ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Ich bin Beamter auf Lebenszeit habe ein leibliches Kind aus meiner ersten Ehe.
Ich lebe nun mit meiner Partnerin und ihren zwei Kindern neun und 18 Jahren als Patchworkfamilie zusammen.
(Quasi nicht nur vorübergehend in der Wohnung aufgenommen)
Laut dem Merkblatt zur F-Erklärung gibt es seit 1.7.2018 für nicht verheiratete Paare, die Möglichkeit den Familienzuschlag der Stufe 1 zu erhalten.
Auszug aus dem Merkblatt F-Erklärung
Anspruch auf Familienzuschlag Stufe 1 ab 01.07.2018
Der Familienzuschlag der Stufe 1 steht unter bestimmten Voraussetzungen auch nicht verheirateten Bezügeempfängern zu, wenn sie
- ein Kind, für das ihnen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskin-dergeldgesetz zusteht oder ohne Berücksichtigung des § 64 oder § 65 EStG oder des § 3 oder § 4 BKGG zustehen würde,
- einen nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen nahen Angehörigen oder
- eine andere Person, deren Hilfe sie aus gesundheitlichen Gründen bedürfen,
Der Familienzuschlag der Stufe 1 steht nur anteilig zu, wenn mehrere Anspruchsberechtigte diesen ebenfalls aus gleichem Grund beanspruchen.
Ihre Angaben in der F-Erklärung dienen der Feststellung, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Sie Anspruch auf Familienzuschlag der Stufe 1 haben. Falls Sie einen Anspruch geltend machen, sind Sie verpflichtet, die in der F-Erklärung geforderten Angaben zu machen.
Meine Partnerin ist nicht im öffentlichen Dienst tätig. Das Kindergeld wir ihr überwiesen.
Habe ich einen Anspruch den Antrag zu stellen, da ich nicht der leibliche Vater bin?
Vielen Dank