche: jeweils Mo - Fr = 10 oder inkl. der Wochenenden = 14?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Grüße von Henri
Kerberos
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Re: 6-3-6-Regel - wie auszulegen?

Beitrag von Kerberos »

Wer infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat (die Krankheitstage müssen nicht am Stück auflaufen), wird zum Amtsarzt geschickt. Besteht laut Amtsarzt dann keine Aussicht, dass die Dienstfähigkeit innerhalb der nächsten 6 Monate wieder hergestellt werden kann, kann der Dienstvorgesetzte den Beamten in den (vorübergehenden) Ruhestand schicken.

Bei der Berechnung werden die Tage gezählt, an denen man lt. Dienstplan zum Dienst eingeteilt war.

Bei einer 5-Tage Woche bräuchte man meiner Meinung nach 65 Ausfalltage (13 Wochen x 5 AT) um die 3-Monats-Frist zu erfüllen.
Torquemada
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Re: 6-3-6-Regel - wie auszulegen?

Beitrag von Torquemada »

Zumindest auf Bundesebene gibt es Anweisungen des Bundesinnenministeriums, die sich nicht mit diesen Ausführungen decken. Vorerst schreibe ich nicht mehr dazu, weil noch im Urlaub.
Henri
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Re: 6-3-6-Regel - wie auszulegen?

Beitrag von Henri »

Hallo,
danke für Eure Antworten.
Die Auslegungungsanweisung des Innenministeriums würde mich interessieren, gern auch nach dem (hoffentlich erholsamen) Urlaub!

Grüße von Henri
Kerberos
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Re: 6-3-6-Regel - wie auszulegen?

Beitrag von Kerberos »

Torquemada hat geschrieben: 22. Jun 2019, 15:06 Zumindest auf Bundesebene gibt es Anweisungen des Bundesinnenministeriums, die sich nicht mit diesen Ausführungen decken. Vorerst schreibe ich nicht mehr dazu, weil noch im Urlaub.
Immer noch im Urlaub?
Kerberos
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Re: 6-3-6-Regel - wie auszulegen?

Beitrag von Kerberos »

dibedupp hat geschrieben: 14. Jul 2019, 10:30 Wenn ein Wochenende von Krankheitstagen umschlossen ist, zählt es mit. Also z.B. Freitag bis Montag krank = 4 Krankentage
Ist das so? Wenn ein Wochenende von Urlaubstagen umschlossen ist, also von Freitag bis Montag Urlaub, muss man dann 4 Urlaubstage opfern? Zumindest für's BEM zählen in meiner Dienststelle imho nur die Tage mit, an denen man tatsächlich lt. Dienstplan zum Dienst eingeteilt war und krankheitsbedingt ausgefallen ist. Wenn ich also lt. Dienstplan mit Wochenenddienst dran bin und von Freitag bis Montag krank werde, sind es 4 Krankheitstage. Hätte ich jedoch an dem Wochenende regulär frei, wären es 2 Krankheitstage (sofern für Freitag bzw. Montag kein dienstfrei geplant gewesen war...).
Postlerin
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Re: 6-3-6-Regel - wie auszulegen?

Beitrag von Postlerin »

Kerberos hat geschrieben: 15. Jul 2019, 20:05
dibedupp hat geschrieben: 14. Jul 2019, 10:30 Wenn ein Wochenende von Krankheitstagen umschlossen ist, zählt es mit. Also z.B. Freitag bis Montag krank = 4 Krankentage
Ist das so? Wenn ein Wochenende von Urlaubstagen umschlossen ist, also von Freitag bis Montag Urlaub, muss man dann 4 Urlaubstage opfern? Zumindest für's BEM zählen in meiner Dienststelle imho nur die Tage mit, an denen man tatsächlich lt. Dienstplan zum Dienst eingeteilt war und krankheitsbedingt ausgefallen ist. Wenn ich also lt. Dienstplan mit Wochenenddienst dran bin und von Freitag bis Montag krank werde, sind es 4 Krankheitstage. Hätte ich jedoch an dem Wochenende regulär frei, wären es 2 Krankheitstage (sofern für Freitag bzw. Montag kein dienstfrei geplant gewesen war...).
Dann machen sie was falsch. Ging bei uns Jahrzehnte lang auch so, bis einer anfing richtig zu arbeiten.

Hab mir damals das Schreiben zeigen lassen und empfinde diese Wochenende mitzählen Geschichte ungerecht.

Nur ändert ja nichts - würde an deiner Stelle nicht den SB drauf ansprechen. :-)
Carlo112
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Re: 6-3-6-Regel - wie auszulegen?

