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Med. Notwenige op?

Verfasst: 3. Jun 2019, 12:29
von Fine
Hallo, ich bin Beamtin in Bayern. Bei mir wurde ein nabelbruch und rektusdiastase festgestellt. Der Arzt meinte der nabelbruch muss immer behandelt werden (Med. Notwendig sei Fakt), die rektusdiastase wird von kk/Beihilfe unterschiedlich gesehen. Er meint wenn man schon dran ist und den Bruch flickt sollte man gleich die rektusdiastase mitbehandeln (so nach dem Motto er persönliche findet es auf jeden fall sehr sinnvoll (langfristig weniger Rückenprobleme) aber viele kk finden es Med. nicht notwendig). Wäre dann aber auch ein stationärer Eingriff wenn beides behandelt wird. Hat jemand mit der Kostenübernahme Erfahrung?

Re: Med. Notwenige op?

Verfasst: 3. Jun 2019, 17:20
von Fine
Danke für die Antwort! Ich werde mich natürlich noch direkt an die kk und Beihilfe. Ich wäre nur neugierig gewesen, wer damit schon Erfahrung hat. Vielleicht ganz generelle Frage in die Runde. Muss im Bericht des Arztes (für die Beihilfe) wörtlich stehen dass es "medizinisch notwendig" ist oder reicht es auch aus , wenn ein Arzt etwas "empfiehlt" und dies (Med.)begründet?

Re: Med. Notwenige op?

Verfasst: 4. Jun 2019, 08:32
von Postlerin
Würde dem Arzt sagen, dass er medizinisch notwendig wörtlich mit hineinschreibt.

Vielleicht auch was in Richtung Kostenersparnis. Schließlich spart die Kasse die Kosten für eine zweite OP.

Re: Med. Notwenige op?

Verfasst: 4. Jun 2019, 14:43
von Silencium
Eine Rektusdiastase gilt ab über 2 Zentimeter als pathologisch, sodass frühestens ab dieser Klassifizierung eine medizinische Indikation im Sinne des Beihilferechts gegeben wäre. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, sollte anhand medizinischer Unterlagen bei der Beihilfestelle vorab angefragt werden. Hierbei sollte ärztlicherseits auch dazu Stellung genommen werden, ob physiotherapeutische Behandlungen bereits durchgeführt wurden und/oder erfolgversprechend erscheinen. Ein bloßer "Mitnahmeeffekt" allein ist in keinem Fall eine beihilferechtlich tragfähige Indikation.

Re: Med. Notwenige op?

Verfasst: 4. Jun 2019, 20:26
von Fine
Silencium hat geschrieben: 4. Jun 2019, 14:43 Eine Rektusdiastase gilt ab über 2 Zentimeter als pathologisch, sodass frühestens ab dieser Klassifizierung eine medizinische Indikation im Sinne des Beihilferechts gegeben wäre. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, sollte anhand medizinischer Unterlagen bei der Beihilfestelle vorab angefragt werden. Hierbei sollte ärztlicherseits auch dazu Stellung genommen werden, ob physiotherapeutische Behandlungen bereits durchgeführt wurden und/oder erfolgversprechend erscheinen. Ein bloßer "Mitnahmeeffekt" allein ist in keinem Fall eine beihilferechtlich tragfähige Indikation.
Danke für die guten Hinweise und Erklärungen! Ich selbst möchte natürlich auch nur dass das notwendige gemacht wird. @Silencium, was meinst du mit "medizinische Unterlagen"? Ultraschallbefund vom bauchdeckenbruch hätte die Ärztin vorliegen, allerdings geht daraus nicht mehr hervor als das was im Bericht ohne hin stehen würde. Oder was könnten das sonst für hilfreiche Unterlagen sein?
Danke für eure Hilfe!

Re: Med. Notwenige op?

Verfasst: 5. Jun 2019, 14:19
von Silencium
Fine hat geschrieben: 4. Jun 2019, 20:26
Silencium hat geschrieben: 4. Jun 2019, 14:43 Eine Rektusdiastase gilt ab über 2 Zentimeter als pathologisch, sodass frühestens ab dieser Klassifizierung eine medizinische Indikation im Sinne des Beihilferechts gegeben wäre. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, sollte anhand medizinischer Unterlagen bei der Beihilfestelle vorab angefragt werden. Hierbei sollte ärztlicherseits auch dazu Stellung genommen werden, ob physiotherapeutische Behandlungen bereits durchgeführt wurden und/oder erfolgversprechend erscheinen. Ein bloßer "Mitnahmeeffekt" allein ist in keinem Fall eine beihilferechtlich tragfähige Indikation.
Danke für die guten Hinweise und Erklärungen! Ich selbst möchte natürlich auch nur dass das notwendige gemacht wird. @Silencium, was meinst du mit "medizinische Unterlagen"? Ultraschallbefund vom bauchdeckenbruch hätte die Ärztin vorliegen, allerdings geht daraus nicht mehr hervor als das was im Bericht ohne hin stehen würde. Oder was könnten das sonst für hilfreiche Unterlagen sein?
Danke für eure Hilfe!
Der Befundbericht sollte genügen, soweit da eine Auswertung des Ultraschalls erläutert ist (Abmessungen der Rektusdiastase) wäre dies hilfreich. Ansonsten wird die Beihilfestelle bzw PKV weitere Unterlagen anfordern, falls die vorgelegten Unterlagen nicht zur Beurteilung der Beihilfefähigkeit ausreichen sollten.

