Hallo, zusammen,
per 01.04. wurde vom Dienstherrn meine begrenzte Dienstfähigkeit gem. § 27 Abs 1 BeamtStG i.V.m. § 43 Abs 5 NBG festgestellt und meine Arbeitszeit gem § 27 Abs 2 Satz 1 BeamtStG i.V.m. § 43 Abs 5 NBG von 40 auf 20 Std. wöchentlich herabgesetzt. Seitdem beziehe ich gem. § 12 Abs 1 Satz 2 NBesG Dienstbezüge in Höhe des Ruhegehaltes, das ich bei Versetzung in den Ruhestand erhalten würde + Zuschlag gem. § 12 Abs 3 Satz 1 NBesG.
Fragen:
1. Wie partizipiere ich an prozentualen Besoldungserhöhungen oder prozentualen Erhöhungen des Ruhegehaltes?
2. Während der Teildienstfähigkeit erwerbe ich durch die halbschichtige Tätigkeit ja weitere "Anwartschaften" bzw. ruhegehaltsfähige Dienstzeiten. Ergibt sich dadurch schon irgendwann während der begrenzten Dienstfähigkeit eine Erhöhung der Bezüge?
Ich danke Euch sehr für jeglichen Input!
Liebe Grüße von der Muschelschubse
Bezüge während begrenzter Dienstfähigkeit
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Re: Bezüge während begrenzter Dienstfähigkeit
Hallo. Zu2. Bei Deiner ruhegehaltsfähige Dienstzeit hast Du doch Zurechnungszeiten bekommen bis 62. Ich denke nicht das es da noch etwas oben drauf gibt.
Ich denke wenn Du wieder voll Dienst machst und dann erneut in Ruhestand gehst gibt es eine neue Berechnung. Aber das Ruhegehalt wird nicht weniger als beim ersten mal.
Ich denke wenn Du wieder voll Dienst machst und dann erneut in Ruhestand gehst gibt es eine neue Berechnung. Aber das Ruhegehalt wird nicht weniger als beim ersten mal.