Beitrag von Carlo112 »

Torquemada hat geschrieben: 22. Jun 2019, 15:06 Zumindest auf Bundesebene gibt es Anweisungen des Bundesinnenministeriums, die sich nicht mit diesen Ausführungen decken. Vorerst schreibe ich nicht mehr dazu, weil noch im Urlaub.
Guten Abend,

mein Name ist Carlo bin Beamter in Bayern ( 43 Jahre alt ), und lese hier schon einige Zeit mit.

Wie ist den nun die genaue Berechnungsgrundlage?

Gruß
Frau M.
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Re: 6-3-6-Regel - wie auszulegen?

Beitrag von Frau M. »

Es geht hierbei doch um eine Prognose. Wenn jemand vom 01.01.2020 krank ist, dann würde ich ihn irgendwann nach dem 01.04.2020 zum AA schicken. Es sei denn, ich weiß, er hat sich ein Bein gebrochen, das dauert jetzt noch 1 Monat, dann ist er wieder dienstfähig.

Wenn gestückelte Krankheitstage überhand nehmen, würde ich nur die Arbeitstage rechnen.

Ich glaube nicht, dass Personalstellen darauf warten, wann genau Tag X erreicht ist, um jemanden zum AA zu schicken.
Torquemada
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Re: 6-3-6-Regel - wie auszulegen?

Beitrag von Torquemada »

Frau M. hat geschrieben: 27. Jan 2020, 08:42
Ich glaube nicht, dass Personalstellen darauf warten, wann genau Tag X erreicht ist, um jemanden zum AA zu schicken.
Dann lebst du in der Welt der Seligen und kennst die Praktiken des besten Unternehmens des Universums nicht..... ;)
Carlo112
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Re: 6-3-6-Regel - wie auszulegen?

Beitrag von Carlo112 »

Torquemada hat geschrieben: 27. Jan 2020, 13:41
Frau M. hat geschrieben: 27. Jan 2020, 08:42
Ich glaube nicht, dass Personalstellen darauf warten, wann genau Tag X erreicht ist, um jemanden zum AA zu schicken.
Dann lebst du in der Welt der Seligen und kennst die Praktiken des besten Unternehmens des Universums nicht..... ;)
Ich seh schon du kennst dich aus :-) wie ist es denn nun?
Kerberos
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Re: 6-3-6-Regel - wie auszulegen?

Beitrag von Kerberos »

Frau M. hat geschrieben: 27. Jan 2020, 08:42 Ich glaube nicht, dass Personalstellen darauf warten, wann genau Tag X erreicht ist, um jemanden zum AA zu schicken.
Das meine ich auch, zumal ja in § 26 Abs.1 Satz 2 BeamtStG das Wörtchen "kann" vorkommt und es vor allem doch auf die Aussicht auf Genesung ankommt.
Carlo112 hat geschrieben: 26. Jan 2020, 18:33
Torquemada hat geschrieben: 22. Jun 2019, 15:06 Zumindest auf Bundesebene gibt es Anweisungen des Bundesinnenministeriums, die sich nicht mit diesen Ausführungen decken. Vorerst schreibe ich nicht mehr dazu, weil noch im Urlaub.
Guten Abend,

mein Name ist Carlo bin Beamter in Bayern ( 43 Jahre alt ), und lese hier schon einige Zeit mit.

Wie ist den nun die genaue Berechnungsgrundlage?

Gruß
Laut von @Torquemada erwähnten Bundesinnenministerium können Beamte gem. "Rundschreiben zur Dienstunfähigkeit" nach 3 Monaten ununterbrochener Erkrankung "gebeten" werden, ein Attest vom Hausarzt mit einer Heilungsprognose vorzulegen:
1.2 Vorlage eines privatärztlichen Attests nach drei Monaten

Zur Verfahrensbeschleunigung können Beamtinnen und Beamte, sofern es erforderlich ist, spätestens nach drei Monaten ununterbrochener Erkrankung gebeten werden, ein Attest der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes mit einer Prognose vorzulegen, bis wann die Dienstfähigkeit voraussichtlich wieder hergestellt sein wird. Von der Erforderlichkeit ist auszugehen, wenn für die Dienststelle nicht anderweitig erkennbar ist, wann mit einer Rückkehr in den Dienst zu rechnen ist und die Beamtin oder der Beamte anderenfalls zum Amtsarzt geschickt werden müsste. Der Grund der Erkrankung ist nicht Gegenstand des Attestes. Die Kosten des Attestes trägt die Dienststelle. Wird kein solches Attest vorgelegt, wird eine ärztliche Untersuchung durch eine Amtsärztin oder einen Amtsarzt bzw. durch eine zugelassene Gutachterin oder einen zugelassenen Gutachter veranlasst.
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_04052016_D13010151.htm
HansiHintermeier
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Re: 6-3-6-Regel - wie auszulegen?

Beitrag von HansiHintermeier »

diese regelung ist nachvollziehbar. je nach prognose wird dann entschieden, ob bzw wann der amtsarzt beautragt wird
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