Ist das ,,Raubernennung"?
Verfasst: 15. Jun 2019, 14:25
https://www.polizei.mvnet.de/static/POL ... %20PVB.pdf
Angenommen ich bewerbe mich als Hamburger Polizeibeamter auf die o.g. Stellenausschreibungen beim Land M-V.
Ich bekomme eine Zusage zum 01.10.2019.
Kann ich dann in HH einfach zum 30.09.2019 meine Entlassung beantragen und bekomme am 01.10. nahtlos meine neue Ernennungsurkunde vom Land M-V?
Dann bräuchte ich theoretisch keinen Tauschpartner oder habe ich irgendwo was überlesen?
Wenn es so einfach wäre, dann wäre dies doch eine ,,Raubernennung" oder nicht?
Ich dachte immer sowas wird unter den Ländern nicht praktiziert.
Gruß
Angenommen ich bewerbe mich als Hamburger Polizeibeamter auf die o.g. Stellenausschreibungen beim Land M-V.
Ich bekomme eine Zusage zum 01.10.2019.
Kann ich dann in HH einfach zum 30.09.2019 meine Entlassung beantragen und bekomme am 01.10. nahtlos meine neue Ernennungsurkunde vom Land M-V?
Dann bräuchte ich theoretisch keinen Tauschpartner oder habe ich irgendwo was überlesen?
Wenn es so einfach wäre, dann wäre dies doch eine ,,Raubernennung" oder nicht?
Ich dachte immer sowas wird unter den Ländern nicht praktiziert.
Gruß