Re: Med. Notwenige op?

Verfasst: 6. Jun 2019, 22:06
von Fine
Danke silencium! Sagt mal mein Arzt hat mit was geschrieben das sich ganz vernünftig ließt. Aber die Kostenaufstellung um die ich gebeten hat um der Beihilfe vorzulegen sehr knapp. Es steht nur drin was er selbst macht aber zusätzliche Kosten, die zwangsläufig bei dem stationären entstehen findet man darin nicht (Anästhesie, Op Raum, vollnakose was mir so einfallen taucht nicht auf) Dadurch ist der Endbetrag auch fast nur 1/3 so hoch wie er ihn im persönlichem Gespräch nannte! Sind so Kostaufstellungen üblich und akzeptiert von der Beihilfe?

Re: Med. Notwenige op?

Verfasst: 6. Jun 2019, 23:06
von connigra
also ich hatte sicher schon an die 50 Operationen. Noch nie gab es wegen der Kosten bezüglich Narkose, Belegbetten usw Probleme. Wen es Probleme gab, dann immer nur bei den Ärzterechnungen wegen GOÄ nummern, welche von den Abrechnungsstellen falsch ausgelegt wurden, neben anderen Ziffern nicht abrechnungsfähig sind, doppelt abgerechnet wurden usw. Und immer stellte sich im nachhinein heraus: Die Kasse/Beihilfe war im Recht. Die Abrechnungsfirmen versuchen es einfach, teils aus Unwissenheit, teils auf die Art, mal sehen ob es durch geht. Du gehst ja vermutlich in keine Privatklinik? Da wäre ich vorsichtig - und würde vorher bei der Kasse nachfragen.
Ansonsten wird der Arzt die angedachte OP schon als medizinisch begründet darlegen - sonst wäre es ja eine Wunschoperation, die unnötig wäre.
Und wer lässt sich mal just vor Fun operieren - ich jedenfalls nicht. Alles Gute.

Re: Med. Notwenige op?

Verfasst: 7. Jun 2019, 07:04
von Fine
Hallo danke für die schnelle Antwort! Ich hatte nur das Gefühl dass es "trügerisch" wirken könnte wenn ein Großteil der Kosten die am Ende entstehen bei der Bewilligungsanfrage nicht auftauchen. Ich wohne in einer kleineren Stadt in der der Arzt evtl noch nicht so wahnsinnig viel Erfahrung mit der Beihilfe hat. Aber dann scheint es wohl so üblich zu sein. Beihilfe und pkv fordern den Kostenvoranschlag von der Klinik dann auch noch an? Oder soll ich das ungefragt noch einholen damit ich nicht auf den Kosten sitzen bleibe? Ist keine Privatklinik!

Re: Med. Notwenige op?

Verfasst: 17. Jun 2019, 13:01
von Fine
Hallo, jetzt muss ich doch noch mal euer Schwarmwissen befragen😀 Ich hätte, wie oben geschrieben VOR der Operation der beihilfe den Arztbericht und Kostenvoranschlag geschickt. Wäre für mich das "normale" vorgehen. Nun haben mir Kollegen/Beamte mit denen ich darüber sprach abgeraten. Sie meinten das sei bei einer Op von unter 5.000 nicht nötig und ein Teil zumind ja ganz klar beihilfefähig (Hernie). Ich würde damit das Fass mit Amtsarzt etc erst aufmachen, was gar nicht nötig wäre. Nach deren Meinung soll ich im Nachhinein die Rechnung einreichen ggf mit Arztbericht und dann mal sehen was gezahlt wird. Ist dies auch aus eurer Sicht das gängige Vorgehen???

Re: Med. Notwenige op?

Verfasst: 17. Jun 2019, 14:03
von Ruheständler
Fine hat geschrieben: 17. Jun 2019, 13:01 Nach deren Meinung soll ich im Nachhinein die Rechnung einreichen ggf mit Arztbericht und dann mal sehen was gezahlt wird. Ist dies auch aus eurer Sicht das gängige Vorgehen???
... wenn es unabdingbar fest steht das man den Eingriff machen muss ist kann man auch später die Unterlagen einreichen um zu sehen was erstattet wird,aber manche OP`s oder Eingriffe müssen nicht unbedingt sofort durchgeführt werden,da kann man erst mal den Heil-und Kostenplan vom Doc einreichen um dann zu sehen was an Eigenbeteiligung übrig bleibt,so mache ich das jedenfalls.

Re: Med. Notwenige op?

Verfasst: 18. Jun 2019, 10:14
von Fine
Danke für die Antwort. Sehe ich es richtig das es keine vor oder Nachteile hat wann (vor oder nach der op) wenn man die Rechnung einreicht. Ein Amtsarzt kann doch nur vor dem Eingriff die med. Notwendigkeit entscheide? Oder mach ich da wirklich zu viel Stress und sollte einfach machen und hoffen die Beihilfe winkt es durch wenn meine Ärztin entsprechend kurz was schreibt warum sonnvoll/Notwendig?